Es ist immer wieder erstaunlich, daß manch einer sich mental nicht wesentlich vom Mittelalter weiterentwickelt hat ...
Kann man sich sowas eigentlich rechtlich genehmigen lassen?
Also letztendlich "Plastikmüll in der Öffentlichkeit verbrennen"?
Und wie sieht es mit der geplanten Feuerstelle aus?
Ist die feuerfest, windgeschützt; mit genug Abstand zu anderen Gebäuden, Natur, brennbaren Stoffen, ...?
StGB §325 gibt's ja nicht nur zum Scherz:
(3) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Schadstoffe in bedeutendem Umfang in die Luft freisetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, ...