Die Wutecke
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Re: Die Wutecke
Mit ner 2080 solltest du da null Probleme haben, wenn du nicht grad auf 4K in 120 FPS spielen willst. Das RT in dem Game betrifft übrigens nur ausgewählte Lichtquellen und hat mich null angehoben. Wenn das alles sein wird, was wir in dieser GPU-Generation vom heißen Scheiß erwarten dürfen, fällt das für mich in die Kategorie "Marketing-Buzz".
Andererseits: Control demonstriert, als so ziemlich einziges Game bisher, wies besser geht.
Andererseits: Control demonstriert, als so ziemlich einziges Game bisher, wies besser geht.
Re: Die Wutecke
4K und 60 FPS reichen schon, mehr kann mein TV eh nicht darstellen XD
Ich bin gespannt auf das rt, die Schatten schauen schon wesentlich besser aus. Control kann ich dann erst testen, wenn es nicht mehr exclusiv im Epic-Store ist. Aber nächstes Jahr kommt ja dann auch Cyberpunk und das soll ja auch RT unterstützen.
Ich bin gespannt auf das rt, die Schatten schauen schon wesentlich besser aus. Control kann ich dann erst testen, wenn es nicht mehr exclusiv im Epic-Store ist. Aber nächstes Jahr kommt ja dann auch Cyberpunk und das soll ja auch RT unterstützen.
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Re: Die Wutecke
Ich muss zugeben dass ich noch nie mit mehr als 60Hz/Fps gespielt habe, damals als ich noch richtig am PC aktiv war, waren Röhren noch ein Ding. Danach nur an Konsolen und a gabs halt meist nicht mehr als 60 FPS bzw der TV war das Limitierende Element.
Bin mal gespannt ob die PS5 mehr als 60 FPS macht und wie sich 120 anfühlen, falls es mal Games geben sollten die mit der Framerate laufen O_O Sicher gibts Indie Games die auf 8K/120FPS laufen nur damit Sony mit den Daten hausieren gehen kann
Bin mal gespannt ob die PS5 mehr als 60 FPS macht und wie sich 120 anfühlen, falls es mal Games geben sollten die mit der Framerate laufen O_O Sicher gibts Indie Games die auf 8K/120FPS laufen nur damit Sony mit den Daten hausieren gehen kann
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Re: Die Wutecke
Obwohl nur 50 Stundenkilometer erlaubt waren, drückte T. "das Gaspedal bis zum Anschlag durch" und erreichte 168 Km/h in der Innenstadt.
Doch konnte ihm nicht nachgewiesen werden, dass er den Tod anderer Menschen dabei in Kauf nahm.
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Re: Die Wutecke
Die Raser vom Ku'damm?
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Re: Die Wutecke
Nicht wenig.... Vielleicht... Aber trotzdem nicht genug.Scorcher24_ hat geschrieben: ↑15.11.2019 20:41 Hat trotzdem 5 Jahre bekommen. So wenig ist das nicht.
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Re: Die Wutecke
Find's auch zu milde.
Jemandem wurde fahrlässig das Leben genommen. Man stelle sich vor, es ist ein eigenes Familienmitglied.
Da wäre ich ziemlich aufgebracht über lächerliche 5 Jahre, die deswegen jemand weggesperrt wird und dann wieder das Leben genießen kann.
Jemandem wurde fahrlässig das Leben genommen. Man stelle sich vor, es ist ein eigenes Familienmitglied.
Da wäre ich ziemlich aufgebracht über lächerliche 5 Jahre, die deswegen jemand weggesperrt wird und dann wieder das Leben genießen kann.
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Re: Die Wutecke
Du hast das entscheidende Wort ja selbst genannt: fahrlässig. Bei fahrlässiger Tötung lässt der Strafrahmen gar nicht mehr als fünf Jahre zu und von einem Mord kann man nicht sprechen, da wohl kaum von Vorsatz auszugehen ist.
Das mag man jetzt scheiße finden, aber man kann den Typen ja für nichts verurteilen, was er nach geltendem Recht gar nicht getan hat.
Das mag man jetzt scheiße finden, aber man kann den Typen ja für nichts verurteilen, was er nach geltendem Recht gar nicht getan hat.
- hydro skunk 420
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Re: Die Wutecke
Ja, mag sein.
Aber die Verhältnismäßigkeit kommt einem trotzdem nicht richtig vor. Mir zumindest nicht.
Edit:
Wobei von Verhältnismäßigkeit zu sprechen auch schwierig ist. Selbst wenn er lebenslänglich bekäme... für die Betroffenen gleicht das den Verlust des Angehörigen natürlich weiterhin nicht aus.
Aber die Verhältnismäßigkeit kommt einem trotzdem nicht richtig vor. Mir zumindest nicht.
Edit:
Wobei von Verhältnismäßigkeit zu sprechen auch schwierig ist. Selbst wenn er lebenslänglich bekäme... für die Betroffenen gleicht das den Verlust des Angehörigen natürlich weiterhin nicht aus.
Re: Die Wutecke
Wer innerorts 160kmh aufs Tacho bringt nimmt in Kauf, dass jemand getötet wird.
Ich bin da eher bei vorsätzlich als fahrlässig.
Wurde auch schonmal so ausgelegt. Obs viele Fälle waren weiß ich nicht, aber einer ist mir bekannt und ein weiterer hab ich bei kurzem googlen gefunden...
Ich bin da eher bei vorsätzlich als fahrlässig.
Wurde auch schonmal so ausgelegt. Obs viele Fälle waren weiß ich nicht, aber einer ist mir bekannt und ein weiterer hab ich bei kurzem googlen gefunden...
Re: Die Wutecke
Genau.hydro skunk 420 hat geschrieben: ↑15.11.2019 22:22 Man stelle sich vor, es ist ein eigenes Familienmitglied.
Man stelle sich vor, die Täterin wäre die kleine Schwester.
In vielen Fällen kommt noch das Zivilrecht und Schadenersatz hinzu. Töte vorsätzlich oder grob fahrlässig jemanden, der die Pflege der Eltern macht oder bezahlt – herzlichen Glückwunsch! Das ist jetzt deine Aufgabe und du kommst da auch mit Privatinsolvenz nicht raus.
#Konsolenlosmentalität
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Re: Die Wutecke
Recht ist aber Auslegungssache. Die Richterin hätte auch gut und gerne von Vorsatz sprechen können.Akabei hat geschrieben: ↑15.11.2019 22:36 Du hast das entscheidende Wort ja selbst genannt: fahrlässig. Bei fahrlässiger Tötung lässt der Strafrahmen gar nicht mehr als fünf Jahre zu und von einem Mord kann man nicht sprechen, da wohl kaum von Vorsatz auszugehen ist.
Das mag man jetzt scheiße finden, aber man kann den Typen ja für nichts verurteilen, was er nach geltendem Recht gar nicht getan hat.
Raserei mit Todesfolge ist für mich vergleichbar mit Brandstiftung mit Todesfolge.
Und sorry, über 160kmh in der Stadt, das ist und bleibt Vorsatz .... schön, dass er vorher eine weiße Weste hatte im Straßenverkehr. Davon haben die Opfer sehr viel.
- hydro skunk 420
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Re: Die Wutecke
Sorry, aber ich verstehe deinen Einwand nicht.dx1 hat geschrieben: ↑16.11.2019 00:03Genau.hydro skunk 420 hat geschrieben: ↑15.11.2019 22:22 Man stelle sich vor, es ist ein eigenes Familienmitglied.
Man stelle sich vor, die Täterin wäre die kleine Schwester.
In vielen Fällen kommt noch das Zivilrecht und Schadenersatz hinzu. Töte vorsätzlich oder grob fahrlässig jemanden, der die Pflege der Eltern macht oder bezahlt – herzlichen Glückwunsch! Das ist jetzt deine Aufgabe und du kommst da auch mit Privatinsolvenz nicht raus.
Wenn meine (nicht vorhandene, aber theoretisch von mir geliebte) Schwester mit 160 da durchdonnert und dadurch jemanden tötet, dann hat sie eben eine angemessene Strafe dafür verdient. Völlig gleich, ob sie ein Familienmitglied von mir ist oder nicht.
Und sollte sie mich und andere aus der Familie finanziell in hohem Maße damit reinziehen, dann mag das zwar beschissen sein, aber gerecht ist es allemal, dass die Opfer von uns dann entsprechend entschädigt werden.