Mr.Wayne hat geschrieben:Jetzt lenkst du aber vom eigentlichen Thema und deine eingeworfenen Einwand ab.Dunkeliz hat geschrieben: Die Sache mit dem Weiterverkauf von account-gebundener Software ist ein völlig andere Sachlage und kann nicht als Fallbeispiel verwendet werden. Es geht um Verwendung und Schutz persönlicher Daten. Selbst wenn es Spyware pur wäre und EA seinen Kunden einen Strick daraus flechten würde, wäre der Konzern ganz schnell einige Köpfe kürzer. Was glaubst du, was das für eine PR gibt? Ganz zu schweigen von Verstössen gegen Datenschutzlinien. Der wirtschaftliche Schaden wäre beträchtlich. Das kann sich EA nicht leisten.
Diese Zweifel hätten einige vor dem Originspektakel hegen und vorsichtshalber auf Programme und Dienste, wie Windowsbetriebssysteme, Steam, Facebook und Google gänzlich verzichten müssen.Woher weiss ich als Kunde was nun tatsächlich ausgeführt wird und was nicht?
Und wieso soll die Sachlage mit dem Weiterverkauf eine ganz andere Sachlage sein?
Angeblich soll eine EULA, die mir nach erst dem Kauf, nach dem entsiegeln der Ware erst im laufe der Installation angezeigt wird, unwirksam/wirkungslos sein.
Entweder sie ist vollständig wirkungslos oder sie ist es nicht.
Und offensichtlich ist sie es nicht wie das Urteil bestätigt. Man kann sich nicht auf "Unwirksamkeit" berufen oder sich nach gutdünken gültige Passage aussuchen. Oder wissen die Richter nichts von diesem Wiki Eintrag zur EULA? Sind die alle doof?
Und wenn in der EULA drinnen steht das mir einen Weiterverkauf untersagt rechtlich bindend ist, wie das Urteil bestätigt, warum sollen es dann andere darin festgehaltene Vereinbahrungen nicht sein oder sogar durch Urteile werden?
Also so einfachmit einem Hinweis auf eine Wikipedia Artikel zru EULA ist es nicht getan.
Denn das Urteil zeigt, das die darin festgehaltenen Vereinbahrungen auch rechtlich fragwürdig sein, wenn dafür erst Urteile nötig sind, um diese bestätigend durchzusetzen. Aber von "wirkungslos" zu sprechen halte ich für fahrlässig.
Wie mans dreht und wendet, mit Unterhaltung hat das nicht mehr viel gemein, wenn ich als Konsument für ein Unterhaltungsprodukt durch so einen nicht überschaubaren juristischen Dschungel gejagt werde und einen Anwalt engagieren muss um mir das zu übersetzen was der Anbieter von mir will und worauf ich mich dauerhaft einlassen soll.
Und wenn schon Erwachsene/Volljährige damit Probleme haben diese zu verstehen, was sollen dann erst 7+ oder sagen wir 12+ Jährige Kids dazu sagen, die sich für ihr Taschengeld einfach nur das nächste neue FIFA xyz kaufen und spielen wollen? Die können solche Nutzungsbedingungen doch gar nicht begreifen, geschweige denn die Entscheidung treffen ob das gut oder richtig ist.
Und hier halte ich immer noch die GamesMagazine und Gamesportal in der Pflicht den User darüber aufzuklären. Nicht nur von der eingesetzten Engine oder Syncronsprecher oder welche Hardwarevoraussetzung man benötigt. Es sollte imho inzwischen die Pflicht der Berichterstattenden Games Medien sein auch darüber aufzuklären was einem ein Produkt mit der Installation abverlangt. Sorglose Unterhaltung war einmal.
Ansonsten degradieren sie sich zu 100% Werbehuren die einen Konsumauftrag übermitteln, für eine Branche die, deren Nutzungsbedingeun zu urteilen, ganz andere Ziele verfolgt als Kunden gegen Geld unterhalten zu wollen.
Ähä. Deine Person lenkt mit einem vom Kern der Diskussion abdriftendem Rechtsurteil ab. Du sonderst viel pompöses BlaBla ab, aber konkret auf den Sachverhalt gehst du nicht ein. Wie genau stellst du dir ein Gerichtsverfahren vor, was wird konkret behandelt, wer ist der Angeklagte, wer der Kläger?
Es ist von EA verkündet worden, dass keine Spyware installiert wird, Daten von Usern für statistische Zwecke, Optimierungs- und Werbemassnahmen gesammelt werden.
Checkst du das nicht? Was euch hier vorschwebt,S3bish hat geschrieben:Die Frage ist, ob Origin ggf. .exe Dateien von anderen EA-Spielen prüfen und "anonym" melden kann, ob es sich um Cracks handelt. Dann wären nämlich "EA's Rechte" im Vordergrund und der Cracker auf 100.000 Dollar verklagt.SHADOWLEXX hat geschrieben:Ach, solange man sein gekauftes BF mit Crack im MP spielen kann ist doch latte ob Origin oder nicht
Falls das rechtlich möglich ist sollte Origin sogar als Spyware in Deutschland verboten und definitiv gemieden werden! Auf anonyme Marketingdaten können wir wohl pfeifen.
1. wäre ein Vertragsbruch
2. STEHT NICHT IN DER EULA!
So einfach ist das.
Das der Wiederverkauf nach der Aktivierung des Spiels - und das Produkt somit an das Steamkonto des Endbenutzers gebunden ist - nicht mehr möglich ist, darauf wird der Kunde im SSA hingewiesen!
Jetzt frage ich dich ... call him Mr. Raider, call him Mr. Wrong,
call him Mr. Wayne, call him insane...he'd say i know what I want
and i want it now... uhh... ja... um was gehts nochmal?
Ihr braucht keine Angst haben, dass aufeinmal Abmahnbriefe bei euch reinschneien und euch kälter ums A-loch wird als in einem nuklearen Winter, weil man eure raubkopierten Games auf heimischen Rechnern entlarvt hat.