Na Abend zusammen, ich habe mal ein Frage zu dem anbieten von Spielen an öffentlichen Plätzen.
Dabei geht es um eine Kaufe/Verkaufe Wand bei uns in der Firma. Ich würde auf dieser gerne einen Zettel anbringen auf dem ich meine spiele (nur von der usk freigegebene spiele) anbiete.
Allerdings würde ich gerne auch meine indizierten spiele los werden.
Deswegen hatte ich vor unten auf den zettel folgendes zu schreiben:
Bei Interesse an indizierten titeln einfach nachfragen, verkauf nur mit Personalausweis.
Meine Frage wäre ob ich solch einen Hinweis geben darf oder nicht.
verkauf am schwarzen brett, was ist erlaubt?
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Zur Not kannst du auch das Auktionshaus AB 18 nutzen. Gibt es schon einige Jahre --> Roteerdbeere.de
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Re: verkauf am schwarzen brett, was ist erlaubt?
Nichts für ungut, aber das liest sich so, als wäre noch die Gestapo bei euch aktiv.Judas Priester hat geschrieben:Na Abend zusammen, ich habe mal ein Frage zu dem anbieten von Spielen an öffentlichen Plätzen.
Dabei geht es um eine Kaufe/Verkaufe Wand bei uns in der Firma. Ich würde auf dieser gerne einen Zettel anbringen auf dem ich meine spiele (nur von der usk freigegebene spiele) anbiete.
Allerdings würde ich gerne auch meine indizierten spiele los werden.
Deswegen hatte ich vor unten auf den zettel folgendes zu schreiben:
Bei Interesse an indizierten titeln einfach nachfragen, verkauf nur mit Personalausweis.
Meine Frage wäre ob ich solch einen Hinweis geben darf oder nicht.