Aktuelle News zu Indizierungen und Listenstreichungen

Hier könnt ihr euch über alles rund um Spiele unterhalten.

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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »

Ninja Scroll - Erste Details zu DVD-Erstveröffentlichung
Nach Indexdasein ab Februrar 2011 zum ersten Mal auf deutsch


Bis zum letzten Monat stand die englische VHS des Animes Ninja Scroll noch auf dem Index für jugendgefährdende Medien. Auf Antrag des neuen Rechteinhabers I-On New Media ließ man die Kassette dann erfolgreich streichen. Nun gibt es schon die ersten Details zur geplanten deutschen Erstveröffentlichung.

Im kommenden Jahr soll Ninja Scroll dann zum ersten Mal in deutscher Sprache veröffentlicht werden. Der angepeilte Releasetermin ist der 25. Februar 2011, wie die Kollegen von Animania berichten. Bei der FSK will man dafür eine KJ-Freigabe beantragen. Durch die Listenstreichung sollte die Freigabe allerdings kein Problem darstellen, weil dem Film durch die Streichung jegliche Jugendgefährdung abgesprochen wurde.

Neben einer normalen Editon auf DVD soll es noch eine Limited Edition in einem hochwertigen Mediabook geben.

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2327
R.I.P Paul Gray

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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »


Deutschland bekommt unzensiertes Fist of the North Star
Anime-Adaption bleibt von Schere verschont


Wie die Kollegen von GBase.de berichten, wird die kommende Anime-Versoftung Fist of the North Star: Kens Rage unzensiert in Deutschland erscheinen.

Im Vergleich zur japanischen Version, bietet die europäische Fassung des Spiels sogar noch ein wenig mehr Inhalt und auch die Gewaltschraube soll noch etwas angezogen worden sein. Wir berichteten bereits darüber.

Kens Rage wurde von der USK mit "keine Jugendfreigabe" eingestuft und ist somit nichts für Kinderhände. Am 5. November ist Release des Spieles.


http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2340
R.I.P Paul Gray

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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »

Phantom Kommando bekommt ungeschnitten eine KJ-Freigabe
Dieses Mal keine Jugendfreigabe für Arnold Schwarzenegger

2010 kann man ohne Zweifel als ein sehr gutes Jahr für die alten Actionklassiker von Arnold Schwarzenegger bezeichen. Nachdem bereits Predator und Terminator vom Index gestrichen wurden und von der FSK unzensiert eine Freigabe "ab 16 Jahren" bekommen haben, wurde im vergangenen Monat auch Phantom Kommando von der Bundesprüfstelle gestrichen.

Damit der Film in Zukunft auch mit FSK-Kennzeichnung in den Läden stehen kann, hat 20th Century Fox Commando von der FSK neu bewerten lassen. Dieses Mal hat es allerdings nicht für eine Jugendfreigabe gereicht, denn man vergab das rote "keine Jugendfreigabe"-Siegel.

Die freigegebene Fassung hat eine Laufzeit von ca. 87 Minuten, weshalb davon auszugehen ist, dass es sich hierbei "nur" um die R-Rated-Fassung handelt. Bleibt abzuwarten, ob Fox auch den längeren und härteren Director's Cut neu prüfen lässt.

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2341
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Beitrag von .Punisher256 »

Jackass 3D läuft ungeschnitten in den deutschen Kinos
Sequel unzensiert mit keine Jugendfreigabe


Am morgigen Donnerstag, dem 28. Oktober 2010, wird der von Fans langersehnte neue Jackass-Film in den deutschen Kinos starten, welcher in den USA bereits große Erfolge feiert. Denn der in 3D realisierte Film steuert straight auf die 100 Mio. $ Marke am Box-Office zu und ist bereits der erfolgreichste Teil der Reihe.

Passend zum deutschen Kinostart haben wir uns mit Paramount in Verbindung gesetzt, um uns nach der Freigabe zu erkundigen. Wie erwartet, bekam Jackass 3D von der FSK die "keine Jugendfreigabe"-Kennzeichnung verpasst und wird auch komplett unzensiert zu sehen sein.

Fans der Reihe können ab morgen also sorgenfrei ins Kino gehen.

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2349
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Beitrag von .Punisher256 »


Indizierungen/ Beschlagnahmen Oktober 2010
Doppelt indiziert hält besser


Wie jeden Monat die Übersicht aktueller Indizierungen und Beschlagnahmen.

Noch einmal die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen:
Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen.

Indizierungen


DVDs

Blade
Deluxe Widescreen Edition
Universum Film GmbH
Liste A

Cazzi Neri Troie Bianche
Delta Editions, Italien
Liste A

Freitag der 13.
Blu-ray Disc
Warner Home Video Germany
Liste A

Ilsa - Die Trilogie
XT Video Entertainment / N.S.M. Records Tonträger Vertriebs GmbH
Liste A

Rocco - Rock'n Roll Rocco
XY Pictures
Liste A

Rocco - The Game of Perversion
XY Pictures
Liste A

Saw IV
ungekürzte Director's Cut Edition
Elite Film AG, Schweiz
Liste A

Saw IV
Extreme Edition, Blu-ray Disc
Lions Gate Home Entertainment, Großbritannien
Liste A


Games

Aliens versus Predator
XBox 360, EU-Version
SEGA Europe Ltd., Großbritannien
Liste B

Borderlands
Playstation 3, EU-Version
Take 2 Interactive, Großbritannien
Liste A

Call of Duty: Modern Warfare 2
PC DVD ROM, EU-Version
Activision UK Ltd., Großbritannien
Liste B

Fallout 3
Playstation 3, EU-Version
ZeniMax Europe Ltd., Großbritannien
Liste A

Kane & Lynch 2: Dog Days
PC DVD ROM, UK-Version
Square Enix Europe, Großbritannien
Liste A

Prototype
Playstation 3, EU-Version
Activision UK Ltd., Großbritannien
Liste A

Shellshock 2: Blood Trails
XBox 360, EU-Version
Eidos Ltd., Großbritannien
Liste B


Tonträger

Backwoods Bludgeoning - Sick Hicks from the Sticks
der Gruppe "Viral Load"
Amputed Vein Records
Liste B

Das letzte Gebet
der Gruppe "Leichenzug"
Blasphemous Terror Records
Liste

Eviscerate the Paraplegic
der Gruppe "Truculency"
Amputed Vein Records
Liste B

Surgically Hacked
der Gruppe "Pathology"
Amputed Vein Records
Liste B



Folgeindizierungen gemäß §21 Abs. 5 Nr. 3 JuschG

Backfighter - 3 Wahnsinnstypen schlagen zu
Embassy Video GmbH
Liste A

Firebird Connection
Mike Hunter Video GmbH
Liste A

Firestorm - Die letzte Schlacht
Mike Hunter Video GmbH
Liste A

Hollywood
Scandia Film
Liste A

Inferno Bizarre - Bekenntnisse eines bizarren Chaoten
Scandia Film
Liste A

Loft
CBS/FOX Video GmbH, Nachfolger: Twentieth Century Fox of Germany GmbH
Liste A



Listenstreichungen


Listenstreichung gemäß §18 Abs. 7 JuschG (Zeitablauf)

4. Mann, Der
VCL

Alley Cat
Mondial / Mike Hunter

Beach Head II
Computerspiel
Acces Software, GB

Bruce Lee - Tag der blutigen Rache
Loyal / PVT

Electric Blue 010
Tabu / Starlight

Electric Blue 010
Tabu / STarlight

große Anmache, Die
CBS/FOX

Ja so warn's die alten Ritterleut' - die Ritter mit der gebrochenen Lanze
USA / Heimfilm

Mad Bomber, The
US Video

Schlächter Idi Amin, Der
Mondial / Mike Hunter

Sieben Stunden der Gewalt
IHV

Sound Effects Nr. 21: More Death & Horror
Schallpattenhülle
BBC Records

Sound Effects: Death & Horror
Schallpattenhülle
BBC Records

Triebmörder, Der
VPS


Listenstreichung gemäß §24 Abs. 2 i.V.m §21 Abs. 5 Nr. 2 JuschG (Inhaltsgleichheit)

Triebmörder, Der
DVD, SE
Best Entertainment



Beschlagnahme gemäß §131 StGB


CD

Amoklauf des Interpreten Uzi
Hirntot Records, Berlin
AG Tiergarten
Beschlagnahmebeschluss vom 21.09.2010, Az.: 352 Gs 3158/10

Indizierungen und Beschlagnahmen von rechtsradikalen oder rassistichen Medien sowie Zeitschriften und Bücher werden hier nicht gelistet.

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2354
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mods_sind_doof
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Beitrag von mods_sind_doof »

ach Punilein könntest du als Zensurnewsmeister auch über die Zensurerweiterung hier im Forum berichten?
@gof: er hat ja auch immer deo und feuerzeug für nen flammenwerfer dabei und trägt katzenohren. bei dem wundert mich ehrlich gesagt gar nichts mehr.
von jesus of cool .23.9.2010

Kevin,du bist nicht alleine!
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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »

KJM-Prüfbericht für das 3. Quartal 2010 veröffentlicht
Primeval, Big Brother und Welt der Wunder gegen den Jugendschutz


Wie im jedem Quartal hat die KJM (Kommission für Jugendmedienschutz wieder ihren Prüfbericht über die Jugendschutzverstöße im Rundfunk und in den Telemedien veröffentlicht.

Im Bereich des Rundfunks gab es 10 Fälle, bei denen ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt worden ist.

Einen Verstoß, auf Grundlage der einfachen Pornographie, stellte man bei dem Film Akte Sexx fest, welcher im Nachtprogramm auf Das Vierte ausgestrahlt wurde und nach Ansicht der KJM, man höre und staune, zum größten Teil aus Sexszenen besteht. Diese wurden akustisch und visuell intensiv inszeniert und erstreckten sich über mehrere Minuten. Die dünne Handlung des Filmes soll nur dazu dienen, eine Sexszene an die nächste zu reihen. Da der Sexfilm allerdings eine Freigabe durch die FSF bekommen hatte, konnte die KJM leider keine Maßnahmen ergreifen.

In 3 Fällen wurde eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige festgestellt. Zum einen beim alten Bekannten Big Brother. In einer Tageszusammenfassung, die auf RTL 2 und Viva lief, fielen drastische sexistische Äußerungen, welche stereotypische Geschlechterrollen präsentieren. Die Rolle der Frau soll dabei auf die der sexuellen Verfügbarkeit reduziert worden sein. Das könnte, in den Augen der KJM, zu einer psychosexuellen und psychosozialen Beeinträchtigung von unter 12-jährigen führen.

Auch die auf ProSieben ausgestrahlte Science-Fiction-Serie Primeval verstieß mit der Episode Spurlos verschwunden gegen den Jugendschutz. Die Vielzahl von Horror- und Gruselelementen in der Episode - unter anderem in Kombination mit gewalthaltigen Bildern - hatten ein zu großes Ängstigungspotential.

Ebenfalls wurde eine Ausgabe von Welt der Wunder, welche auf RTL 2 läuft, gerügt. Dort wurde eine Bericht über Vampire gezeigt, welcher auf Bilder mit blutigen Folterszenen und Ausschnitten aus Bram Stoker's Dracula zurückgriff. Somit lag sogar eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige vor und der Beitrag hätte erst nach 22 Uhr ausgestrahlt werden dürfen.

Das Gleiche gilt für eine Ausgabe der gescripteten Doku-Soap Reality Affairs. Im Rahmen dieser Episode hat ProSieben im Tagesprogramm gezeigt, wie sich 3 Frauen um einen Job als Prostituierte in einem Bordell beworben haben. Die KJM war der Ansicht, dass das Milieu verharmlost und verherrlicht wurde, weil auch keine kritische Kommentierung seitens des Senders vorlag.

Entwicklungsbeeinträchtigend für unter 18-Jährige wurde eine Folge der Castingshow The Ultimate Fighter im DSF eingestuft. Die KJM hat dabei 12 Folgen geprüft, von denen eine bereits vor 23 Uhr gezeigt und somit zum Gegenstand der Prüfung wurde. Die KJM sah ein hohes Gewalt- und Identifikationspotenzial bei jungen männlichen Zuschauern.

3 Verstöße gab es im Bereich der Werbung und des Teleshoppings. Die KJM prüfte drei Ausstrahlungen (1x ProSieben, 2x MTV) für das Handy-App Tag des Todes. Hierbei kann man sich sein Todesdatum auf sein Handy schicken lassen. Obwohl eine Freigabe durch die FSF vorlag, sah sich die KJM in der Verantwortung, zu handeln und war der Meinung, dass die FSF sich nicht ausreichend mit der Wirkung des Spots befasst und ihren Beurteilungsspielraum überschritten hat. Man verhängte für zukünftige Ausstrahlungen eine Sendezeitbeschränkung von 23 bis 6 Uhr.

Bei den Telemedien sah sich die KJM in 17 Fällen gezwungen, zu handeln. Hierbei handelt es sich um Angebote mit verschiedenen Arten von Pornographie, verfassungswidrigen Symbolen oder Foren, in denen Selbstmord und Selbstverletzung propagiert werden.

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2366
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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »

Bad Company 2: Vietnam unzensiert für Deutschland
Alles bleibt drin


Wie EA bekannt gab, wird der DLC zu Bad Company 2 mit dem Namenszusatz Vietnam unzensiert in Deutschland erscheinen.

Dies erscheint auf den ersten Blick nicht ungewöhnlich, ist doch bereits das Hauptspiel mit Keine Jugendfreigabe gekennzeichnet und unzensiert erschienen. Doch im Vietnam DLC findet sich beispielsweise auch ein feuriger Flammenwerfer. Dennoch schaffte es der Titel in unzensierter Form durch die Alterskontrolle der USK.

Das Spiel wird wohl im Dezember erscheinen und etwa 12€ (PSN) bzw. 1200 MS- Points (XBL) kosten.

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2375
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Beitrag von .Punisher256 »

Call of Duty: Black Ops entfacht erneut Gewaltdiskussion
Beitrag auf RTL prangert wieder die Gewalt in Spielen an

Seit dem 09. November ist Call of Duty: Black Ops, der neueste Eintrag des Gamefranchises, auf dem Markt. In Deutschland wurde das Spiel aufgrund seiner Gewaltdarstellung nur in einer zensierten Fassung veröffentlicht.

Im Zuge der Veröffentlichung kam es auch zu einem Beitrag im Nachtjournal von RTL. Dort sah sich der Privatsender in der Verwantwortung, erneut die Diskussionen um die Gewaltdarstellung in Videospielen anzustoßen. Dabei ging man mit dem Spiel bzw. seiner Darstellung an Gewalt recht hart ins Gericht.

So moderierte Nachrichtensprecher Christof Lang den Beitrag schon mit den Worten "In der Ego-Shooter-Szene hat es schon ehrfürchtig geheißen: Das brutalste [Spiel] aller Zeiten" an. Auch im Beitrag selber kommt die Sprecherin nicht umhin, mehrmals recht plakativ auf die blutigen Details hinzuweisen.

Ebenfalls zu Wort kommt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann:

Es gibt inzwischen viele psychologische Untersuchungen, die belegen, desto mehr jemand solche Spiele spielt, desto mehr werden Aggressionen verstärkt und Hemmschwellen abgebaut, und das ist dann auch im realen Leben höchst gefährlich.


Ob das Spiel die Diskussionen um die sogenannten Killerspiele auf lange Sicht noch weiter vorantreibt, wird sich zeigen.

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2377

youtube beitrag : http://www.youtube.com/watch?v=o7dpu_t1PAE
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Beitrag von .Punisher256 »

Splatterhouse ohne USK-Freigabe
Actionspiel erscheint nicht in Deutschland


Eigentlich dürfte es kaum jemanden überraschen: Namco Bandai hat heute bestätigt, dass Splatterhouse definitiv nicht in Deutschland erscheinen wird. Bereits Anfang des Jahres wurde eine geschnittene Version des blutigen Spiels außer Frage gestellt.

So bleibt dem deutschen Spieler nur der Import übrig. In Österreich und der Schweiz wird Splatterhouse unzensiert erhältlich sein und deutsche Texte bieten.

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2383
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Beitrag von .Punisher256 »

Call of Duty: Black Ops - Eilantrag auf Indizierung gestellt
Bundesprüfstelle liegt bereits Indizierungsantrag vor


Seit dem 09. November 2010 ist Call of Duty: Black Ops auf den Markt. Aufgrund seiner Gewaltdarstellung wurde das Game in Deutschland nur ein einer zensierten Fassung mit USK KJ-Freigabe veröffentlicht.

Während diese vor einer Indizierung durch die Bundesprüfstelle sicher ist, können die unzensierten ausländischen Versionen des Spiels auf den Index gesetzt werden. Diese scheint nun auch zu passieren.

Wie wir aus einer sicheren Quelle erfahren haben, ging bei der BPjM mittlerweile ein Eilantrag auf Indizierung der AT-Version von CoD: Black Ops ein. Es ist somit zu erwarten, dass das Spiel demnächst im monatlichen BPjM-Report gelistet sein wird.

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2391
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johndoe831977
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Beitrag von johndoe831977 »

Also das ist mal wirklich zu dämlich :roll:

Gibs es 2 Punischer256 8O
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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »

Call of Duty: Black Ops blitzindiziert
Black Ops wurde vorläufig auf Liste B indiziert


Da es das Grundgesetz in Deutschland den zuständigen Stellen schwer macht, einen Film oder ein Spiel vor der Veröffentlichung aus dem Verkehr zu ziehen, ist nach dem Release eines unerwünschten Titels Eile geboten. Zum Glück bietet der § 25 Abs. 5 des deutschen Jugendschutzgesetzes der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Möglichkeit, durch eine vorläufige Anordnung ein Medium schnell zu indizieren.

So ist es heute mit der deutschprachigen und nicht USK-geprüften XBox 360-Version des Shooters Call of Duty: Black Ops geschehen. Diese Version ist in der Action unzensiert, zeigt aber keine verfassungswidrigen Symbole aus dem dritten Reich.

Die vorläufige Indizierung des Titels erfolgte auf Liste B. Das heißt, die BPjM vermutet bei diesem Titel, dass er Inhalte hat, deren Verbreitung nach dem Strafgesetzbuch verboten sind (vermutlich § 131 Gewaltdarstellung).



Folge der Indizierung ist, dass diese Version (und inhaltsgleiche - also auch PC und PS3) in Deutschland nicht mehr beworben und öffentlich und für Minderjährige zugänglich ausgestellt werden dürfen. Das Perfide an der expliziten Indizierung auf Liste B ist aber, dass sich deutsche Händler unter Umständen auch strafbar machen, wenn Sie den Titel an Erwachsene verkaufen, obwohl sie die sonst geltenden Beschränkungen einer Indizierung beachten. Durch die ausgesprochene Vermutung der BpJM, dass eine strafrechtliche Relevanz vorliegt, dürfte es für deutsche Händler u.U. schwerer sein, bei einer tatsächlichen Beschlagnahme des Spieles, eine Verurteilung wegen der Verbreitung von gewaltverherrlichenden Medien zu vermeiden.

Die B-Indizierung der BPjM ist bei vorläufigen Indizierungen besonders kritisch zu sehen, da hier der Eindruck ensteht, dass man den Vertrieb eines Titels möglichst schnell und umfassend unterbinden möchte und nicht eine faire Beurteilung des Sachverhalts im Vordergrund steht. Die vorläufige Indizierung wird auch nicht bei besonders "schlimmen" Titeln ausgesprochen, sondern nur bei besonders beliebten Titeln, die schnell viele Käufer finden. Auch, dass sich die BPjM selbst bewusst ist, dass die vorgesehene Frist von einem Monat für ein ordentliches Indizierungsverfahren eigentlich nicht ausreichend ist, sondern sofort eine Fristverlängerung um einen weiteren Monat für die genaue Prüfung des Titels in Anspruch nimmt, spricht dafür, dass man glauben könnte, dass es hauptsächlich darum ging, den Titel einfach aus dem Verkehr zu ziehen.

In der Vergangenheit wurden beispielsweise auch der direkte Vorgänger Call of Duty - Modern Warfare 2 und das Spiel Soldier of Fortune: Payback auf Liste B blitzindiziert. Letzteres ist mittlerweile bundesweit beschlagnahmt. Bei den meisten anderen Titeln, die laut der BPjM strafrechtlich relevant sein könnten, gab es noch keine ordentlichen Gerichtsurteile, die den Händlern Rechtssicherheit geben könnten. Maßgeblich für den Verkauf vieler Titel in Deutschland bleibt weiterhin oft nur, was die BPjM denkt, nicht das Urteil eines Gerichtes.

Der Kauf eines B-indizierten Mediums aus dem Ausland ist für Deutsche aber weiterhin ohne Folgen. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass eine Aktivierung der PC-Version über Steam bald nicht mehr möglich sein wird. Wie wir bereits berichtet haben, war die vollständig unzensierte englische Version in Deutschland von Anbeginn nicht aktivierbar.

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2395
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Beitrag von .Punisher256 »


Indizierungen November 2010
Der Pate 2 (Spiel) und Universal Soldier Regeneration auf dem Index


Wie jeden Monat die Übersicht aktueller Indizierungen.

Das Spiel Call of Duty: Black Ops wurde in seiner deutschsprachigen PEGI-Version bereits vor einigen Tagen in einer vorläufigen Anordnung auf den Index gesetzt.

Noch einmal die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen:
Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen.

Indizierungen


DVDs

Blutige Pfad Gottes, Der
BD
Capelight Pictures
Liste A

Children of the Night
DVD
Sony Pictures
Liste A

Lady Dracula 2 - Erotikill
DVD
Laser Paradise
Liste A

RoboCop
BD
20th. Century Fox
Liste A

Rookie - Der Anfänger
BD
Warner Home Video
Liste A

Universal Soldier: Regeneration
DVD
Kinowelt
Liste A


Games

Aliens versus Predator
Playstation 3, Eu-Version
SEGA Europe, GB
Liste B

Der Pate 2
Playstation 3, EU-Version
Electronic Arts, CH
Liste A

Der Pate 2
XBox 360, EU-Version
Electronic Arts, CH
Liste A

Left 4 Dead
XBox 360, engl./chin. Version
Valve Corp.
Liste B

Singularity
PC DVD, EU-Version
Activision Blizzard
Liste A


Tonträger

Kaisa & Basstard: 666
Hell Raisa Records
Liste A

Kaisa & Basstard: Omen, Das
Hell Raisa Records
Liste A

Cephalotripsy: Uterovaginal Insertion of Extirpated Anomalies
Amputed Vein Records
Liste B



Folgeindizierungen gemäß §21 Abs. 5 Nr. 3 JuschG

... und ewig knarren die Betten
PVT
Liste A

Cockney Rebels Specials - Tagträume - Erotische Phantasien
Mike Hunter Video
Liste A

En Büyük Yumruk
Kalkavan Video
Liste B

Komm und mach's mit mir
PVT
Liste A

Massagesalons in Bangkok
PVT
Liste A

Tenebrae - Der kalte Hauch des Todes
VPS
Liste B



Listenstreichungen


Listenstreichung gemäß §18 Abs. 7 JuschG (Zeitablauf)

Karamurat - seine Rache bringt den Tod
Starlight Video / Vegas

Kartal Yuvasi (türk.)
Tele-Video-Star

Kill-Street
Starlight / Highlight

Maryline im Paradies der Sinnlichkeit
PVT / Loyal

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Beitrag von .Punisher256 »


Neues Jugendschutzgesetz sorgt für Aufregung
Blog- und Websitenbetreiber kündigen das Aus ihrer Publikationen an

Am 1.Januar 2011 wird in Deutschland ein neues Jugendmedienschutz-Gesetz in Kraft treten, welches vorsieht Online-Inhalte (Webseiten, Blogs, Foren, etc.) mit einer Sendezeitbeschränkung und Altersfreigabe zu versehen. Die Klassifizierung einer Website - oder einzelner Inhalte - kann vom Webseiten-Betreiber freiwillig getroffen werden. Webseiten, die keinerlei jugendgefährdenden Inhalte (ob in Bild-, Ton- oder Schriftform) bereitstellen, müssen diesem demnach nicht nachkommen.

Dies gilt nur für Seiten, deren Content für jeden User unter 12 Jahren geeignet ist. Für viele Filmwebseiten wird dies zweifelsohne problematisch, denn Inahlte ab 16 Jahren müssen dann mit technischen Schutzvorrichtungen oder Sendezeitbeschränkungen versehen werden. Theoretishc gilt dies bereits für eine Filmbesprechung eines aktuellen Actionfilms, die zudem mit weiteren Medien-Inhalten (Trailer, Filmbilder, etc.) versehen ist.

Zitat (FSM.de):
Eine Pflicht zum Handeln besteht in der Regel also nur dann, wenn Inhalte „ab 16 Jahren“ oder „ab 18 Jahren“ angeboten werden.

Hier hat der Anbieter die Möglichkeit, einen Weg des § 5 Abs. 5 JMStV-2011 zu wählen:

* die Nutzung von Sendezeitbegrenzungen oder
* Wahrnehmungserschwerung durch Nutzung technischer Mittel (also z.B. das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm durch die Kennzeichnung mit einer Altersstufe)


Somit gilt für Webseiten ein Altersfreigaben-System mit dem Stufen "für alle Altersklassen", "ab 6", "ab 12", "ab 16" und "ab 18". Webseiten-Betreiber werden dazu aufgefordert ihre eigenen Inhalte dementsprechend zu klassifizieren, so dass eine vorab entwickelte Software, die z.B. von Eltern auf dem Heimrechner installiert wird, die Website dem minderjährigen Nachwuchs nicht anzeigen kann. Sollte ein Website-Betreiber aber wider besseren Wissens seinen eigenen Inhalten eine bspw. zu geringe Altersfreigabe verpasst haben, dann kann von den Aufsichtsbehörden ein Bußgeld verhängt werden.

Zitat (FSM.de):
Die Gefahr eines Bußgeldes besteht nur dann, wenn die Altersstufe vorwerfbar falsch gewählt wurde. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Anbieter wider besseres Wissen gehandelt hat. Ob ein Bußgeld zu verhängen ist oder nicht, entscheidet die zuständige Aufsichtsbehörde und berücksichtigt dabei die Umstände des Einzelfalls.


Das Kuriose: bis zum heutigen Tage gibt es noch keine Jugendschutzprogramme und Kennzeichnungsstandards, die dieses Gesetz stützen. Hierzu müssen sich erst einmal die verschiedene Institutionen unter dem Dach der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), der zentralen staatlichen Stelle, einigen. Wann dies geschehen wird, steht wohl noch in den Sternen. Das Gesetz - und somit die gesetzliche Verpflichtung für Webseiten-Betreiber, tritt allerdings bereits in 30 Tagen in Kraft.

Ebenfalls müssen Online-Inhalte einen Jugendschutzbeauftragten anstellen - oder bei weniger als 50 Mitarbeitern - bspw. der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen.

Zitat (InternetWorld.de):
Laut dem Entwurf müssen sämtliche geschäftsmäßigen Anbieter zudem einen Jugendschutzbeauftragten für das Webangebot benennen und diesen auf der Webseite ausweisen. Anbieter mit weniger als 50 Mitarbeitern oder weniger als zehn Millionen Pageimpessions im Monat können dem entgehen, indem sie sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen.


Viele Webseiten- und Blog-Betreiber fürchten nun eine Abmahnwelle seitens findiger Rechtsanwälte, weswegen sie das Risiko erst gar nicht eingehen.

Laut der Website InternetWorld.de hat das VZlog, immerhin der offizielle Blog der Studi- und MeinVZ-Netzwerke, bereits angekündigt seinen Dienst zum Ende des Jahres einzustellen. Die Blogs Isotopp, zuendelkind und die Thüringer Blogzentrale wollen diesem folgen.

Webseiten- oder Blogbetreiber sollten sich also bis zum 01.Januar 2011 zumindest juristisch informieren oder gar beraten lassen.

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2411
R.I.P Paul Gray

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