Allgemein: Raubkopien mit Spiel-Qualität bekämpfen
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Re: Allgemein: Raubkopien mit Spiel-Qualität bekämpfen
key zu ms zur überprüfung und neuen bekommen, wo ist das problem? arbeite selbst seit jahren mit solchen geschichten und sowas ist mir komischer weise nicht einmal passiert. key auch richtig eingegeben?
zum rest: man kann sich auch anstellen. irgendwie versuchst du krampfhaft gerade was zu erklären...was eigentlich?
zum rest: man kann sich auch anstellen. irgendwie versuchst du krampfhaft gerade was zu erklären...was eigentlich?
Re: Allgemein: Raubkopien mit Spiel-Qualität bekämpfen
Bei mir ging es leider nicht, gut ich bin kein Jurist und habe die Sache so hingenommen, allein schon wegen der Logik. So kann man das Spiel durchspielen und abgeben.Stereomud hat geschrieben:Ach herje, da lässt sich aber jemand alles einreden! CD's und Co kann man sehr wohl umtauschen, nur weil die Märkte das wollen dürfen die keine Gesetze aushebeln.Popobawa hat geschrieben:Und welches Recht habe ich wenn das Spiel nicht geht? Also Spiele, Musik und co sind schon von vorne rein von Umtausch ausgeschlossen. Bin auch sehr gespannt wie man es Rechtlich begründen möchte, wenn man einen Kaufvertrag eingeht mit diesen Klauseln. Geschweige mal davon das keiner mir die Funktionalität zugesteht.
Tipp: Wenn der Verkäufer nicht mitspielt, laut werden, Geschäftsführer fordern oder halt gesetzestext vorlegen...dann klappts aufeinmal recht schnell mit dem Umtausch!
Aber ich würde jetzt wirklich gerne Wissen wo ich das nachlesen kann, das man auch Medien umtauschen kann. Dann hab bei nächsten Rage Gau was in der Hand.
Re: Allgemein: Raubkopien mit Spiel-Qualität bekämpfen
Genau da liegt der Haken. Es ist aufwändig für den Käufer und deswegen tauschen auch so wenige ihre Software um, die zu Hause auf dem Rechner nicht läuft.Popobawa hat geschrieben:Echt, und wie? Orten lassen sich viele Fehler, werden ja mit einen Patch regelmässig behoben. Damit gesteht der Entwickler ja selber die Mängel ein. Nur hat man dieses Spiel nicht mit seinen Funktionen gekauft sondern nur eine Lizenz es so zu nutzen wie es ist.Nanimonai hat geschrieben:Du kannst das Produkt umtauschen, wenn Du einen Mangel festgestellt hast. Allerdings muss der Mangel natürlich im Computerspiel zu orten sein und nicht auf Deinem PC. Die Beweislast liegt da bei Dir. Ist doch logisch nachvollziehbar oder etwa nicht?Popobawa hat geschrieben:
Hersteller die mir nicht funktionsfähige Produkte verkaufen. Und das ist nicht ganz und gebe bei der Softwareentwicklung. Selbst eine poplige Website die ich für 60 Verkaufe muss ihre vereinbarten Funktionen erfüllen. Wie das rechtlich unterschieden wird ist mir klar, aber im Prinzip ist es das selbe und als Kunde hat man keine Rechte wenn das Spiel nicht geht.
Du musst natürlich erst mal alle Bedingungen erfüllen, die auf der Verpackung stehen. Erfüllst Du die und es läuft trotzdem nicht (ich rede nicht von ruckelfrei oder "gut", sondern davon, dass Du es nicht mal installieren kannst) muss der Verkäufer innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf nacherfüllen, sprich die Mängel beseitigen. Theoretisch müsste also Dein Verkäufer im Mediamarkt zu Dir nach Hause kommen und sich davon überzeugen, dass der Mangel an Deinem Computer vorliegt und nicht in dem Spiel.
Da er das nicht kann, weil er dafür gar nicht ausgebildet ist, müsstest ihr einen Sachverständigen dafür engagieren, dessen Kosten ihr euch erst mal teilen müsst.
Bevor der Verkäufer aber überhaupt bei Dir zu Hause auftaucht, wird er bereits im Vorfeld auf seine AGB verweisen und Dir sagen "Nö, nehmen wir nicht zurück, schau in die AGB". Da die AGB nicht über dem geltenden Recht der Gewährleistung stehen, müsstest Du sowieso erst mal gegen den Mediamarkt in diesem Punkt prozessieren. Diesen Prozess würdest Du gewinnen und der Mediamarkt müsste sich zumindest erst mal mit Deinem Problem beschäftigen. Jetzt folgt dann der eigentliche Mangelhaftigkeitsprozess, in dem Du den Mediamarkt dazu verknacken musst, bei Dir zu Hause am Rechner nachzuschauen, ob es tatsächlich am Spiel und nicht an Deinem Computer lag.
Hier kommt wieder der Sachverständige ins Spiel, der erst mal Dein Geld kostet.
Bis Du also Dein Recht bekommst und das Spiel umtauschen kannst bzw. es nachgebessert wird, hat der Verkäufer (der es auf den Entwickler abwälzen wird) sechs Monate Zeit, das zu tun. Erst dann kannst Du von dem Kaufvertrag zurücktreten und Dein Geld zurück verlangen.
Sechs Monate, zwei Prozesse. Und alles um ein Gut, welches sowieso von jedem Gericht früher oder später aus Substanzgründen abgeschmettert wird.
Theoretisch kannst Du Dein Recht durchsetzen... praktisch ist es aber nahezu unmöglich.
Re: Allgemein: Raubkopien mit Spiel-Qualität bekämpfen
Das man recht lange nicht zu hören bekommt.Flextastic hat geschrieben:key zu ms zur überprüfung und neuen bekommen, wo ist das problem? arbeite selbst seit jahren mit solchen geschichten und sowas ist mir komischer weise nicht einmal passiert. key auch richtig eingegeben?
zum rest: man kann sich auch anstellen. irgendwie versuchst du krampfhaft gerade was zu erklären...was eigentlich?
Nein ich versuche nur gerade zu verstehen warum man verarschen hinnehmen sollte. Ein Spiel ist ein teures Luxusgut, wo man die Qualität auch erwarten kann. Wenn das Umtauschen wirklich so locker geht wie einige hier meinen, okay dann hat sich alles geklärt.
Re: Allgemein: Raubkopien mit Spiel-Qualität bekämpfen
Mangelhafte Ware darf grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren umgetauscht werden. Wenn du einen Fehler angibst und dieser korrekt ist, darf der VErkäufer dich nicht abweisen.
Wenn du z.B. die verpackung öffnest und die CD liegt zerbrochen drin...darfst du umtauschen! Wenn sich das Spiel einfach nciht Spielen lässt (Gothic 3), darfst du umtauschen....
Ich glaube lediglich der Umtausch bei nichtgefallen ist bei CDs und CO ausgeschlossen....
Hatte ich schonmal im Promarkt, die wollten mir meine Playsi net reparieren obwohl die Gerade mal 1 1/2 Jahre alt war und verwiesen auf HErstellergarantie 1 Jahr und das ich danach selbst verantwortlich wäre....
Einmal den Gesetzes Text gezückt, etwas lauter über gewollte abzocke beschwert, geschäftsführer gefordert und zack....neu Playsi bekommen =)
Wenn du z.B. die verpackung öffnest und die CD liegt zerbrochen drin...darfst du umtauschen! Wenn sich das Spiel einfach nciht Spielen lässt (Gothic 3), darfst du umtauschen....
Ich glaube lediglich der Umtausch bei nichtgefallen ist bei CDs und CO ausgeschlossen....
Naja laut (aber höflich) werden und das neben vielen Menschen hilft da eigentlich schon, solang man entsprechend der Gesetzestexte Argumentiert. Spätestens wenn der Geschäftführer antraben muss kriegst meistens recht, da er sich so schlechte Promotion ungern antut....Theoretisch kannst Du Dein Recht durchsetzen... praktisch ist es aber nahezu unmöglich.
Hatte ich schonmal im Promarkt, die wollten mir meine Playsi net reparieren obwohl die Gerade mal 1 1/2 Jahre alt war und verwiesen auf HErstellergarantie 1 Jahr und das ich danach selbst verantwortlich wäre....
Einmal den Gesetzes Text gezückt, etwas lauter über gewollte abzocke beschwert, geschäftsführer gefordert und zack....neu Playsi bekommen =)
Zuletzt geändert von Stereomud am 29.11.2011 14:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Allgemein: Raubkopien mit Spiel-Qualität bekämpfen
Boesor hat geschrieben: Meine Güte, geh zu deinem mediamarkt, Saturn, Müller, amazon (ok, da kann man nicht hingehen) und sag denen, dass das Ding nicht läuft. Die Rückgabe funktioniert zumindest nach meiner Erfahrung problemlos. Muss man sich halt nur auch trauen den mund aufzumachen.
Tja, mag sein, dass das über Kulanz meistens geht, nur gibts dafür kein Recht. Wenn man sich als Publisher über ein paar Raubkopierer beschwert und Rechte einfordert, damit man ihr Produkt nicht nachbasteln kann (im Übrigen sollte der Begriff "Klauen" hier endlich mal verschwinden. Wie ich schonmal erwähnt habe, klaut man nicht deren Spiele, sondern fertigt Kopien davon für den Eigennutz an, was bei kaum einer Sparte verboten ist, nur eben bei Software, weils da halt so schön leicht ist), und Geldbeschaffungsmaßnahmen ohne Ende auf die Titel klatscht, sollte man im Gegenzug auch die Qualitätskontrolle sehr ernst nehmen und den Spielern das Recht eingestehen, fehlerhafte Produkte zurückzugeben. Rechtlich siehts dann eben so aus, dass die Urheberrechtsgesetzgebung und verwandte klar zugunsten der Publisher liegen und sich die logischerweise oftmals einen Dreck drum scheren, solange das Produkt einigermaßen gekauft wird. Insofern, man kann vielleicht auf geltendes Recht pochen, aber an "Moral, Anstand und Sitte" (Meine drei Lieblings-Hassbegriffe, schwammiger gehts nicht) zu appellieren halte ich für herrlich dämlich. Selbst wenn ich einen der Begriffe hätte, würds mit bestimmt nicht um deren Einnahmen leid tun.
Da würde mich mal der entsprechende Gesetzesabschnitt interessieren. Soweit ich weiß, ist sämtliche Software auf Trägermedien von der Rückgabe ausgeschlossen, sobald der Träger entpackt wurde (also Folie abgerissen, was sich nicht vermeiden lässt).Wenn sich das Spiel einfach nciht Spielen lässt (Gothic 3), darfst du umtauschen....
Zuletzt geändert von Almalexian am 29.11.2011 14:43, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Allgemein: Raubkopien mit Spiel-Qualität bekämpfen
Nicht ganz korrekt. Software ist ein Verbrauchsgut und der Hersteller bzw. Verkäufer hat sechs Monate Zeit, die Mängel an der Ware zu beseitigen. Erst nach diesen sechs Monaten hast Du das Recht umzutauschen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.Stereomud hat geschrieben:Mangelhafte Ware darf grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren umgetauscht werden. Wenn du einen Fehler angibst und dieser korrekt ist, darf der VErkäufer dich nicht abweisen.
Wenn du z.B. die verpackung öffnest und die CD liegt zerbrochen drin...darfst du umtauschen! Wenn sich das Spiel einfach nciht Spielen lässt (Gothic 3), darfst du umtauschen....
Ich glaube lediglich der Umtausch bei nichtgefallen ist bei CDs und CO ausgeschlossen....
Selbst in diesem krassen Beispiel von Dir, dass eine zerbrochene CD in der Verpackung liegt, hat der Verkäufer theoretisch das Recht, sechs Monate zu warten, bevor er Dir eine neue gibt. Das macht natürlich keiner bei einem so offensichtlichen Mangel, aber es ging ja nur um die rein rechtliche Handhabe.
Re: Allgemein: Raubkopien mit Spiel-Qualität bekämpfen
Paragraphen kann ich Dir da jetzt nicht nennen, aber schau mal nach den Begriffen Schuldrecht, Garantie und Gewährleistung, irgendwo im Gesetzesdschungel wirst Du dann fündig.Almalexian hat geschrieben: Da würde mich mal der entsprechende Gesetzesabschnitt interessieren. Soweit ich weiß, ist sämtliche Software auf Trägermedien von der Rückgabe ausgeschlossen, sobald der Träger entpackt wurde (also Folie abgerissen, was sich nicht vermeiden lässt).
Wie gesagt, Rückgabe ja, aber erst, nachdem der Verkäufer die Möglichkeit bekommen hat, die Mängel an der Ware auszubessern und dieser Zeitabschnitt ist gesetzlich sechs Monate lang.
Re: Allgemein: Raubkopien mit Spiel-Qualität bekämpfen
Nanimonai hat geschrieben:Nicht ganz korrekt. Software ist ein Verbrauchsgut und der Hersteller bzw. Verkäufer hat sechs Monate Zeit, die Mängel an der Ware zu beseitigen. Erst nach diesen sechs Monaten hast Du das Recht umzutauschen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.Stereomud hat geschrieben:Mangelhafte Ware darf grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren umgetauscht werden. Wenn du einen Fehler angibst und dieser korrekt ist, darf der VErkäufer dich nicht abweisen.
Wenn du z.B. die verpackung öffnest und die CD liegt zerbrochen drin...darfst du umtauschen! Wenn sich das Spiel einfach nciht Spielen lässt (Gothic 3), darfst du umtauschen....
Ich glaube lediglich der Umtausch bei nichtgefallen ist bei CDs und CO ausgeschlossen....
Selbst in diesem krassen Beispiel von Dir, dass eine zerbrochene CD in der Verpackung liegt, hat der Verkäufer theoretisch das Recht, sechs Monate zu warten, bevor er Dir eine neue gibt. Das macht natürlich keiner bei einem so offensichtlichen Mangel, aber es ging ja nur um die rein rechtliche Handhabe.
Verwechseltst du das mit den 6 Monaten nicht mit der Beweispflicht? In den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer verpflichtet mir Fehlverhlaten nachzuweisen, danach muss ich den mangel beim kauf beweisen.....
Ach und an alle...ich rede nicht vom Umtausch sonder von Gewährleistung einfordern. Der Umtausch ist wirklich ausgeschlossen, aber defekte Dinge darf ich auf Gewährleitung umtauschen/Reparieren lassen und bei nichterfüllung dieser sogar vom kauf zurück treten!
Re: Allgemein: Raubkopien mit Spiel-Qualität bekämpfen
Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass der Verkäufer im neuen Schuldrecht sechs Monate Zeit hat, um einen Mangel zu beseitigen, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.Stereomud hat geschrieben:Nanimonai hat geschrieben:Nicht ganz korrekt. Software ist ein Verbrauchsgut und der Hersteller bzw. Verkäufer hat sechs Monate Zeit, die Mängel an der Ware zu beseitigen. Erst nach diesen sechs Monaten hast Du das Recht umzutauschen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.Stereomud hat geschrieben:Mangelhafte Ware darf grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren umgetauscht werden. Wenn du einen Fehler angibst und dieser korrekt ist, darf der VErkäufer dich nicht abweisen.
Wenn du z.B. die verpackung öffnest und die CD liegt zerbrochen drin...darfst du umtauschen! Wenn sich das Spiel einfach nciht Spielen lässt (Gothic 3), darfst du umtauschen....
Ich glaube lediglich der Umtausch bei nichtgefallen ist bei CDs und CO ausgeschlossen....
Selbst in diesem krassen Beispiel von Dir, dass eine zerbrochene CD in der Verpackung liegt, hat der Verkäufer theoretisch das Recht, sechs Monate zu warten, bevor er Dir eine neue gibt. Das macht natürlich keiner bei einem so offensichtlichen Mangel, aber es ging ja nur um die rein rechtliche Handhabe.
Verwechseltst du das mit den 6 Monaten nicht mit der Beweispflicht? In den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer verpflichtet mir Fehlverhlaten nachzuweisen, danach muss ich den mangel beim kauf beweisen.....
Ach und an alle...ich rede nicht vom Umtausch sonder von Gewährleistung einfordern. Der Umtausch ist wirklich ausgeschlossen, aber defekte Dinge darf ich auf Gewährleitung umtauschen/Reparieren lassen und bei nichterfüllung dieser sogar vom kauf zurück treten!
Re: Allgemein: Raubkopien mit Spiel-Qualität bekämpfen
Find ich nix zu, ausser das was ich meinter...Ein "Basiswissen" zu diesen Themen sollte Jede(r) haben. Hier ein Versuch, es kurz zusammenzufassen. Bitte genau lesen und ggf. mit anderen Beiträgen vertiefen:
Umtausch:
Manche Geschäfte/Händler erlauben es, gekaufte Waren innerhalb von z.B. 14 Tagen zurückzugeben und geben das gezahlte Geld dafür zurück.
Das ist ein freiwilliges Entgegenkommen der jeweiligen Geschäfte und leider nicht überall üblich!
Widerruf:
Bei bestimmten Kaufabschlüssen ( Internet, Telefon, Haustürgeschäft, ...) und unter gewissen Randbedingungen kann man den Kaufvertrag binnen 14 Tagen widerrufen und die unbenutzte Ware zurückschicken/-geben.
Da kann sich kein Händler gegenüber Verbrauchern drum herumdrücken!
Mangel:
Wenn eine gekaufte Ware die beim Kauf zugesicherten Eigenschaften nicht (mehr) hat, kann der Händler verpflichtet sein, auf seine Kosten den Mangel zu beseitigen.
Reklamation:
Wenn ein Mangel bemerkt wurde und der Händler in der Pflicht wäre, den Mangel zu beseitigen, muss die Ware bei ihm reklamiert werden.
Gewährleistung:
In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf wird davon ausgegangen, dass ein Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorgelegen hat. Der Händler muss ggf. das Gegenteil beweisen - oder den Mangel beseitigen.
Nur für den Verkauf an "Verbraucher" ist dieses gesetzlich vorgeschrieben.
Beweislastumkehr:
Im Zeitraum von 7 bis 24 Monaten nach dem Kauf muss der Käufer glaubhaft machen, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war - oder auf Entgegenkommen des Händlers hoffen.
Bei gebrauchten Waren kann dieser Zeitraum auf 12 Monate verkürzt werden!
Nacherfüllung:
Zur Beseitigung eines Mangels kann der Händler versuchen, den Mangel zu beseitigen. Die Ware darf danach aber nicht "repariert" aussehen. Scheitert der erste Reparaturversuch darf der Händler noch einen zweiten Versuch machen. (Verschiedenartige Mängel an der gleichen Ware werden separat gezählt!)
Rücktritt:
Kann ein Mangel nicht vom Händler ordnungsgemäß beseitigt werden (fachgerechte Reparatur, Austausch), kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurückverlangen. Der Händler kann allerdings einen Nutzungsabschlag einbehalten.
Garantie:
Vom Hersteller einer Ware eine "Garantie" gewährt werden. Dieses ist eine freiwillige Leistung und die Bedingungen sind weitgehend frei gestaltbar. Die "Garantieurkunde" regelt die genauen Bedingungen.
Aber den Text hier sollte trotzdem jeder verinnerlichen!
Re: Allgemein: Raubkopien mit Spiel-Qualität bekämpfen
Almalexian hat geschrieben:
Tja, mag sein, dass das über Kulanz meistens geht, nur gibts dafür kein Recht.
Das hältst du vielleicht für Kulanz, aber das ist keine Kulanz, das ist dein Recht!
Da würde mich mal der entsprechende Gesetzesabschnitt interessieren. Soweit ich weiß, ist sämtliche Software auf Trägermedien von der Rückgabe ausgeschlossen, sobald der Träger entpackt wurde (also Folie abgerissen, was sich nicht vermeiden lässt).[/quote]Wenn sich das Spiel einfach nciht Spielen lässt (Gothic 3), darfst du umtauschen....
Da sollte man erstmal klären das das, was du da beschreibst Kulanz ist, es handelt sich dabei nämlich um einen Umtausch. Der basiert auf Kulanz, z.B. wenn dir ein produkt nicht gefällt. Dass das bei Software oder CD´s nicht gemacht wird ist klar.
Liegt aber ein Fehler vor ist es vollkommen egal was die Jungs im markt da auf ihren schildern aushängen. Dann bin ich nämlich im Bereich der gewährleistung und die hat nun rein gar nichts mit Umtausch oder sonstiger Kulanz zu tun.
Re: Allgemein: Raubkopien mit Spiel-Qualität bekämpfen
Wo steht denn das mit den 6 Monaten? Geht es nicht um eine angemessene Zeit?Nanimonai hat geschrieben:Nicht ganz korrekt. Software ist ein Verbrauchsgut und der Hersteller bzw. Verkäufer hat sechs Monate Zeit, die Mängel an der Ware zu beseitigen. Erst nach diesen sechs Monaten hast Du das Recht umzutauschen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.Stereomud hat geschrieben:Mangelhafte Ware darf grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren umgetauscht werden. Wenn du einen Fehler angibst und dieser korrekt ist, darf der VErkäufer dich nicht abweisen.
Wenn du z.B. die verpackung öffnest und die CD liegt zerbrochen drin...darfst du umtauschen! Wenn sich das Spiel einfach nciht Spielen lässt (Gothic 3), darfst du umtauschen....
Ich glaube lediglich der Umtausch bei nichtgefallen ist bei CDs und CO ausgeschlossen....
Selbst in diesem krassen Beispiel von Dir, dass eine zerbrochene CD in der Verpackung liegt, hat der Verkäufer theoretisch das Recht, sechs Monate zu warten, bevor er Dir eine neue gibt. Das macht natürlich keiner bei einem so offensichtlichen Mangel, aber es ging ja nur um die rein rechtliche Handhabe.
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Re: Allgemein: Raubkopien mit Spiel-Qualität bekämpfen
Es geht mir nicht darum, ob man ein Spiel zurückgeben kann, wenn es physische Schäden gibt bzw. der Träger nicht gelesen werden kann. Es ging mir hier um Bugs, die ein Spiel unspielbar machen, und es gibt ne menge Gurken, wo der Fehler in der Software liegt und dann ist nix mit Gewährleistung.Boesor hat geschrieben:Almalexian hat geschrieben:
Tja, mag sein, dass das über Kulanz meistens geht, nur gibts dafür kein Recht.
Das hältst du vielleicht für Kulanz, aber das ist keine Kulanz, das ist dein Recht!
Wenn sich das Spiel einfach nciht Spielen lässt (Gothic 3), darfst du umtauschen....Da würde mich mal der entsprechende Gesetzesabschnitt interessieren. Soweit ich weiß, ist sämtliche Software auf Trägermedien von der Rückgabe ausgeschlossen, sobald der Träger entpackt wurde (also Folie abgerissen, was sich nicht vermeiden lässt).Da sollte man erstmal klären das das, was du da beschreibst Kulanz ist, es handelt sich dabei nämlich um einen Umtausch. Der basiert auf Kulanz, z.B. wenn dir ein produkt nicht gefällt. Dass das bei Software oder CD´s nicht gemacht wird ist klar.
Liegt aber ein Fehler vor ist es vollkommen egal was die Jungs im markt da auf ihren schildern aushängen. Dann bin ich nämlich im Bereich der gewährleistung und die hat nun rein gar nichts mit Umtausch oder sonstiger Kulanz zu tun.
Re: Allgemein: Raubkopien mit Spiel-Qualität bekämpfen
Im gesetz steht davon nichts, allgemein würde ich sagen ist es eine angemessene Zeit. D.h. bei einem Auto etwas länger als bei einer physisch defekten CD.Nanimonai hat geschrieben:
Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass der Verkäufer im neuen Schuldrecht sechs Monate Zeit hat, um einen Mangel zu beseitigen, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Wenn die Instandsetzung unzumutbar lange dauert (davon kann man vermutlich bei einer Software wie beispielsweise G3 ausgehen) kann der Kunde vom Kauf zurücktreten.