Aktuelle News zu Indizierungen und Listenstreichungen
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Dead Island kommt nicht nach Deutschland
Es zeichnete sich ab, nun ist es offiziell
Wer sich Hoffnungen gemacht hat, sich in Deutschland Horden von Untoten entgegen stellen zu können, wird eventuell enttäuscht werden. Deep Silver, der Entwickler von Dead Island, gab heute gegenüber den Kollegen von Spieletipps.de bekannt, dass das Spiel nicht in Deutschland erscheinen wird. Zombiefans müssen also auf den Import zurückgreifen.
So sagte Deep Silver, dass man nicht davon ausgehe, aufgrund des recht hohen Blutgehaltes und der nicht gerade zimperlichen Gewaltdarstellung eine Freigabe von der USK zu erhalten. Eine Anpassung speziell für Deutschland schloss Deep Silver bereits zu einem früheren Zeitpunkt aus.
Erscheinen wird der Titel vorraussichtlich im 4. Quartal für PC, Xbox 360 und Playstation 3.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2724
Es zeichnete sich ab, nun ist es offiziell
Wer sich Hoffnungen gemacht hat, sich in Deutschland Horden von Untoten entgegen stellen zu können, wird eventuell enttäuscht werden. Deep Silver, der Entwickler von Dead Island, gab heute gegenüber den Kollegen von Spieletipps.de bekannt, dass das Spiel nicht in Deutschland erscheinen wird. Zombiefans müssen also auf den Import zurückgreifen.
So sagte Deep Silver, dass man nicht davon ausgehe, aufgrund des recht hohen Blutgehaltes und der nicht gerade zimperlichen Gewaltdarstellung eine Freigabe von der USK zu erhalten. Eine Anpassung speziell für Deutschland schloss Deep Silver bereits zu einem früheren Zeitpunkt aus.
Erscheinen wird der Titel vorraussichtlich im 4. Quartal für PC, Xbox 360 und Playstation 3.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2724
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Scream wurde vom Index gestrichen
FSK gibt Slasher nach Neuprüfung ab 16 Jahren frei
Als Scream 1996 in die Kinos kam, revolutionierte der Slasher das komplette Horrorgenre und zog neben mittlerweile 3 Sequels auch unzählige, ähnlich gelagerte Filme nach sich.
Wegen seiner blutigen Tötungsszenen bekam er damals von der FSK eine Freigabe "ab 18 Jahren" verpasst. Im Dezember 1998 setzte ihn die Bundesprüfstelle zusätzlich noch auf den Index für jugendgefährdende Medien.
Nach über 10 Jahren sieht die Sachlage etwas anders aus. Während der 4. Teil der Reihe ungeschnitten mit FSK 16 in die Kinos läuft, nutzte Kinowelt die Gunst der Stunde und ließ Scream 1 vom Index streichen.
Durch die dadurch nicht mehr attestierte Jugendgefährdung machte die mittlerweile auch erfolgte Neuprüfung keine Probleme: Nach erneuter Prüfung durch die FSK entschied man sich, dass auch Jugendliche in den Genuss der unzensierten Fassung kommen sollten. Dementsprechend gab man Scream nun "ab 16" frei. Mit einer Laufzeit von 106:41 Minuten dürfte es sich auch um die Unrated-Version des Filmes handeln.
Somit darf der Slasher bei kommender Neuveröffentlichung mit Jugendfreigabe endlich normal in den Kaufhäusern stehen.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2744
FSK gibt Slasher nach Neuprüfung ab 16 Jahren frei
Als Scream 1996 in die Kinos kam, revolutionierte der Slasher das komplette Horrorgenre und zog neben mittlerweile 3 Sequels auch unzählige, ähnlich gelagerte Filme nach sich.
Wegen seiner blutigen Tötungsszenen bekam er damals von der FSK eine Freigabe "ab 18 Jahren" verpasst. Im Dezember 1998 setzte ihn die Bundesprüfstelle zusätzlich noch auf den Index für jugendgefährdende Medien.
Nach über 10 Jahren sieht die Sachlage etwas anders aus. Während der 4. Teil der Reihe ungeschnitten mit FSK 16 in die Kinos läuft, nutzte Kinowelt die Gunst der Stunde und ließ Scream 1 vom Index streichen.
Durch die dadurch nicht mehr attestierte Jugendgefährdung machte die mittlerweile auch erfolgte Neuprüfung keine Probleme: Nach erneuter Prüfung durch die FSK entschied man sich, dass auch Jugendliche in den Genuss der unzensierten Fassung kommen sollten. Dementsprechend gab man Scream nun "ab 16" frei. Mit einer Laufzeit von 106:41 Minuten dürfte es sich auch um die Unrated-Version des Filmes handeln.
Somit darf der Slasher bei kommender Neuveröffentlichung mit Jugendfreigabe endlich normal in den Kaufhäusern stehen.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2744
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Scarface bekommt nach Neuprüfung keine Jugendfreigabe
Bundesprüfstelle lässt Filmklassiker vom Index
Scarface gilt als einer der großen Klassiker der Filmgeschichte. In Deutschland wurde er allerdings immer recht stiefmütterlich behandelt. Im Kino und auf Video geschnitten, wurde die VHS-Fassung mit FSK 18-Freigabe später auch auf den Index gesetzt. Erst auf DVD konnte man Tony Montana dann ungeschnitten mit SPIO/JK-Freigabe erleben.
Nachdem in den letzten Monaten zahlreiche Klassiker vom Index gestrichen wurden, gesellt sich nun auch Scarface dazu. Denn die BPjM gab dem Antrag auf Listenstreichung statt und sprach dem Film somit jegliche Jugendgefährdung ab. Was in Anbetracht der Tatsache, dass er im März 2010 erst folgeindiziert wurde, recht überraschend ist.
Eine Neuprüfung durch die FSK fand ebenfalls schon statt. Dieses Mal gab es allerdings keine Freigabe "ab 16", sondern man vergab das rote FSK KJ-Siegel für die ungeschnittene Fassung.
Am 06. September 2011 plant Universal Scarface auf Blu-ray zu veröffentlichen. Man kann also davon ausgehen, dass diese dann die neugeprüfte Uncut-Fassung beinhalten wird.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2746
Bundesprüfstelle lässt Filmklassiker vom Index
Scarface gilt als einer der großen Klassiker der Filmgeschichte. In Deutschland wurde er allerdings immer recht stiefmütterlich behandelt. Im Kino und auf Video geschnitten, wurde die VHS-Fassung mit FSK 18-Freigabe später auch auf den Index gesetzt. Erst auf DVD konnte man Tony Montana dann ungeschnitten mit SPIO/JK-Freigabe erleben.
Nachdem in den letzten Monaten zahlreiche Klassiker vom Index gestrichen wurden, gesellt sich nun auch Scarface dazu. Denn die BPjM gab dem Antrag auf Listenstreichung statt und sprach dem Film somit jegliche Jugendgefährdung ab. Was in Anbetracht der Tatsache, dass er im März 2010 erst folgeindiziert wurde, recht überraschend ist.
Eine Neuprüfung durch die FSK fand ebenfalls schon statt. Dieses Mal gab es allerdings keine Freigabe "ab 16", sondern man vergab das rote FSK KJ-Siegel für die ungeschnittene Fassung.
Am 06. September 2011 plant Universal Scarface auf Blu-ray zu veröffentlichen. Man kann also davon ausgehen, dass diese dann die neugeprüfte Uncut-Fassung beinhalten wird.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2746
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Auschwitz erhält ungeschnitten FSK 12-Freigabe
KZ-Drama von Uwe Boll bekommt überraschende Freigabe
Letztes Jahr schaffte es Uwe Boll mit einem kurzen Teaser zu einem seiner kommenden Filme, großes Aufsehen zu erregen. Unter dem Titel Auschwitz zeigte dieser einige explizite Aufnahmen aus einer Gaskammer und präsentierte Boll selber als KZ-Aufseher. Der Skandal war perfekt.
Erst später erklärte er in einigen Interviews, dass es sich nicht um einen Gewaltfilm handelt, sondern um ein Doku-Drama, welches zeigen soll, wie es in den Konzentrationslagern wirklich zuging. Ergänzt wird dies dabei durch Schülerinterviews, welche Boll selber geführt hat.
Die große Frage war natürlich, wie die FSK auf den Film reagieren würde. Erste Promocover zeigten das große "FSK 18-Siegel" auf dem Artwork und ließen darauf schließen, dass die FSK eines ihrer harten Urteile gefällt hat.
Dem ist aber nicht so. Denn anscheind reduzierte man das Doku-Drama nicht auf die Gewaltszenen, sondern scheint die Intention Bolls verstanden zu haben und gab Auschwitz letztendlich recht überraschend "ab 12 Jahren" frei. Rechteinhaber MIG versicherte auf Nachfrage, dass es sich bei der FSK 12-Fassung auch um die komplett ungeschnittene Version handelt.
Ebenfalls sagte man uns, dass man die Coverfreigabe für den Film ändern wird.
Uwe Bolls Auschwitz wird ab dem 30. Juni 2011 in den Videotheken stehen.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2772
KZ-Drama von Uwe Boll bekommt überraschende Freigabe
Letztes Jahr schaffte es Uwe Boll mit einem kurzen Teaser zu einem seiner kommenden Filme, großes Aufsehen zu erregen. Unter dem Titel Auschwitz zeigte dieser einige explizite Aufnahmen aus einer Gaskammer und präsentierte Boll selber als KZ-Aufseher. Der Skandal war perfekt.
Erst später erklärte er in einigen Interviews, dass es sich nicht um einen Gewaltfilm handelt, sondern um ein Doku-Drama, welches zeigen soll, wie es in den Konzentrationslagern wirklich zuging. Ergänzt wird dies dabei durch Schülerinterviews, welche Boll selber geführt hat.
Die große Frage war natürlich, wie die FSK auf den Film reagieren würde. Erste Promocover zeigten das große "FSK 18-Siegel" auf dem Artwork und ließen darauf schließen, dass die FSK eines ihrer harten Urteile gefällt hat.
Dem ist aber nicht so. Denn anscheind reduzierte man das Doku-Drama nicht auf die Gewaltszenen, sondern scheint die Intention Bolls verstanden zu haben und gab Auschwitz letztendlich recht überraschend "ab 12 Jahren" frei. Rechteinhaber MIG versicherte auf Nachfrage, dass es sich bei der FSK 12-Fassung auch um die komplett ungeschnittene Version handelt.
Ebenfalls sagte man uns, dass man die Coverfreigabe für den Film ändern wird.
Uwe Bolls Auschwitz wird ab dem 30. Juni 2011 in den Videotheken stehen.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2772
ich mach mir gleich feinde mit der aussage, aber mir ist folgendes aufgefallen: "dokumentationen" über die ns-zeit bekommen in deutschland ziemlich gnädige einstufungen. wenn ich mich an die schulzeit zurück erinner, was die uns für dokus gezeigt haben... da häuften sich die (echten!) leichen bergeweise. und erschißungen gabs auch. alles unter dem grünen siegel.
Ach ja, was "ähnliches": der baader-meinhof-komplex hat ja uch ne fsk 12 gekriegt, mit der begründung, er sei lehrreich was geschichte betrift. jetzt müssen wir den prüfern nur noch jeden gorefilm als geschichtlich wahr verkaufen und wir brauchen keinen index mehr für filme.
Ach ja, was "ähnliches": der baader-meinhof-komplex hat ja uch ne fsk 12 gekriegt, mit der begründung, er sei lehrreich was geschichte betrift. jetzt müssen wir den prüfern nur noch jeden gorefilm als geschichtlich wahr verkaufen und wir brauchen keinen index mehr für filme.
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ich hab auschwitz gesehen der film setzt nicht auf gore. schindlers liste ist härter als dieses machwerk. was mich an dem film gestört hatt war einfach das ,das die deutschen soldaten einfach so lapida gespielt haben . der film is grotten langweilig :wink:4lpak4 hat geschrieben:ich mach mir gleich feinde mit der aussage, aber mir ist folgendes aufgefallen: "dokumentationen" über die ns-zeit bekommen in deutschland ziemlich gnädige einstufungen. wenn ich mich an die schulzeit zurück erinner, was die uns für dokus gezeigt haben... da häuften sich die (echten!) leichen bergeweise. und erschißungen gabs auch. alles unter dem grünen siegel.
Ach ja, was "ähnliches": der baader-meinhof-komplex hat ja uch ne fsk 12 gekriegt, mit der begründung, er sei lehrreich was geschichte betrift. jetzt müssen wir den prüfern nur noch jeden gorefilm als geschichtlich wahr verkaufen und wir brauchen keinen index mehr für filme.
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Resident Evil: Revival Selection ...
... in Deutschland ohne Code Veronica
Auf den Zug der beliebten Welle an HD-Remakes springt nun auch Capcom auf und veröffentlicht Resident Evil 4 sowie Resident Evil: Code Veronica im Rahmen der Revival Selection.
Diese Ankündigung versetzt die Spielerschaft selbstredend in nostalgische Verzückung. Doch für deutsche Spieler hat die Sache leider einmal wieder einen unangenehmen Haken: Code Veronica wird hierzulande nicht im Angebot erscheinen, da der Titel leider immer noch indiziert ist.
Wer die Möglichkeit hat, auf einen ausländischen PSN- oder XBL-Account zuzugreifen, wird von dieser Einschränkung selbstverständlich nicht betroffen sein. Apropos PSN und XBL: Ausserhalb Japans wird die Revival Selection leider nur als Download angeboten, während die Spieler im Land der aufgehenden Sonne auch eine Disc-Version spendiert bekommen.
Die Veröffentlichung der beiden Titel ist für den Herbst terminiert.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2791
... in Deutschland ohne Code Veronica
Auf den Zug der beliebten Welle an HD-Remakes springt nun auch Capcom auf und veröffentlicht Resident Evil 4 sowie Resident Evil: Code Veronica im Rahmen der Revival Selection.
Diese Ankündigung versetzt die Spielerschaft selbstredend in nostalgische Verzückung. Doch für deutsche Spieler hat die Sache leider einmal wieder einen unangenehmen Haken: Code Veronica wird hierzulande nicht im Angebot erscheinen, da der Titel leider immer noch indiziert ist.
Wer die Möglichkeit hat, auf einen ausländischen PSN- oder XBL-Account zuzugreifen, wird von dieser Einschränkung selbstverständlich nicht betroffen sein. Apropos PSN und XBL: Ausserhalb Japans wird die Revival Selection leider nur als Download angeboten, während die Spieler im Land der aufgehenden Sonne auch eine Disc-Version spendiert bekommen.
Die Veröffentlichung der beiden Titel ist für den Herbst terminiert.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2791
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Brothers in Arms: Furious 4 erscheint nicht in Deutschland
Furious 4 nicht hierzulande
Die Erfolgsserie Brothers in Arms geht in die nächste Runde und viele Fans freuten sich, doch die Enttäuschung war nach den ersten Infos und Trailern groß, da man nicht die Geschichte um Matthew Baker weiter erzählt. Stattdessen wird Brothers in Arms: Furious 4 ein Spin-off der Serie, in dem Spieler im Stile der Inglorious Basterds vorgeht. Wie die ersten Trailer zum Game zeigten, wird mit Gewalt nicht gegeizt.
Da fragt man sich zurecht, wie es denn mit einem Deutschland-Release aussehen wird. Die Antwort darauf wurde von Ubisoft bereits via Twitter verkündet und passt zu der Vorgehensweise der letzten zwei bis drei Jahre, nach welcher immer mehr Labels in Deutschland problematische Spiele lieber erst gar nicht veröffentlichen, als sie mit großem Aufwand dem deutschem Markt anzupassen und hierfür nicht selten auch noch Image-Schäden zu riskieren.
So schrieb Ubisoft kurz und knapp:
"Bia wird leider nicht in Deutschland veröffentlicht werden."
Überraschend ist hier lediglich, dass dies vonseiten des Publishers bereits so früh publik gemacht wurde.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2792
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Call of Juarez: The Cartel ...
... kommt unzensiert nach Deutschland
Ubisofts Call of Juarez: The Cartel ist nun in der USK-Datenbank mit einer serientypischen kJ-Freigabe gelistet.
Auf Nachfrage bei Ubisoft wurde uns bestätigt, dass der Titel in unzensierter Fassung in Deutschland erscheint, ganz ähnlich wie bereits sein Vorgänger Bound in Blood.
The Cartel bewegt sich, was das Setting anbelangt, weg vom bisherigen Westernszenario und spielt in unserer heutigen Zeit, höchstwahrscheinlich überwiegend in Kalifornien und Mexiko, wo man sich in einem Krieg mit den Drogenkartellen befindet. Laut Techland, dem Entwickler des Spiels, soll der bisherige Westerncharme jedoch beibehalten werden.
Call of Juares: The Cartel soll am 21. Juli für Xbox 360, Playstation 3 und den PC erscheinen.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2800
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US Supreme Court kassiert Verkaufsverbot von Games an Kinder
Höchstes US Gericht gibt Meinungsfreiheit Vorzug vor Jugendschutz
Wir berichteten bereits mehrmals darüber, dass in den USA eine Gesetzesinitiative Kaliforniens im Umlauf war, welche darauf abzielte, den Verkauf und Verleih gewalttätiger Spiele an Minderjährige zu verbieten.
Der Oberste Gerichtshof in den USA (US Supreme Court) bschäftigte sich mit dieser Frage nun seit Oktober vergangenen Jahres. Nun gibt es endlich eine Entscheidung - und die ist wasserdicht.
Der Oberste Gerichtshof entschied klar gegen die Idee aus Kalifornien, ein Verkaufs - und Verleheiverbot für Spiele umzusetzen. Mit dieser Entscheidung gab der Oberste Gerichtshof der Entscheidung des Circuit Court of Appeals in Sacramento Rückendeckung. Dieser hatte die Gesetzesinitiative bereits zurückewiesen, mit der Begründung, dass dieses Gesetz den ersten Verfassungszusatz (First Amendment) verletzen würde.
Richter Antonin Scalia wird in der Huffington Post wie folgt zitiert:
"No doubt a state possesses legitimate power to protect children from harm, [...]. But that does not include a free-floating power to restrict the ideas to which children may be exposed."
Mit anderen Worten: Der Staat hat nicht das Recht, bestimmte Ideen zu verbieten, denen Kinder und Jugendliche möglicherweise einmal ausgesetzt sein könnten.
Das Gesetz aus Kalifornien hätte es jedem unter 18-jährigen verboten, Spiele zu kaufen oder zu leihen. Für Händler waren Geldstrafen bis zu 1000$ bei Zuwiderhandlung geplant.
Scalia führte weiter an, dass es in den USA keinerlei Tradition gebe (abgesehen von sexuellen Inhalten), Minderjährigen den Zugriff zu möglicherweise gewalthaltigen Inhalten zu verbieten. Schon allein deshalb nicht, weil auch berühmte Kindergeschichten meist sehr erwachsene Inhalte zum Thema haben. So etwa die Geschichten von Hänsel und Gretel, Schneewittchen oder auch Cinderella. Auch in diesen Geschichten wird nicht mit Brutalitäten und Gewalt gespart, und diese werden schließlich schon den Jüngsten vorgelesen.
Der Supreme Court ist höchste Gericht in den Vereinigten Staaten, womit die Gesetzesinitiative aus Kalifornien nun wohl entgültig vom Tisch sein dürfte.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2801
- .Punisher256
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Indizierungen Juni 2011
Bulletstorm auf Liste A, Mortal Kombat auf B bestätigt
Am 6.5. wurde das letzte Mortal Kombat-Spiel per vorläufiger Anordnung auf Liste B indiziert, damit der Verkauf in Deutschland möglichst schnell unterbunden wird. Heute wurde die Indizierung bestätigt.
Noch einmal die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen:
Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen.
Indizierungen
DVDs
Halloween II
DVD, DC
Sunfilm
Liste A
Sado - Stoß das Tor zur Hölle auf
DVD, Uncut Limited Edition
XT-Video
Liste B
Scare Crow
DVD
Laser Paradise
Liste A
Zombie
DVD
Evolution Entertainment
Liste B
Games
Bulletstorm
XBox 360, UK
Electronic Arts
Liste A
Kane & Lynch 2: Dog Days
PS3, UK
Square Enix Europe
Liste A
Kane & Lynch 2: Dog Days
XBox 360, EU
Square Enix Europe
Liste A
Mortal Kombat 2011
XBox 360, UK, bestätigt
Warner Bros. Interactive
Liste B
Mortal Kombat 2011
PS3, UK, bestätigt
Warner Bros. Interactive
Liste B
Red Faction: Guerilla
PS3, EU
THQ
Liste A
Tonträger
Amputated Genitals - Family Bloodbath
Gore and Blood Productions
Liste B
Amputated Genitals - Human Meat Gluttony
Gore and Blood Productions
Liste B
Goreobscenity - Macabre Violent Instinct
Gore and Blood Productions
Liste B
Massiv - Blut gegen Blut 2
Al Massiva
Liste A
Sadistic Mutilation - Psychopath's Aberrrations
Gore and Blood Productions
Liste B
Folgeindizierungen gemäß §21 Abs. 5 Nr. 3 JuschG
Alpenröschen im Dirndlhöschen
UFA-ATB
Liste A
Ausgeburt der Hölle
VZ Handelsgesellschaft
Liste B
Mann mit der Tigerpranke, Der
VPS Video
Liste A
Panther, Der
VPS Video
Liste A
So trieben es unsere Großväter
Cebra
Liste A
Tausend Augen der Ninja, Die
VPS Video
Liste A
Listenstreichungen
Listenstreichung gemäß §18 Abs. 7 JuschG (Zeitablauf)
Anthrax - Fistful of Metal
Schallplattenhülle
Music for Nations, GB
Baybora
türk.
Öktem Film
Bin defa ölürum
türk
Kalkavan Video
Blutsbrüder des gelben Drachen, Die
VPS
bumsfidele Heiratsbüro, Das
Neue Atlas Medien / Monte Video
Cats - Die Ratten von LA
VMP
Cemil
türk.
Arsel-Istanbul
Dirndl und der Schottenrock, Das
Starlight
Kacis
türk.
Arsel-Istanbul
Katze in Katendrecht, Die
Comic
Blue Circle Verlag, NL
Laß laufen, Kumpel
UFA-ATB
Seven - Die Super Profis
VPS
Seytan
türk.
Saner-Video
Vier stahlharte Fäuste
UFA-ATB
Listenstreichung gemäß §23 Abs. 4 JuschG (Vorzeitig)
Twice Under - Kanalratten
UFA Universum
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2804
Bulletstorm auf Liste A, Mortal Kombat auf B bestätigt
Am 6.5. wurde das letzte Mortal Kombat-Spiel per vorläufiger Anordnung auf Liste B indiziert, damit der Verkauf in Deutschland möglichst schnell unterbunden wird. Heute wurde die Indizierung bestätigt.
Noch einmal die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen:
Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen.
Indizierungen
DVDs
Halloween II
DVD, DC
Sunfilm
Liste A
Sado - Stoß das Tor zur Hölle auf
DVD, Uncut Limited Edition
XT-Video
Liste B
Scare Crow
DVD
Laser Paradise
Liste A
Zombie
DVD
Evolution Entertainment
Liste B
Games
Bulletstorm
XBox 360, UK
Electronic Arts
Liste A
Kane & Lynch 2: Dog Days
PS3, UK
Square Enix Europe
Liste A
Kane & Lynch 2: Dog Days
XBox 360, EU
Square Enix Europe
Liste A
Mortal Kombat 2011
XBox 360, UK, bestätigt
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Liste B
Mortal Kombat 2011
PS3, UK, bestätigt
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Liste B
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Liste B
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Liste B
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Massiv - Blut gegen Blut 2
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Folgeindizierungen gemäß §21 Abs. 5 Nr. 3 JuschG
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Listenstreichung gemäß §18 Abs. 7 JuschG (Zeitablauf)
Anthrax - Fistful of Metal
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http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2804
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vllt. wegen der Todesschreie waren ja beim 1er auch ein indizieringsgrund
@Punisher: du alter Schnittberichte.com leser xD
Alpenröschen im Dirndlhöschen den muss ich mir holen, Titel sagt ja schon viel aus
@Punisher: du alter Schnittberichte.com leser xD
Alpenröschen im Dirndlhöschen den muss ich mir holen, Titel sagt ja schon viel aus
Sega Genesis does what Nintendon´t
[img]http://dl.dropbox.com/u/4442234/bulls.png[/img]
Raptr Twitter Playfire
[img]http://dl.dropbox.com/u/4442234/bulls.png[/img]
Raptr Twitter Playfire
- .Punisher256
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Manhunt 2 nicht mehr für PC erhältlich
D2D nimmt das Spiel vom Server
Über Manhunt 2 können wir immer einmal wieder berichten. So auch jetzt.
In den USA bekam die PC-Fassung anno 2009 nur ein AO (Adults Only)-Rating der ESRB. Dies hatte zur Folge, dass der Titel nicht in den Geschäften verkauft werden durfte. Die Konsolenversionen wurde dementsprechend zensiert, um ein Mature-Rating erhalten zu können, und somit auch im Handel verkauft zu werden.
Dies jedoch blieb der unzensierten PC-Version verwehrt, sie wurde aufgrund ihres AO-Ratings nur von einem Online-Service angeboten, nämlich Direct2Drive (D2D). Andere Online-Distributoren (etwa Steam), weigerten sich ebenfalls, ein AO-Spiel in ihr Sortiment aufzunehmen. Doch nun veränderte D2D seine firmeninterne Geschäftspolitik, denn mit Gamefly gibt es hier jetzt einen neuen Besitzer. Und dieser ist auch nicht von AO-Titeln im Sortiment begeistert. Kurzerhand wurde das Spiel also gestrichen.
Interessant ist, dass D2D zunächst Publisher Rockstar den schwarzen Peter für diese Situation zuschieben wollte. Denn auf die Anfrage eines Nutzers, warum der Titel nicht mehr via D2D erhältlich sei bekam er folgende Antwort:
Unfortunately not all games are offered on Direct2Drive. Games offered are decided by the game's publisher and can be removed at their disgression. We regret that we do not have any detailed information in regards to titles recently removed from our site. We're sorry for any inconvenience this has caused you.
Mittlerweile ist die Situation zwar klar. Allerdings wird es für PC-User nun zunehmend schwerer, auf legalem Wege an die AO-Version des Spieles heranzukommen. Ob das Spiel bei einem anderen Online-Dienst unterkommen wird ist momentan genauso offen, wie die Frage, ob und wie Rockstar gegen D2D vorgehen wird. Spieler, welche ihr Spiel bereits früher via D2D gekauft haben, können es auch nach wie vor aktivieren und nutzen.
Möglich wäre, dass Rockstar eine Disc-Version von seinem eigenen Versandhandel aus anbietet, oder auch Amazon das Spiel anbietet. Denn Amazon scheint in Bezug auf AO-geprüfte Titel eine liberalere Geschäftspolitik zu verfolgen.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2821
D2D nimmt das Spiel vom Server
Über Manhunt 2 können wir immer einmal wieder berichten. So auch jetzt.
In den USA bekam die PC-Fassung anno 2009 nur ein AO (Adults Only)-Rating der ESRB. Dies hatte zur Folge, dass der Titel nicht in den Geschäften verkauft werden durfte. Die Konsolenversionen wurde dementsprechend zensiert, um ein Mature-Rating erhalten zu können, und somit auch im Handel verkauft zu werden.
Dies jedoch blieb der unzensierten PC-Version verwehrt, sie wurde aufgrund ihres AO-Ratings nur von einem Online-Service angeboten, nämlich Direct2Drive (D2D). Andere Online-Distributoren (etwa Steam), weigerten sich ebenfalls, ein AO-Spiel in ihr Sortiment aufzunehmen. Doch nun veränderte D2D seine firmeninterne Geschäftspolitik, denn mit Gamefly gibt es hier jetzt einen neuen Besitzer. Und dieser ist auch nicht von AO-Titeln im Sortiment begeistert. Kurzerhand wurde das Spiel also gestrichen.
Interessant ist, dass D2D zunächst Publisher Rockstar den schwarzen Peter für diese Situation zuschieben wollte. Denn auf die Anfrage eines Nutzers, warum der Titel nicht mehr via D2D erhältlich sei bekam er folgende Antwort:
Unfortunately not all games are offered on Direct2Drive. Games offered are decided by the game's publisher and can be removed at their disgression. We regret that we do not have any detailed information in regards to titles recently removed from our site. We're sorry for any inconvenience this has caused you.
Mittlerweile ist die Situation zwar klar. Allerdings wird es für PC-User nun zunehmend schwerer, auf legalem Wege an die AO-Version des Spieles heranzukommen. Ob das Spiel bei einem anderen Online-Dienst unterkommen wird ist momentan genauso offen, wie die Frage, ob und wie Rockstar gegen D2D vorgehen wird. Spieler, welche ihr Spiel bereits früher via D2D gekauft haben, können es auch nach wie vor aktivieren und nutzen.
Möglich wäre, dass Rockstar eine Disc-Version von seinem eigenen Versandhandel aus anbietet, oder auch Amazon das Spiel anbietet. Denn Amazon scheint in Bezug auf AO-geprüfte Titel eine liberalere Geschäftspolitik zu verfolgen.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2821
- .Punisher256
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KJM-Prüfbericht im 2. Quartal 2011
37 Verstöße gegen den Jugendschutz, 31 davon bei X-Diaries
Wie im jedem Quartal hat die KJM (Kommission für Jugendmedienschutz wieder ihren Prüfbericht über die Jugendschutzverstöße im Rundfunk und in den Telemedien veröffentlicht.
Im Bereich des Rundfunks gab es 37 Fälle, bei denen ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt worden ist.
Den größten Anteil an Verstößen kann die gescriptete Dokusoap X-Diaries auf RTL für sich verbuchen. In 31 Fällen kollidierte die Sendung mit dem Jugendschutz. Dabei wurde bei 11 Fällen eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige und bei 20 Fällen eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige festgestellt. Begründet wird dies "mit der aufdringlichen Darstellung der Themen Sex und Alkohol und der derb-zotigen Sprachwahl" und dass Heranwachsende die Fiktionalität der Sendung nicht erkennen können.
Maßnahmen ergreifen kann die KJM aus der Tatsache heraus, dass keine der beanstandeten Sendungen vorher der FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) vorgelegt wurden. Die aktuell laufende Staffel dagegen wurde von der FSF abgesegnet und ist daher nicht mehr für die KJM relevant. Allerdings befinden sich 16 von insgesamt 60 X-Diaries-Folgen noch im KJM-Prüfverfahren.
Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 18-Jährige
(Sendezeitgrenze 23 bis 6 Uhr)
Hier wurde 1 Verstoß von der KJM festgestellt.
Hier lief auf Sport 2 (Sky) eine Folge der Show TNA Impact! bereits um 22:15 Uhr, jedoch ohne Jugendschutzsperre. Die KJM fand, dass die dargestellte Gewalt über die genretypische Gewaltdarstellung des Wrestlings hinaus geht. Daher sah man die Gefahr einer sozial-ethisch desorientierenden Wirkung auf unter 18-jährige gegeben.
Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige
(Sendezeitgrenze 22 bis 6 Uhr)
Hier wurden 2 Verstöße festgestellt.
Der eine bei der animierten Cop-Serie Stroker and Hoop auf dem Pay-TV-Sender TNT Serie. Dort lief die Folge "XXX Wife" um 6 Uhr morgens ohne Jugendschutzsperre, hatte aber von der FSF erst eine Freigabe für eine Ausstrahlung nach 22 Uhr bekommen. Ausschlaggebend waren die durchgehend sexualisierte Handlung sowie die vulgäre Sprache der Figuren. Zwar werden sexuelle Handlungen nur angedeutet, aber es finden sich Anspielungen auf Themen wie Sodomie in der Episode wieder.
Der andere Verstoß bei einer Berichterstattung über ein Geiseldrama in Manila, welches im Tagesprogramm von N24 gezeigt wurde. Dabei zeigte man in mehreren Einstellungen (teils auch in Nahaufnahme) die Leiche des Geiselnehmers und der teils toten Geiseln. Nach Meinung der KJM haben unter 16-jährige nicht die Kompetenz im Umgang mit Nachrichten, um solche belastenden Bilder zu verarbeiten. Vor der Entscheidung über mögliche Maßnahmen befasste sich die FSF mit dem Fall, sah allerdings keine Beeinträchtigung für Kinder und Jugendliche. Daher wird die KJM keine Maßnahmen ergreifen.
Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige
(Sendezeitgrenze 20 bis 6 Uhr)
Hier gab es 3 Verstöße gegen die Beschränkungen.
So stieß die Folge "Over the Rainblow" der US-Comedyserie The Hard Time of RJ Berger der Jugendmedienschutzstelle sauer auf. Ausgestrahlt wurde diese um 17:15 Uhr beim Jugendsender Viva. In der Folge bekommt RJ Berger eine neue Mitschülerin, mit der er Sex haben will und dabei werden neben Vulgärsprache auch die Themen Anal- und Oralverkehr angesprochen. Durch diese sexuellen Themen ist die KJM der Meinung, dass die Folge dem Entwicklungsstand von unter 12-jährigen nicht entspricht. Da Viva allerdings eine Freigabe für das Nachmittagsprogramm von der FSF hat, kann die KJM keine Maßnahmen einleiten.
Bei einer Ausgabe des Formats Der Promi-Trödeltrupp im Tagesprogramm von RTL 2 sieht man, wie die Prostituierte Molly Luft einige eindeutige Gegenstände verkauft. Neben vielen Zweideutigkeiten und Darstellungen von Sexualpraktiken wurde auch die positive Darstellung von Prostitution bemängelt.
Auch bei einem Beitrag über den Film Lebanon in der Newstime von ProSieben sah meine eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-jährige gegeben. Man zeigte Ausschnitte aus dem Film und verglich sie im Kommentar mit realen Kriegsereignissen. Da dadurch eine Authenzitität suggeriert wird, sah man es als problematisch an, dass unter 12-jährige dadurch nicht zwischen Fiktion und Realität unterscheiden können.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2834
37 Verstöße gegen den Jugendschutz, 31 davon bei X-Diaries
Wie im jedem Quartal hat die KJM (Kommission für Jugendmedienschutz wieder ihren Prüfbericht über die Jugendschutzverstöße im Rundfunk und in den Telemedien veröffentlicht.
Im Bereich des Rundfunks gab es 37 Fälle, bei denen ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt worden ist.
Den größten Anteil an Verstößen kann die gescriptete Dokusoap X-Diaries auf RTL für sich verbuchen. In 31 Fällen kollidierte die Sendung mit dem Jugendschutz. Dabei wurde bei 11 Fällen eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige und bei 20 Fällen eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige festgestellt. Begründet wird dies "mit der aufdringlichen Darstellung der Themen Sex und Alkohol und der derb-zotigen Sprachwahl" und dass Heranwachsende die Fiktionalität der Sendung nicht erkennen können.
Maßnahmen ergreifen kann die KJM aus der Tatsache heraus, dass keine der beanstandeten Sendungen vorher der FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) vorgelegt wurden. Die aktuell laufende Staffel dagegen wurde von der FSF abgesegnet und ist daher nicht mehr für die KJM relevant. Allerdings befinden sich 16 von insgesamt 60 X-Diaries-Folgen noch im KJM-Prüfverfahren.
Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 18-Jährige
(Sendezeitgrenze 23 bis 6 Uhr)
Hier wurde 1 Verstoß von der KJM festgestellt.
Hier lief auf Sport 2 (Sky) eine Folge der Show TNA Impact! bereits um 22:15 Uhr, jedoch ohne Jugendschutzsperre. Die KJM fand, dass die dargestellte Gewalt über die genretypische Gewaltdarstellung des Wrestlings hinaus geht. Daher sah man die Gefahr einer sozial-ethisch desorientierenden Wirkung auf unter 18-jährige gegeben.
Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige
(Sendezeitgrenze 22 bis 6 Uhr)
Hier wurden 2 Verstöße festgestellt.
Der eine bei der animierten Cop-Serie Stroker and Hoop auf dem Pay-TV-Sender TNT Serie. Dort lief die Folge "XXX Wife" um 6 Uhr morgens ohne Jugendschutzsperre, hatte aber von der FSF erst eine Freigabe für eine Ausstrahlung nach 22 Uhr bekommen. Ausschlaggebend waren die durchgehend sexualisierte Handlung sowie die vulgäre Sprache der Figuren. Zwar werden sexuelle Handlungen nur angedeutet, aber es finden sich Anspielungen auf Themen wie Sodomie in der Episode wieder.
Der andere Verstoß bei einer Berichterstattung über ein Geiseldrama in Manila, welches im Tagesprogramm von N24 gezeigt wurde. Dabei zeigte man in mehreren Einstellungen (teils auch in Nahaufnahme) die Leiche des Geiselnehmers und der teils toten Geiseln. Nach Meinung der KJM haben unter 16-jährige nicht die Kompetenz im Umgang mit Nachrichten, um solche belastenden Bilder zu verarbeiten. Vor der Entscheidung über mögliche Maßnahmen befasste sich die FSF mit dem Fall, sah allerdings keine Beeinträchtigung für Kinder und Jugendliche. Daher wird die KJM keine Maßnahmen ergreifen.
Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige
(Sendezeitgrenze 20 bis 6 Uhr)
Hier gab es 3 Verstöße gegen die Beschränkungen.
So stieß die Folge "Over the Rainblow" der US-Comedyserie The Hard Time of RJ Berger der Jugendmedienschutzstelle sauer auf. Ausgestrahlt wurde diese um 17:15 Uhr beim Jugendsender Viva. In der Folge bekommt RJ Berger eine neue Mitschülerin, mit der er Sex haben will und dabei werden neben Vulgärsprache auch die Themen Anal- und Oralverkehr angesprochen. Durch diese sexuellen Themen ist die KJM der Meinung, dass die Folge dem Entwicklungsstand von unter 12-jährigen nicht entspricht. Da Viva allerdings eine Freigabe für das Nachmittagsprogramm von der FSF hat, kann die KJM keine Maßnahmen einleiten.
Bei einer Ausgabe des Formats Der Promi-Trödeltrupp im Tagesprogramm von RTL 2 sieht man, wie die Prostituierte Molly Luft einige eindeutige Gegenstände verkauft. Neben vielen Zweideutigkeiten und Darstellungen von Sexualpraktiken wurde auch die positive Darstellung von Prostitution bemängelt.
Auch bei einem Beitrag über den Film Lebanon in der Newstime von ProSieben sah meine eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-jährige gegeben. Man zeigte Ausschnitte aus dem Film und verglich sie im Kommentar mit realen Kriegsereignissen. Da dadurch eine Authenzitität suggeriert wird, sah man es als problematisch an, dass unter 12-jährige dadurch nicht zwischen Fiktion und Realität unterscheiden können.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2834