EdEdison hat geschrieben:
Mit diesen ganzen Hacker-Aktionen in letzter Zeit macht sich Sony bei mir extrem unbeliebt. Ich gehe soweit zu sagen mir niemals mehr eine Konsole von diesem Hersteller zu kaufen. Datenschutz ist wichtig und richtig, wer diesen versucht auszuhebeln ist auf meiner No-Go Liste.
Najaaa, siehst du das nicht ein wenig eindimensional?
Das Problem ist, dass jeder Nutzer ständig Nutzerspuren im Netz hinterlässt, aber den meisten Dödeln ist das nicht klar. Dass diese Nutzerspuren eben auch zur Strafverfolgung genutzt werden ist (ei guck!) normal und Alltag. Nicht nur bei Sony, nur haben die das Pech in der Öffentlichkeit zu stehen.
Wie auch immer: TOR ist dein Freund. Hast Du aber eher nicht verwendet, als Du Dein Posting geschrieben hast. *kling* 4Players speichert Deine IP.
Der Punkt ist aber doch ein Anderer: In den Logs stehen nur die IP-Adressen der abrufenden Rechner. Diese IP-Adressen sind bei den meisten Providern dynamisch, also nicht eindeutig. Und werden derzeit (im Allgemeinen) nicht gespeichert.
Aber dank CSU/CDU kommt die Vorratsdatenspeicherung bestimmt noch, dann lassen sich die IP-Adressen zu Anschlussinhabern zurückverfolgen. Und man kann auch ganz einfach Bewegungsprofile des Wahlviehs ermitteln. Denn ausser der Internetverbindungsdaten werden auch alle Verbindungsdaten der Mobiltelefone gespeichert. Und anhand der Mobilfunkmasten über die der Nutzer eingeloggt ist lässt sich jederzeit sein Standort ermitteln. Auch rückwirkend.
Aber sollen ja nur Schwerverbrecher und Terroristen damit gejagt werden.
Jetzt muss ich nur noch Wikipedia zitieren:
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Terrorismus, Der.
Der Begriff des Terrorismus selbst ist in Forschung und politischer Praxis umstritten. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erarbeitete 2004 in Resolution 1566 eine völkerrechtlich verbindliche Definition, wenngleich sie bislang noch keine umfassende Anerkennung gefunden hat.
Die Grenze zwischen „Widerstandskämpfer“ und „Terrorist“ ist weltanschaulich geprägt und daher oft strittig. Der Soziologe Henner Hess findet in der Begrifflichkeit ein Problem, da es im Auge des Betrachters läge. Wen manche als Terroristen nennen, können andere als Gotteskrieger, Revolutionär oder Freiheitskämpfer definieren. Richard Reeve Baxter, ehemaliger Richter am Internationalen Gerichtshof, äußerte sich wie folgt:
Wir haben Grund zu bedauern, dass uns ein juristischer Begriff des Terrorismus jemals auferlegt wurde. Der Begriff ist
unpräzise; er ist
mehrdeutig; und vor allem
dient er keinem entscheidenden juristischen Zweck.
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Das klingt nach ziemlicher Narrenfreiheit, nicht wahr?