unzulässige Mahngebühren
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unzulässige Mahngebühren
Hallo liebes Team, ich schreibe hier Mal um euch auf ein kleines Problem aufmerksam zu machen. Eure Mahngebühren.
Es gibt hier mehrere Rechtsprobleme, die eure Mahngebühr in Frage stellen bzw. rechtlich unzulässig machen.
Aufmerksam geworden bin ich darauf, weil meine Kreditkarte noch nicht aktualisiert wurde und eure Abbuchung fehlschlug, was in einer Zahlungserinnerung (die landete bei mir im Spam) und dann in einer Mahnung mündete - die ich dann letztendlich dann doch wahr genommen habe.
Zu den Mahngebühren selbst: Diese dürfen sich NUR aus entstandenen MATERIELLEN Schaden zusammensetzen. Dazu zählen also Papier/Druckkosten sowie eine Briefmarke und marktübliche Zinsen auf den offenen Betrag. Personalkosten z.B. zählen NICHT dazu. Auch das erheben der Mahngebühren in der 1. Mahnung ist unzulässig, des weiteren ist ebenfalls ein "Pauschalbetrag" unzulässig.
Ich hab für euch mal einen Link recherchiert der das recht gut aus einem entsprechenden Gerichtsurteil zusammenfasst. Gerade eure angeblichen "Personalkosten" sind dort auch noch ein Mal als nicht erstattungsfähig - insbesondere bei vollautomatisierten Systemen wie dem euren - explizit erwähnt.
https://www.anwaltskanzlei-online.de/20 ... ahnkosten/
Auf Nachfrage, wenn euer Team nach Compliance arbeitet, solltet ihr konkret Auskunft geben können wie sich die Mahngebühren bis auf den letzten Cent zusammensetzen - denn schließlich haben eure Kunden ein Recht darauf zu erfahren für WAS sie eigentlich KONKRET zur Kasse gebeten werden. Denn ihr seid kein Gericht, was "Strafzahlungen" festlegen kann, wie es will, sondern lediglich ein Unternehmen was sich dem Recht beugen muss, aber nicht Recht sprechen kann.
Beantworten kann euer Support Team die Nachfrage nicht. Neben einigen mehr oder weniger trotzigen Antworten auf die Nachfrage (die im übrigen dreimal gestellt wurde, mit mehreren Tagen Wartezeit) wie sich die Gebühren zusammensetzen, wird auch schriftlich verbrieft dass eure Gebühren offenbar WILLKÜRLICH festgelegt wurden und auch ominöse Positionen genannt die definitiv nicht in diese Gebührenberechnung gehören. Was das für eure Firma bedeutet, wenn dies Mal vor Gericht landet kann man sich vorstellen - in einer Niederlage und einer peinlichen Rechtsbelehrung. Ihr solltet als seriöses Unternehmen über jeden in solchen Gebühren auftauchenden Cent auf Nachfrage Rechenschaft ablegen können. Könnt ihr das nicht, wie in diesem Fall, handelt es sich um unlautere Willkür euren Kunden gegenüber, die, dass erschließt sich selbst Rechtslaien, natürlich IMMER zu euren Ungunsten ausgelegt werden kann - wenn dies nicht sogar als Betrugsabsicht zählt. Ich gehe davon aus, dass ihr dieses Vorgehen intern noch ein Mal kritisch beleuchtet. Solange nicht klar ist, wie sich eure Mahngebühr zusammensetzt werde ich diese selbstverständlich nicht zahlen und die Rechnung OHNE diese Gebühr begleichen. Euer Support MA erklärte im übrigen vorhin abschließend einseitig dass der Fall für ihn erledigt sei, was in Anbetracht der nach wie vor unbeantworteten und völlig berechtigten Nachfrage eine Frechheit ist. Mein Support Ticket ist die 2021070660006131, Kundenkonto 620774107.
liebe Grüße
Es gibt hier mehrere Rechtsprobleme, die eure Mahngebühr in Frage stellen bzw. rechtlich unzulässig machen.
Aufmerksam geworden bin ich darauf, weil meine Kreditkarte noch nicht aktualisiert wurde und eure Abbuchung fehlschlug, was in einer Zahlungserinnerung (die landete bei mir im Spam) und dann in einer Mahnung mündete - die ich dann letztendlich dann doch wahr genommen habe.
Zu den Mahngebühren selbst: Diese dürfen sich NUR aus entstandenen MATERIELLEN Schaden zusammensetzen. Dazu zählen also Papier/Druckkosten sowie eine Briefmarke und marktübliche Zinsen auf den offenen Betrag. Personalkosten z.B. zählen NICHT dazu. Auch das erheben der Mahngebühren in der 1. Mahnung ist unzulässig, des weiteren ist ebenfalls ein "Pauschalbetrag" unzulässig.
Ich hab für euch mal einen Link recherchiert der das recht gut aus einem entsprechenden Gerichtsurteil zusammenfasst. Gerade eure angeblichen "Personalkosten" sind dort auch noch ein Mal als nicht erstattungsfähig - insbesondere bei vollautomatisierten Systemen wie dem euren - explizit erwähnt.
https://www.anwaltskanzlei-online.de/20 ... ahnkosten/
Auf Nachfrage, wenn euer Team nach Compliance arbeitet, solltet ihr konkret Auskunft geben können wie sich die Mahngebühren bis auf den letzten Cent zusammensetzen - denn schließlich haben eure Kunden ein Recht darauf zu erfahren für WAS sie eigentlich KONKRET zur Kasse gebeten werden. Denn ihr seid kein Gericht, was "Strafzahlungen" festlegen kann, wie es will, sondern lediglich ein Unternehmen was sich dem Recht beugen muss, aber nicht Recht sprechen kann.
Beantworten kann euer Support Team die Nachfrage nicht. Neben einigen mehr oder weniger trotzigen Antworten auf die Nachfrage (die im übrigen dreimal gestellt wurde, mit mehreren Tagen Wartezeit) wie sich die Gebühren zusammensetzen, wird auch schriftlich verbrieft dass eure Gebühren offenbar WILLKÜRLICH festgelegt wurden und auch ominöse Positionen genannt die definitiv nicht in diese Gebührenberechnung gehören. Was das für eure Firma bedeutet, wenn dies Mal vor Gericht landet kann man sich vorstellen - in einer Niederlage und einer peinlichen Rechtsbelehrung. Ihr solltet als seriöses Unternehmen über jeden in solchen Gebühren auftauchenden Cent auf Nachfrage Rechenschaft ablegen können. Könnt ihr das nicht, wie in diesem Fall, handelt es sich um unlautere Willkür euren Kunden gegenüber, die, dass erschließt sich selbst Rechtslaien, natürlich IMMER zu euren Ungunsten ausgelegt werden kann - wenn dies nicht sogar als Betrugsabsicht zählt. Ich gehe davon aus, dass ihr dieses Vorgehen intern noch ein Mal kritisch beleuchtet. Solange nicht klar ist, wie sich eure Mahngebühr zusammensetzt werde ich diese selbstverständlich nicht zahlen und die Rechnung OHNE diese Gebühr begleichen. Euer Support MA erklärte im übrigen vorhin abschließend einseitig dass der Fall für ihn erledigt sei, was in Anbetracht der nach wie vor unbeantworteten und völlig berechtigten Nachfrage eine Frechheit ist. Mein Support Ticket ist die 2021070660006131, Kundenkonto 620774107.
liebe Grüße
Zuletzt geändert von lichtpunkt am 14.07.2021 08:49, insgesamt 1-mal geändert.
Re: unzulässige Mahngebühren
"<XY> klingt doof! Egal! Hab's trotzdem vorbestellt!"
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Re: unzulässige Mahngebühren
P.S. im übrigen finde ich auch euren Support unfähig. Ich habe selten für eine normale Nachfrage eine blödere und rotzigere Antwort erhalten - erst nach der 3. Nachfrage nach tagelangem Warten bequemte sich der Support überhaupt mal zu reagieren. Auch unter jeder Mail immer die unnötige Drohung "Inkassobüro" obwohl ich mehr als deutlich gemacht habe, dass ich bereit bin den fehlenden Betrag nach Klärung des Sachverhaltes zu überweisen. Nicht dass mir das Angst gemacht hat - ich fands unangemessen und regelrecht unverschämt zu versuchen damit Druck aufzubauen um den Sachverhalt zu "klären" und einen Kunden zum "einknicken" zu bewegen. Ich zahle ja nicht unter Vorbehalt und renne dann anschließend den läppischen 2,50 hinterher Es geht mir hier ums Prinzip. Auch wenns nur ein lumpiger Cent ist, was nicht rechtens ist, ist nicht rechtens. Vielleicht solltet ihr eure MA auch noch Mal im Kundenumgang schulen. Das ganze hinterlässt für die Seriösität und den Sympathievorschuss den euer Unternehmen bei uns Gamern genießt einen faden Nachgeschmack. Euer Support sollte sich klar sein, dass ALLE Anfragen von KUNDEN - auch zahlungssäumige sind das nach wie vor, denn euer Unternehmen ist ja der Ansicht dass der Vertrag auch nach Zahlungsausfall weiterhin seine Gültigkeit hat, denn sonst wäre eure Forderung für das nächste Jahr hinfällig - mit Ernst, Höflichkeit und Respekt zu behandeln sind. Wenn jeder Kunde mit seinen Anliegen/Problemen - auch die die abnerven weil man sie nicht zufriedenstellend beantworten kann - so behandelt, dann verliert ihr diese im Zweifelsfall. Ich habe ernsthaft überlegt ob ich auf Grund dieser unprofessionellen Reaktion das Abo storniere, sehe aber davon ab, weil: Fehler/Fehlentscheidungen können immer passieren und immerhin sind wir ja alle Menschen.
Re: unzulässige Mahngebühren
Ich enttäusche dich ungern, aber tatsächlich sind Mahngebühren - wenn diese in den AGB festgehalten sind - ab der ersten Mahnung zulässig.
Höhe: In verschiedenen Gerichturteilen wurden Mahngebühren zwischen zwei und vier Euro als legitim definiert. Liegt der Mahnbetrag in diesem Rahmen hat der Gläubiger dem Schuldner nichts nachzuweisen, wie die Höhe dieser Gebühr zustande kommt.
Du bist in Verzug geraten, also bezahle einfach und gut is'!
Höhe: In verschiedenen Gerichturteilen wurden Mahngebühren zwischen zwei und vier Euro als legitim definiert. Liegt der Mahnbetrag in diesem Rahmen hat der Gläubiger dem Schuldner nichts nachzuweisen, wie die Höhe dieser Gebühr zustande kommt.
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Zuletzt geändert von shoofuSan am 14.07.2021 18:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: unzulässige Mahngebühren
Zusammengefaßt liest sich das so, dass du Forderung X zum wiederholten Mal nicht beglichen hast, warum du nicht gezahlt hast ist uninteressant und trotz Mahnung(en) die Forderung immernoch nicht beglichen hast. Deine Absichtserklärungen sind irrelevant, sprich erzählen kann ich viel. Wenn zur gesetzen Frist kein Geld eingegangen ist, ist keins eingegangen.
Solltest du um Klärung der Kostenbestände gebeten haben, was dein Recht ist, schließlich will man wissen was man da bezahlen soll und wie sich die Beträge zusammensetzen, ruht das Verfahren erstmal bis zur Klärung. Die Erfolgt in der Regel schriftlich und nicht per Email, auch Mahnungen werden einem, soweit mir bekannt, per Post zugestellt und nicht per Email. Soweit ich weiß, müssen Zahlungsverpflichtungen auch schriftlich eingehen, per Mail ist da nicht rechtsverbindlich, sondern lediglich zu Informationsgründen zulässig.
So war es zumindest bei mir.
In deinem Post fehlen nun alle Informationen zum Erhalt der Mahnungen und wie lange die Forderungen schon offen sind. Auch über die Höhe der Forderung, ohne Mahngebühr und mit der Mahngebühr schreibst du nichts. Das macht es eigentlich unmöglich was dazu zu sagen.
Grundsätzlich, erfülle mit erhalt der 1. Mahnung die Grundforderung ohne Mahngebühren. Der Gläubiger muss dir das Geld dann zurücküberweisen, wenn er das nicht macht, hat er die Zahlung akzeptiert und die Forderung ist erloschen. Das du die Mahnung vor der Zahlung erhalten hast, muss der Gläubiger dir nachweisen, was in der praxis sehr schwierig ist.
Mahngebühren bei erfüllter Kernforderung nimmt kein Inklassounternehmen an, weil kein Gericht die Klage annimmt, wenn die Kernforderung erfüllt wurde. Nur auf Mahngebühren klagen wird schwer und dürfte nur klappen, wenn nachweislich tatsächlich ein erheblicher Schaden entstanden ist.
Das beauftragen von Inkassounternehmen ist eigentlich üblich, wenn der Schuldner der Zahlungsaufforderung nicht nachkommt und keine Drohung um die zum "einknicken" zu bewegen.
Solltest du um Klärung der Kostenbestände gebeten haben, was dein Recht ist, schließlich will man wissen was man da bezahlen soll und wie sich die Beträge zusammensetzen, ruht das Verfahren erstmal bis zur Klärung. Die Erfolgt in der Regel schriftlich und nicht per Email, auch Mahnungen werden einem, soweit mir bekannt, per Post zugestellt und nicht per Email. Soweit ich weiß, müssen Zahlungsverpflichtungen auch schriftlich eingehen, per Mail ist da nicht rechtsverbindlich, sondern lediglich zu Informationsgründen zulässig.
So war es zumindest bei mir.
In deinem Post fehlen nun alle Informationen zum Erhalt der Mahnungen und wie lange die Forderungen schon offen sind. Auch über die Höhe der Forderung, ohne Mahngebühr und mit der Mahngebühr schreibst du nichts. Das macht es eigentlich unmöglich was dazu zu sagen.
Grundsätzlich, erfülle mit erhalt der 1. Mahnung die Grundforderung ohne Mahngebühren. Der Gläubiger muss dir das Geld dann zurücküberweisen, wenn er das nicht macht, hat er die Zahlung akzeptiert und die Forderung ist erloschen. Das du die Mahnung vor der Zahlung erhalten hast, muss der Gläubiger dir nachweisen, was in der praxis sehr schwierig ist.
Mahngebühren bei erfüllter Kernforderung nimmt kein Inklassounternehmen an, weil kein Gericht die Klage annimmt, wenn die Kernforderung erfüllt wurde. Nur auf Mahngebühren klagen wird schwer und dürfte nur klappen, wenn nachweislich tatsächlich ein erheblicher Schaden entstanden ist.
Das beauftragen von Inkassounternehmen ist eigentlich üblich, wenn der Schuldner der Zahlungsaufforderung nicht nachkommt und keine Drohung um die zum "einknicken" zu bewegen.
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Re: unzulässige Mahngebühren
Du irrst, StarSlayer. Seit einiger Zeit ist auch das Zustellen elektronischer Rechnungen/Forderungen akzeptiert. Und wie lange der Zeitraum der offenen Forderung ungefähr ist, kann man aus meinem Text ungefähr ableiten. Es gab eine Zahlungserinnerung und die 1. Mahnung. Genau um die 1. Mahnung geht es. Ich habe auch dargelegt warum die Mahngebühr nicht rechtens ist, sie muss sich aus realen, direkten Kosten zusammensetzen. Irgendwelche Pauschalbeträge sind NICHT zulässig. Auf Nachfrage muss ein Unternehmen in der Lage sein, diese Kosten bis auf den letzten Cent nachzuweisen oder zumindest eine nachvollziehbare Erklärung dafür haben. Das ist eine logische Schlussfolgerung. Das kann 4players nicht. Statt dessen haben sie versucht die Nachfrage erst auszusitzen und als ich hartnäckig wurde haben sie sich in einen Mix aus Ausflüchten, Ausreden und Drohgebärden begeben. Das ist kein seriöses, professionelles Vorgehen und kann sogar rechtliche Konsequenzen haben, da bier offenbar Kunden bewusst getäuscht werden.Starslayer78 hat geschrieben: ↑17.07.2021 09:40 Zusammengefaßt liest sich das so, dass du Forderung X zum wiederholten Mal nicht beglichen hast, warum du nicht gezahlt hast ist uninteressant und trotz Mahnung(en) die Forderung immernoch nicht beglichen hast. Deine Absichtserklärungen sind irrelevant, sprich erzählen kann ich viel. Wenn zur gesetzen Frist kein Geld eingegangen ist, ist keins eingegangen.
Solltest du um Klärung der Kostenbestände gebeten haben, was dein Recht ist, schließlich will man wissen was man da bezahlen soll und wie sich die Beträge zusammensetzen, ruht das Verfahren erstmal bis zur Klärung. Die Erfolgt in der Regel schriftlich und nicht per Email, auch Mahnungen werden einem, soweit mir bekannt, per Post zugestellt und nicht per Email. Soweit ich weiß, müssen Zahlungsverpflichtungen auch schriftlich eingehen, per Mail ist da nicht rechtsverbindlich, sondern lediglich zu Informationsgründen zulässig.
So war es zumindest bei mir.
In deinem Post fehlen nun alle Informationen zum Erhalt der Mahnungen und wie lange die Forderungen schon offen sind. Auch über die Höhe der Forderung, ohne Mahngebühr und mit der Mahngebühr schreibst du nichts. Das macht es eigentlich unmöglich was dazu zu sagen.
Grundsätzlich, erfülle mit erhalt der 1. Mahnung die Grundforderung ohne Mahngebühren. Der Gläubiger muss dir das Geld dann zurücküberweisen, wenn er das nicht macht, hat er die Zahlung akzeptiert und die Forderung ist erloschen. Das du die Mahnung vor der Zahlung erhalten hast, muss der Gläubiger dir nachweisen, was in der praxis sehr schwierig ist.
Mahngebühren bei erfüllter Kernforderung nimmt kein Inklassounternehmen an, weil kein Gericht die Klage annimmt, wenn die Kernforderung erfüllt wurde. Nur auf Mahngebühren klagen wird schwer und dürfte nur klappen, wenn nachweislich tatsächlich ein erheblicher Schaden entstanden ist.
Das beauftragen von Inkassounternehmen ist eigentlich üblich, wenn der Schuldner der Zahlungsaufforderung nicht nachkommt und keine Drohung um die zum "einknicken" zu bewegen.
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Re: unzulässige Mahngebühren
Du hast offenbar mein Anliegen nicht begriffen. Die Rechnung ist mittlerweile schon bezahlt. Es geht hier, das ist unschwer zu begreifen, um unzulässig erhobene Mahngebühren. Deine rechtliche Auffassung der AGB ist ebenfalls nur teilweise richtig und trifft, btw., für dieses Vorgehen nicht zu. Denn ominöse Pauschalbeträge dürfen sich auch in AGB nicht eingeräumt werden, lediglich dass entstandene Unkosten schon mit der 1. Mahnung eingefordert werden können. Und selbstverständlich muss 4players erklären können wie diese Kosten im Detail entstehen. Da gibt es weder etwas rumzudeuteln noch zu kritisieren. Die Nachfrage ist, mit dem Hintergrund wofür Mahngebühren erhoben werden dürfen und wofür nicht, völlig legitim und auch einem Kunden zu beantworten.shoofuSan hat geschrieben: ↑14.07.2021 18:54 Ich enttäusche dich ungern, aber tatsächlich sind Mahngebühren - wenn diese in den AGB festgehalten sind - ab der ersten Mahnung zulässig.
Höhe: In verschiedenen Gerichturteilen wurden Mahngebühren zwischen zwei und vier Euro als legitim definiert. Liegt der Mahnbetrag in diesem Rahmen hat der Gläubiger dem Schuldner nichts nachzuweisen, wie die Höhe dieser Gebühr zustande kommt.
Du bist in Verzug geraten, also bezahle einfach und gut is'!
Zuletzt geändert von lichtpunkt am 19.07.2021 07:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: unzulässige Mahngebühren
Hast du denn jetzt schon Klage vor dem europäischen Gerichtshof eingereicht wegen der unzulässigen Höhe der Mahngebühren?
Weil hier wird dir vermutlich kein Verantwortlicher antworten und so ein Grundsatzurteil fände ich fabelhaft.
Weil hier wird dir vermutlich kein Verantwortlicher antworten und so ein Grundsatzurteil fände ich fabelhaft.
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Re: unzulässige Mahngebühren
Kaum hat der Kindergarten zu und der Sandmann ist auch vorbei, hat HeinzKarl61 unter der Bettdecke geheime „Internetzeit“ die ihm Mutti und Vati wegen des nicht einkassiertem Smartphones unfreiwillig einräumen. In dieser Zeit nervt HeinzKarl61 gerne andere Erwachsene. Mal sind es aufregende Geschichten über merkwürdigen Haarwuchs an Stellen wo noch keine waren, Mal solch neckische Albereien und völlig überflüssige „Nachfragen“ wie diese hier. Geh doch einfach ins Heiabett, morgen, wenn die Sonne wieder lacht, erwarten dich neue Abenteuer unter Gleichaltrigen!HeinzKarl61 hat geschrieben: ↑21.08.2021 19:51 Hast du denn jetzt schon Klage vor dem europäischen Gerichtshof eingereicht wegen der unzulässigen Höhe der Mahngebühren?
Weil hier wird dir vermutlich kein Verantwortlicher antworten und so ein Grundsatzurteil fände ich fabelhaft.
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Re: unzulässige Mahngebühren
Aber klagst du 4P jetzt an? Ich meine wenn die Rechnung bezahlt ist aber (als Beispiel) die 4 Euro Mahn-Gebühren nicht, und der 4P Verlag sich damit aber zufrieden gibt, wirst du ja nie heraus finden ob es rechtlich war oder nicht?lichtpunkt hat geschrieben: ↑19.07.2021 07:25 Du hast offenbar mein Anliegen nicht begriffen. Die Rechnung ist mittlerweile schon bezahlt. Es geht hier, das ist unschwer zu begreifen, um unzulässig erhobene Mahngebühren.
Natürlich ist mir persönlich dies auch egal, aber nachdem du jetzt so viel Energie und Interesse gezeigt hattest... eine Einsicht zu erreichen ob die Höhe der Mahngebühren rechtmäßig ist.
Schmarren, mach doch lieber etwas sinnvolles mit deiner Zeit. Soll jetzt nicht so klingen als verteidige ich 4P, aber es erscheint mir einfach unnötig auf einer Formulierung oder einem Paragraphen herum zu reiten.
Es gibt aktuelle Ereignisse bei der Digitalisierung, dem Datenschutz und dem Urheberrecht, auch in Bezug auf Computerprogramme und AI, welche für dein Interesse wahrscheinlich eher lukrativer sind.
"Ich gewinne aber lieber den Informationskrieg als einen Moralwettstreit." Tara Mcgowan
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Re: unzulässige Mahngebühren
Wenigstens sind meine Rechnungen alle pünktlich bezahlt
Re: unzulässige Mahngebühren
Ich mache hier dann mal dicht.
Zuletzt geändert von Oynox am 03.09.2021 10:32, insgesamt 2-mal geändert.