Electronic Arts: Origins Neugier

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T.H.
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Beitrag von T.H. »

an00 hat geschrieben:
T.H. hat geschrieben:9-11... geht's noch?! Hier ging's doch mal um eine Klausel in der Origin-Lizenz.

Eine kleine Frage an jemanden der sich wegen seiner Abneigung Games im Internet zu zocken nur ganz am Rande mit der Materie beschäftigt.

Was TUT Origin eigentlich... Ich meine hat es eine eigenständige Funktion jenseits seiner Funktion für Spiele?

Denn: Wenn es jenseits des zur Verfügung stellens von Onlinefunktionen von EA-Games keinen Mehrwert hätte, dann könnte man sich überlegen ob nicht Art. 3 der EU Richtlinie 93/13/EWG die in Deutsches Recht übergegangen ist gilt:

Artikel 3

"(1) Eine Vertragsklausel, die nicht im einzelnen ausgehandelt wurde, ist als mißbräuchlich anzusehen, wenn sie entgegen dem Gebot von Treu und Glauben zum Nachteil des Verbrauchers ein erhebliches und ungerechtfertigtes Mißverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner verursacht."

Das ist natürlich Gummi... aber irgendwann ist die Schale mit den Pflichten des Verbrauchers so voll, dass die Waage kippt. Es ist natürlich reine Auslegungssache und es brauchte wohl einen Musterprozess.
(KORREKTUR)
--Das ist eine moralische Sache--

wenn du dir Origins instalierst und dein Einverständnis giegbst das EA
in deine Daten+Verläufe einen Einblick bekommt, dann ist das rechtlich vertretbar. Es ist ja nicht mehr und nicht weniger als ein Vertrag.

nur das EA es überhaupt wagt solche Forderungen zu stellen, beweist schon was für eine Bedeutung der einzelne Spieler / oder in dem Fall KONSUMENT/VERBRAUCHER doch hat - den genau das sind wir letzendlich doch für EA
und was glaubst du was die anderen Konzerne machen wenn sie merken das die Reaktion von über 90% der Spieler/KONSUMENTEN/VERBRAUCHER nichts anderes als ein leiser Furz ist?

Neeneenee...

Es ist kein normaler Vertrag sondern ein Zutrittsvertrag. Eine Partei stellt die Bedingungen auf und die andere kann die Modalitäten nicht verhandeln und kann nur entscheiden zu akzeptieren oder eben nicht.

Zum Schutz der Verbraucher in Bezug auf solche Verträge, darf die Vertragsschreibende Partei nicht egal welche Klauseln festlegen. Darum geht's.

Die Frage steht also weiterhin im Raum:

trifft dieser Artikel hier zu?

"(1) Eine Vertragsklausel, die nicht im einzelnen ausgehandelt wurde, ist als mißbräuchlich anzusehen, wenn sie entgegen dem Gebot von Treu und Glauben zum Nachteil des Verbrauchers ein erhebliches und ungerechtfertigtes Mißverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner verursacht."
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