LordLande hat geschrieben:Von hotohoris Praktik halte ich rein gar nichts. Das ist an Unfairness kaum zu überbieten, das Umtauschrecht als Videothekenersatz zu missbrauchen. Oder würdest du gerne ein Elektrogerät haben wollen, dass schon fünf andere vor dier zuhause stehen hatten, nur um es "halt mal auszuprobieren". Ich ganz sicher nicht.
Das ist ja kein Videothekenersatz. Wozu gibts denn die 2 Wochen Rückgaberecht? Um ein Gerät zurück schicken zu können, das einem nach dem online Kauf doch nicht zusagt hat. Und genau das ist hier doch der Fall. Zudem dürfen online Shops meines wissens solche Geräte gar nicht mehr als neu verkaufen. Amazon verkauft solche zurückgegebenen Geräte z.B. extra unter dem Namen "Resterampe" einige Euro billiger, sind allerdings nicht nur Rückgabegeräte dabei, können auch reparierte Geräte sein (darüber hab ich mal eine Digicam gekauft).
Wie man das moralisch sieht das auszunutzen ist wieder was anderes, darum sprach ich auch von "ausnutzen". Ich selbst hab das so auch noch nie gemacht, teilweise gehe ich dann halt das Risiko ein ein Gerät ohne vorher andere getestet zu haben zu kaufen.
@Amp`: der Artikel muss aber dennoch in einwandfreiem Zustand sein. Wer 14 Tage ein Produkt nutzt, nicht drauf aufpasst und dann zurück schicken will, muss sich nicht wundern wenn der Online Shop sich quer stellt und wenn man bei sowas dann nur eine Gutschrift angeboten kriegt, muss genau sowas eingetreten sein. Aber es gibt durchaus auch schwarze Schaafe unter den Online Shops, die sich allgemein quer stellen und Ärger machen, drum schaue ich immer nach Shopbewertungen z.B. bei Geizhals.at/de und kaufe nur bei denen mit einer guten Bewertung, auch wenn mich das mal 1-2 Euro mehr kostet.