Das stimmt so leider nicht. Nach aktuellem Rechtsstand ist das Umgehen des Kopierschutzes illegal, was nicht davon abhängt, warum Du es tust und ob eine Verbreitungsabsicht besteht. So ist es beispielsweise auch nicht erlaubt, eine Sicherheitskopie von einer Computersoftware zu ziehen, falls diese kopiergeschützt ist. Traurig, aber seit der letzten Urheberrechtsnovelle leider wahr.sYntiq hat geschrieben:Auch hier: Wenn du es für dich privat tust, ist es dir erlaubt, du darfst die daraus erlangten Erkenntnisse aber nicht rausgeben. Dieser Punkt gehörte für mich zum Reverse Engineering.ZappesBPD hat geschrieben:SDie Originalfirmware ist nämlich verschlüsselt, so dass bereits für das Einsehen der Software die "Umgehung einer technisch wirksamen Schutzmaßnahme" erforderlich ist, und das wäre wiederum nicht erlaubt.
Leider nicht. Die Lage ist da ziemlich eindeutig, zumindest im Fall der PSP. Wenn jemand eine Clean-Room-Implementierung der Firmnware ohne Verwendung der Sony-Originalsoftware herstellen würde, wäre das was anderes, aber so...sYntiq hat geschrieben:Homebrew ist da leider ein Feld aus sehr, sehr vielen Grauzonen.
Nachtrag: Da ohne Quellen Labern doof ist (sehe ich ja ein), habe ich dazu noch etwas herausgesucht...
http://www.internetrecht-rostock.de/urh ... -faq.htm#4
Tatsächlich ist sowas im privaten Rahmen nicht strafbar, deswegen ist es aber noch lange nicht erlaubt. Der Rechteinhaber kann im Zweifelsfall ein Zivilverfahren auf den Kopierer loslassen und hat dann durchaus eine reale Chance auf Schadensersatz. Dann ist man zwar nicht vorbestraft, blöd gelaufen ist es aber trotzdem.4. Darf ich zukünftig einen Kopierschutz knacken, um mir CDs oder DVDs zu kopieren?
Eindeutige Antwort: nein!
§§ 95 a ff. UrhG sieht einen 'Schutz technischer Maßnahmen' vor. Gemäß § 95 Abs. 1 UrhG dürfen technische Maßnahmen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden. Der Kopierschutz bei Audio-CDs oder DVDs darf somit zukünftig auch zum Zwecke der Privatkopie nicht mehr geknackt werden.