Vornamen dürfen nicht beleidigend oder lächerlich sein. Das verletzt das Persönlichkeitsrecht des Kindes.
Zwölf Vornamen sind zuviel und müssen auf fünf begrenzt werden, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Die gebräuchliche Kurzform eines Vornamens ist zulässig, Koseformen dagegen nicht. Tina ist eine Kurzform von Katharina, Trinchen wäre die Koseform.
Biblische Namen mit negativer Assoziation sind nicht erlaubt, Heiligennamen und andere Namen aus der Bibel dagegen schon. Kain und Judas werden also nicht anerkannt. Aber Jesus darf man sein Kind inzwischen nennen, auch weil es ein in Spanien und Südamerika geläufiger Name ist. Mit zweitem Namen dürfen auch Jungen Maria heißen, wenn das den Eltern gefällt.
Markennamen, Adelstitel, Orts- und Städtenamen sowie Familiennamen sind nicht zulässig. Allerdings ist beispielsweise Anderson bei uns ein Familienname, in Schweden aber ein Vorname. Daher darf man seinem Kind diesen Namen geben. Auch bei den Markennamen gibt es Ausnahmen. Beispielsweise wurden schon Kinder Persil oder Sunil benannt. Auch Markennamen, die mit Vornamen identisch sind, dürfen dem Kind gegeben werden.
Die Schreibweise des Namens ergibt sich aus den Regelungen der Rechtschreibungen. Ein Vorname aus einer fremden Kultur ist mit den entsprechenden Akzenten oder Sonderzeichen zu versehen.