NeinPeter__Piper hat geschrieben: ↑04.03.2020 16:13 Sie haben das selbe Anrecht ein Fahrspur voll zu nutzen, wie du mit deiner Dreckskarre.
https://www.stvo.de/strassenverkehrsord ... -fahrzeuge(4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
Mit Ausnahme von Gruppen über 15 Personen. Und dann auch nur zu zwei nebeneinander.
https://www.stvo.de/strassenverkehrsord ... -verbaende(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.
Vielleicht solltest du deine Überheblichkeit mal etwas zurückschrauben...