Das ist doch hanebüchen! Ist dieses Forum vollkommen verblödet?spliffb hat geschrieben:Nö, nicht zweifelsfrei. Erst wenn eindeutig geklärt ist, daß der Käufer des Plagiats das Original zum höheren Preis auch tatsächlich gekauft hätte, sofern es keine Kopie gäbe, kann man von einem entstandenen Schaden ausgehen.Wenn ich das Bild eines Malers nachmale und einem Menschen für weniger verkaufe, als es im Original kostet, ist dem Ursprungsmaler ein wirtschaftlicher Schaden aufgrund der Urheberrechtsverletzung entstanden.
Aber was ist nun, wenn besagtes Plagiat im Wohnzimmer über dem Kamin des Käufers thront, und bei der nächsten Dinnerparty 5 Anwesende so sehr von dem kunstvollen Gemälde verzückt sind, dass sie zum Kauf des Originals bewegt werden?
Verdammt, dann hat eine Kopie die Bilanz des Schaffenden nicht nur nicht negativ beeinflusst, sondern doch tatsächlich zu einem Gewinnanstieg beigetragen.
Scheint alles nicht so einfach und Schwarz/Weiß mit den Gewinn- und Verlustrechnungen bei den Kopien.
Es ändert doch rein gar nichts an dem entstandenen Schaden und vor allem an der Tatsache, dass ich geistiges Eigentum gestohlen habe. Wie willst Du das denn gegenrechnen?
Wenn ich ein Auto aus einem Autohaus klaue (ja, ich weiß, das passt nicht zur Schwarzkopie, aber es passt als Beispiel für Deine merkwürdige Gewinn/Verlust Rechnung) und mich irgendjemand auf der Autobahn sieht, das Auto toll findet und es sich dann auch zufällig in demselben Autohaus kauft, muss mich das Autohaus dann etwa an dem Gewinn beteiligen, den ich ja offenkundig herbeigeführt habe?
Also bitte, das ist doch lächerlich.