Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

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SethSteiner
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von SethSteiner »

DEMDEM hat geschrieben: 05.04.2017 11:35
yopparai hat geschrieben: 05.04.2017 11:28 Ich denk das Spiel ist schon seit nem Jahr in Japan auf dem Markt? Ist das nicht ein bisschen bescheuert?
Es sind Japaner. So fortschrittlich die auch sein mögen, oder wie wir über sie denken möchten, mental sind die noch lange nicht im digitalen Zeitalter angelangt.
Japan ist in Hinsicht auf Technologie ja auch schon lange ins Hintertreffen geraten. Solche Nachrichten oder auch Nintendos ständig zur Schau gestellte Defizite, sind ein Symptom für Japans Probleme sich zu behaupten. Japanische Firmen werden, wenn sie diesen Kurs der Ignoranz für die Interessen ihrer Kunden auf globaler Ebene weiterführen, irgendwann drohen völlig irrelevant werden.
drschmerz hat geschrieben: 05.04.2017 12:59
Kajetan hat geschrieben: 05.04.2017 12:44
DEMDEM hat geschrieben: 05.04.2017 12:38 Haben die Rechteinhaber aber wirklich das Recht Youtube-Videos für sich zu beanspruchen, oder ist es nur der Umstand, dass Google durch die passende Funktion erst überhaupt ermächtigt hat?
Stimmt. Es ist kein gesetztliches "Recht", sondern nur eine Funktion, die Google bereitgestellt hat. Ob dieses "Inanspruchnehmen" von LP-Videos durch ein Urheberrecht gedeckt ist (dem US-amerikanischen? einem anderen?) oder ob das unter das Zitatrecht fällt, ist derzeit ja noch nicht klar, weil der handelsübliche LPer nicht über die finanziellen Mittel verfügt so eine grundsatzentscheidung vor Gericht klären zu lassen und die Großverdiener wie Pewdiedingens an diesem Thema lieber nicht rühren wollen.
Natürlich ist das ein Gesetz... Urheberrechtsgesetz §19 bzw. §22.
Persona 5 wird in Deutschland von Deep Silver vertrieben, die sich die Lizenzen bei Atlus besorgt haben. Da Atlus diese Forderungen vertraglich auch mit Deep Silver festgelegt hat und Koch Media einen deutschen Sitz hat, gilt deutsches Recht. Und da Streamer nicht das Verbreitungsrecht von Deep Silver lizenziert haben, kann eben eine Firma ohne Probleme das Material 'claimen', da juristisch eigentlich alles wasserdicht auf der Seite der Rechteinhaber liegt. Alles andere ist Nettigkeit.
Und ein Zitat ist im künstlerischen Kontext möglich, aber auch dort gibt es eine Grauzone sobald ein kommerzieller Faktor ins Spiel kommt. Da gibt es in den AGBs von Youtube sicher auch Formulierungen, die Werbung + Videoinhalt auf Inhalte beschränken, deren Rechte auch beim Videouploader liegen, alles andere ist eben ein nicht in Anspruch genommener Rechteverstoß.
Mit dem Kalkofe Urteil ist eigentlich alles gesagt. Es reicht halt nicht einfach nur, das Recht an etwas zu haben und dementsprechend kann man auch nicht einfach claimen, nur weil das Material an das man Recht hat auftaucht.
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Bachstail
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von Bachstail »

Ich verfolge einige Streamer und auch einige, welche dies hauptberuflich tun und nahezu alle dieser Streamer sind ob dieser Meldung sehr aufgebracht.

Ein paar geben das Spiel jetzt sogar wieder zurück, da sie diesen Schritt mehr als schwachsinnig finden und dies nicht unterstützen möchten.

Für mich ist dies auch relativ dämlich, da ich nicht selten Streams nutze, um mich über Spiele zu informieren und letztlich zu entscheiden, mir ein Spiel zu kaufen oder nicht.

@Seth
SethSteiner hat geschrieben: 05.04.2017 14:34Mit dem Kalkofe Urteil ist eigentlich alles gesagt. Es reicht halt nicht einfach nur, das Recht an etwas zu haben und dementsprechend kann man auch nicht einfach claimen, nur weil das Material an das man Recht hat auftaucht.
Das Kalkofe-Urteil gilt hierzulande aber nur für den Rundfunk, nicht für Filme und Spiele und auch nur für eine kritisch-satirische Kommentierung.

Wenn man einfach so eine Sendung aus dem Fernsehen irgendwo hochlädt, ganz ohne Kommentierung, dann darf das genauso geclaimed werden.

Fernsehkritik-TV darf zum Beispiel Geld dafür verlangen, Ausschnitte aus dem Fernsehen zu zeigen und diese kritisch zu kommentieren, ein Let's Player tut nämliches nicht und darf ohne Lizenz des Herstellers eigentlich gar nichts hochladen.

Das Kalkofe-Urteil greift hier also nicht, denn ein Let's Play fällt nicht unter den Begriff Rundfunk.
drschmerz
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von drschmerz »

Kajetan hat geschrieben: 05.04.2017 14:16 Stimmt. Szenen aus dem späten Spielverlauf können ein Zitat sein.
Und die journalistische Berichterstattung unterliegt ja auch dem Presserecht. Da gibt es ja auch ein paar Kleinigkeiten, die beachtet werden müssen, z.B. Impressumspflicht.
Darf Atlus einem Journalisten vorschreiben, welche Abschnitte zur Illustrierung eines Beitrages über Persona 5 NACH der veröffentlichung des Spieles verwendet werden sollen und welche nicht?
Ich glaube nicht, dass Journalisten überhaupt gemeint sind, da ein Copyright-Strike ja auch erstmal nur bedeutet, dass die Monetarisierung bei youtube entfällt.
Außerdem benutzt 4Players z.B. auch eine eigene Videoeinbindung und ist somit nicht an die AGBs von Youtube und co. gebunden, bzw. wird eben nicht als Streamer sondern als journalistische Publikation gesehen; was für Atlus und juristisch ja auch noch einen Unterschied darstellt.
Juristisch hat Atlus hier keine freie Bahn, sondern fällt allen (!) prophylaktisch schon mal mit der Tür ins Haus, weil Google entsprechende Tools zur Verfügung stellt, die das "mit der Tür ins Haus fallen" verdammt einfach machen.
Naja, das ist aber doch auch laut AGB, der ja alle zugestimmt haben, die youtube verwenden, auch legitim und wird eben auch klar formuliert. Außerdem ist es einfach nicht erlaubt, Inhalte Dritter bei Youtube hochzuladen.
"7.1 YouTube unterhält eine eindeutige Copyright-Richtlinie in Bezug auf jegliche NUTZERÜBERMITTLUNG, die vorgeblich Copyrights einer dritten Partei verletzt. Details zu dieser Richtlinie können hier abgerufen werden: https://www.youtube.de/t/copyright_notice"
Und selbst das Ende eines Spiels kann urheberrechtlich eben gesichert sein.
"3. Der Umfang und die Maßgeblichkeit des verwendeten Anteils im Verhältnis zum urheberrechtlich geschützten Werk als Ganzes
Wenn du kleinere Ausschnitte aus einem Originalwerk aufgreifst, ist die Einstufung als "Fair Use" wahrscheinlicher, als wenn du größere Teile übernimmst. Allerdings kann auch ein kleiner Ausschnitt gegen das "Fair Use"-Prinzip verstoßen, wenn es sich dabei um das "Kernstück" des Werks handelt."


Ein Endbosskampf oder "Spoiler" wäre genau so etwas.
Es geht letztendlich eben auch nur um Geld - auch den Streamern.
Man kommt ja auch nicht auf die Idee Merchandise der großen Streamer zu verkaufen und übernimmt das Design mit der kleinen Änderung "Fan" oder einer handgezeichneten Illustration auf dem Shirt und gibt das als "fair-use" aus.

Ich glaube die betroffenen Youtuber wären bei so einem Fall schneller bei den Anwälten als wir "Urheberrecht" sagen können, um ihr Copyright ihrer Marke zu verteidigen.
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Stalkingwolf
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von Stalkingwolf »

Ich weiß nicht genau wie das automatische System von YT funktioniert, aber viele gehen hin und geben die Spielszenen Spiegelverkehrt an.

Wo ich bei den youtubern bin ist bei einem Review. Hier sollte und darf der Spielehersteller/Publisher keine Claims einfordern.
Aber bei Lets Playern? Was war deren Schöpfungshöhe? Stuss erzählen und evtl Titten dazu ins Bild halten?
he who fights with monsters might take care lest he thereby become a monster

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Kajetan
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von Kajetan »

drschmerz hat geschrieben: 05.04.2017 15:25 Ich glaube nicht, dass Journalisten überhaupt gemeint sind, da ein Copyright-Strike ja auch erstmal nur bedeutet, dass die Monetarisierung bei youtube entfällt.
Es gibt freischaffende Journalisten, die sich darüber finanzieren. Nicht viele, zugegeben, aber es gibt sie.
Juristisch hat Atlus hier keine freie Bahn, sondern fällt allen (!) prophylaktisch schon mal mit der Tür ins Haus, weil Google entsprechende Tools zur Verfügung stellt, die das "mit der Tür ins Haus fallen" verdammt einfach machen.
Naja, das ist aber doch auch laut AGB, der ja alle zugestimmt haben, die youtube verwenden, auch legitim und wird eben auch klar formuliert. Außerdem ist es einfach nicht erlaubt, Inhalte Dritter bei Youtube hochzuladen.
AGBs haben keinen Gesetzescharakter, können als widerrechtlich sein UND es ist weiterhin nicht geklärt, ab wann ein Stream, ein LP als eigenständiges Werk gilt. Was Google hier an Funktion anbietet, befindet sich formaljuristisch in einer Grauzone, die nur deswegen besteht, weil die davon Betroffenen in der Regel nicht über das Geld verfügen die Sache gerichtlich klären zu lassen.
Es geht letztendlich eben auch nur um Geld - auch den Streamern.
Um Geld geht es nur bei denen, die ihren Lebensunterhalt damit bestreiten. Und die wollen meistens lieber keine rechtliche Klärung, weil das Risiko besteht, dass der Richterspruch nicht in ihrem Sinne ausfällt und arrangieren sich drumherum. Es betrifft, wie immer, nur diejenigen, die sich mangels Geld nicht wehren können, wenn ihre Videos teilweise glasklar widerrechtlich beansprucht werden.
Man kommt ja auch nicht auf die Idee Merchandise der großen Streamer zu verkaufen und übernimmt das Design mit der kleinen Änderung "Fan" oder einer handgezeichneten Illustration auf dem Shirt und gibt das als "fair-use" aus.
Fair-use nach US-Recht erlaubt eine ziemlich große Bandbreite an Handlungen. Da ist man als Europäer oftmals recht überrascht, wobei direkte Markenverletzungen natürlich NICHT damit abgedeckt sind :)
Ich glaube die betroffenen Youtuber wären bei so einem Fall schneller bei den Anwälten als wir "Urheberrecht" sagen können, um ihr Copyright ihrer Marke zu verteidigen.
Keine Frage. Wer kennt sie nicht, die einst recht bekannte deutsche Piratin, die zuerst massiv gegen das phöse Urheberrechts-Regime gewettert hatte und später, bei ihrem eigenen Buch, um Lichtjahre unentspannter war :)
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Kajetan
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von Kajetan »

Stalkingwolf hat geschrieben: 05.04.2017 15:34 Aber bei Lets Playern? Was war deren Schöpfungshöhe? Stuss erzählen und evtl Titten dazu ins Bild halten?
Genau DAS ist ja nicht geklärt. Die Frage nach der Schöpfungshöhe.
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$tranger
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von $tranger »

Wie viel Un- und Halbwissen hier durch die Gegend fliegt.
Wenn das so einfach wäre, wär's doch wahrscheinlich schon geklärt.
Scheint aber nach aktueller Lage doch wohl nicht so zu sein, sonst würden entweder die Streamer oder Youtuber Atlus was husten - oder diese Art von EInschränkung wäre für alle ganz normal.

Schaut doch mal wie lange das Theater zwischen Youtube und GEMA gedauert hat. Oder jetzt dieser neue Scheiß mit Rundfunklizenz für deutsche Streamer. Die Gesetze passen nicht mehr auf die aktuelle Lage in Sachen Internet und IP, aber da will sich auch keiner ranwagen.
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von Sylver001 »

Peter__Piper hat geschrieben: 05.04.2017 13:15
just_Edu hat geschrieben: 05.04.2017 13:09
Peter__Piper hat geschrieben: 05.04.2017 13:06
Also darf ich mir auch ne neue Blue Ray von nem frischem Film kaufen und das Ding dann ohne Probleme öffentlich streamen ?
Na klar! Darf ich ein paar Filmwünsche äußern? ^^
Aye, ich hole mir dann auch noch nen Micro und lache,stöhne,jauchze noch n bissel während des Films und gebe es als meine künstlerische Aufwertung des Werkes aus.
Solange ich das auch muten kann, nix dagegen ^^ Kommentare des Regiseurs blende ich auch immer aus.
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drschmerz
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von drschmerz »

Kajetan hat geschrieben: 05.04.2017 15:42
Stalkingwolf hat geschrieben: 05.04.2017 15:34 Aber bei Lets Playern? Was war deren Schöpfungshöhe? Stuss erzählen und evtl Titten dazu ins Bild halten?
Genau DAS ist ja nicht geklärt. Die Frage nach der Schöpfungshöhe.
Weil diese von Fall zu Fall geklärt werden muss.
Spiele wie "Everything" oder "Goat Simulator" arbeiten ja genau mit dem Remix und der Neuerschaffung witziger Momente und Ideen. Da sind die Entwickler ja regelrecht daran interessiert, dass gestreamt und geteilt wird - und da gibt es bestimmt auch Formate wie damals bei Halo Red vs. Blue, die einen eigenen künstlerischen Wert entwickeln. Aber nicht alles, dass kommentiert wird, ist damit vom Urheberrecht entbunden.
Atlus hat einfach eine narrative Großproduktion finanziert und sind der Meinung, dass es schädlich wäre bestimmt Elemente vorab zu präsentieren ohne, dass dafür die Lizenzen eingeholt worden sind.
Zu erst einmal wäre die Partei im Recht, die das Originalwerk erstellt hat und falls man dann meint, man habe was Neues erschaffen, kann man das auch erklagen.
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NewRaven
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von NewRaven »

$tranger hat geschrieben: 05.04.2017 15:45 Wie viel Un- und Halbwissen hier durch die Gegend fliegt.
Wenn das so einfach wäre, wär's doch wahrscheinlich schon geklärt.
Scheint aber nach aktueller Lage doch wohl nicht so zu sein, sonst würden entweder die Streamer oder Youtuber Atlus was husten - oder diese Art von EInschränkung wäre für alle ganz normal.
So einfach funktioniert deutsches Recht leider nicht. Ohne, dass jemand da mal einen Vorstoß wagt, ist es, bei einer unklaren Rechtslage aufgrund der Gesetzgebung leider niemals "geklärt", selbst wenn ein Gericht die Sache innerhalb von 10 Minuten entscheiden könnte. Das es dazu bisher also noch keine Klärung gab deutet leider mitnichten darauf hin, dass die Sache rechtlich wirklich schwierig zu bewerten wäre.

Meiner Meinung nach: auf Zitatrecht kann man sich bei einem Let's Play nicht wirklich berufen, das Presserecht dürfte bei den meisten Let's Plays auch keineswegs greifen. Bleibt wirklich noch das Urheberrecht und die Interpretation eines abgeleiteten neuen Werkes. Aber da dürfte das typische Let's Play, dass ja 100% Gamematerial zeigt und nur dessen Akustik durch eigenen Kommentar teilweise unterbricht, schlicht meilenweit an der Schranke der Schöpfungshöhe scheitern. Ansonsten dürfte ich - und hier kommen wir wieder zu einem schon genannten Vergleich - ja jeden Hollywood-Klassiker frei verbreiten, wenn ich daraus eine von mir kommentierte Fassung mache. Ob ein Spiel im Gegensatz zum Film ein interaktives Medium ist, spielt da nicht wirklich eine Rolle, denn letztlich variiert ein Spieldurchlauf da zwar - spielt sich aber trotzdem komplett im urheberrechtlich geschützten Material ab.
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von drschmerz »

NewRaven hat geschrieben: 05.04.2017 16:22
$tranger hat geschrieben: 05.04.2017 15:45 Wie viel Un- und Halbwissen hier durch die Gegend fliegt.
Wenn das so einfach wäre, wär's doch wahrscheinlich schon geklärt.
Scheint aber nach aktueller Lage doch wohl nicht so zu sein, sonst würden entweder die Streamer oder Youtuber Atlus was husten - oder diese Art von EInschränkung wäre für alle ganz normal.
So einfach funktioniert deutsches Recht leider nicht. Ohne, dass jemand da mal einen Vorstoß wagt, ist es, bei einer unklaren Rechtslage aufgrund der Gesetzgebung leider niemals "geklärt", selbst wenn ein Gericht die Sache innerhalb von 10 Minuten entscheiden könnte. Das es dazu bisher also noch keine Klärung gab deutet leider mitnichten darauf hin, dass die Sache rechtlich wirklich schwierig zu bewerten wäre.

Meiner Meinung nach: auf Zitatrecht kann man sich bei einem Let's Play nicht wirklich berufen, das Presserecht dürfte bei den meisten Let's Plays auch keineswegs greifen. Bleibt wirklich noch das Urheberrecht und die Interpretation eines abgeleiteten neuen Werkes. Aber da dürfte das typische Let's Play, dass ja 100% Gamematerial zeigt und nur dessen Akustik durch eigenen Kommentar teilweise unterbricht, schlicht meilenweit an der Schranke der Schöpfungshöhe scheitern. Ansonsten dürfte ich - und hier kommen wir wieder zu einem schon genannten Vergleich - ja jeden Hollywood-Klassiker frei verbreiten, wenn ich daraus eine von mir kommentierte Fassung mache.
Genau, da die Spielelandschaft heterogen ist, wird es immer verschiedene Standpunkte geben. Ein Moba ist kein Adventure und ein JRPG kein Rennspiel. Alle Entwicklerfirmen und Indie-Developer gehen unterschiedlich mit dem Thema um. Wenn ich ein Lied komponiert habe, würde ich mir erstmal wünschen, dass meine Arbeit erst einmal geschützt ist, bis ich die Erlaubnis gebe, dass andere damit machen was sie wollen und nicht umgedreht.
Die GEMA hat einfach einen Vertrag mit Youtube ausgehandelt, ein Unternehmen Geld damit verdient, dass Menschen Musik hochladen und konsumieren, ohne dass die Komponisten und Interpreten irgendwas dagegen tun können.
Jetzt gibt Youtube wenigstens einen Teil des Gewinns an diese Leute weiter.
Genau so könnte man das auch mit Persona 5 handhaben, die "Einschränkung" sagt ja nur: zeigt nichts vom Ende, dann dürft ihr auch Geld mit unserem Spiel machen - ansonsten müsst ihr halt auf die Monetisierung verzichten, die bekommen wir dann.
Also wo ist das Problem?
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von Kajetan »

drschmerz hat geschrieben: 05.04.2017 16:13 Zu erst einmal wäre die Partei im Recht, die das Originalwerk erstellt hat und falls man dann meint, man habe was Neues erschaffen, kann man das auch erklagen.
Äh, nein :)

Die Partei, die das Spiel erstellt hat, möchte lediglich etwas. So wie ich auch gerne jeden Tag etwas Tolles möchte. Rechtsgrundlage für das Wollen von Atlus? Strittig. Atlus droht sogar global mit Copyright-Strikes, unberücksichtigt des Kontextes, in dem solche Ausschnitte auftauchen, wohlwissend, dass die davon Betroffenen nicht über die Mittel verfügen Atlus deswegen gerichtlich anzugehen.

Ich halte das nicht für "gutes Recht", sondern für dreistes Bullying. Welches nur deswegen keine Folgen für die Firma hat, weil den meisten Kunden dieser Firma das Verhalten dieser Firma entweder unbekannt ist, egal ist oder es auf Grund emotionaler Abhängigkeit sogar grundsätzlich für toll befunden wird.
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von Kajetan »

drschmerz hat geschrieben: 05.04.2017 16:24 Genau so könnte man das auch mit Persona 5 handhaben, die "Einschränkung" sagt ja nur: zeigt nichts vom Ende, dann dürft ihr auch Geld mit unserem Spiel machen - ansonsten müsst ihr halt auf die Monetisierung verzichten, die bekommen wir dann.
Also wo ist das Problem?
Atlus droht mit Copyright-Strikes. Das ist mehr als nur "Ich beanspruche das Video, um entweder selbst Werbung zu platzieren oder Werbeeinnahmen für mich einzunehmen". Ein Copyright-Strike kann zum Verlust des Accounts führen. Das ist ne ganze Stufe von Drohgebärde höher angelegt.
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von Lumilicious »

Bachstail hat geschrieben: 05.04.2017 15:14 Das Kalkofe-Urteil greift hier also nicht, denn ein Let's Play fällt nicht unter den Begriff Rundfunk.
Die Medienanstalten sehen das aber anders, da einer der erfolgreichsten deutschen Streamer/Youtuber jetzt von denen gezwungen wird eine Rundfunklizenz zu beantragen damit er weiterhin seine Let's Plays aus Deutschland raus streamen darf (wundert mich das man hierzu nie ne News auf 4p gesehen hat).

https://www.golem.de/news/piet-smiet-al ... 26928.html

So gesehen besitzen die Rocketbeans eine Rundfunklizenz (auch notgedrungen) für ihren Sender der überwiegend Let's Plays ausstrahlt. Was ist mit denen? Deren Programm zählt im ganzen zum Rundfunk da der Content keine Rolle spielt, sondern wie es präsentiert und dem Zuschauer zur Verfügung gestellt wird.
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von sourcOr »

NewRaven hat geschrieben: 05.04.2017 16:22Ob ein Spiel im Gegensatz zum Film ein interaktives Medium ist, spielt da nicht wirklich eine Rolle, denn letztlich variiert ein Spieldurchlauf da zwar - spielt sich aber trotzdem komplett im urheberrechtlich geschützten Material ab.
Jo, aber ohne Spieldurchlauf mit individuellem Input bewegt sich da halt so gut wie gar nix. Reines Anglotzen hilft nix. Das macht die Interaktion aus. Reicht das? Keine Ahnung, aber das ist halt der Punkt über den sich Spiele so sehr von den anderen Medien unterscheiden. Deshalb find ich Direktvergleiche so unsinnig.
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