Auf dem Portal Direktzu wird Bundeskanzlerin Merkel von Konrad Huber gefragt, warum die neuen Medien in Deutschland zu streng kontrolliert werden.
So geht es u.a. um den Vorschlag, den Artikel §131 so abzuändern, dass Konsumenten in Deutschland die gleichen Medien käuflich erwerben können wie unsere Nachbarn in der Schweiz, Italien oder Frankreich.
Auf das Anliegen kann die Bundeskanzlerin über das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung antworten, sofern der Beitrag genügend Stimmen von Lesern erhält:
Finde ich gut, die Aufrufe sind schonmal höher als beim Rest. Denke mal es hakt an der Registrierungspflicht, die dauert aber auch wirklich nur 1 Minute. Beachtet mal bitte, dass die Familienministerin (Ursula von der Leyen) ebenfalls einige seiner Fragen beantwortet hat! http://www.direktzu.de/vonderleyen/messages/18918
Von daher würde ich schon meinen, das ein 'Draht' zur Kanzlerin zustande kommen könnte wenn genügend abstimmen.
Re: mehr Freiheit für die neuen Medien in Deutschland
Sehr geehrter Herr Huber,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Digitale Unterhaltungsmedien wie Computerspiele sind in den letzten Jahren zu einem wesentlichen Bestandteil unseres Alltags geworden. Zunehmend haben sie etwa bei Kindern und Jugendlichen andere Medien und anderes Freizeitverhalten abgelöst. Die Ereignisse in Winnenden haben die Diskussion über Computerspiele und Jugendschutz wieder angefacht. Wir stimmen Ihnen zu, dass der vereinzelte Ruf nach verschärften Verboten gewalthaltiger Spiele an den rechtlichen Gegebenheiten vorbeigeht und die vorrangigen Ursachen für Taten wie jetzt in Winnenden nicht angemessen berücksichtigt.
So besteht schon jetzt im Rahmen eines abgestuften Systems ein umfassendes Herstellungs- und Verbreitungsverbot für gewaltverherrlichende oder -verharmlosende Spiele. Auch wenn man davon ausgeht, dass es nicht ohne Auswirkung auf Kinder und Jugendliche bleiben kann, wenn ihnen Gewalt ständig als ein normales und gesellschaftlich akzeptiertes Konfliktlösungsmuster vorgeführt wird, spricht viel dafür, dass übertriebener Spielekonsum nicht die beherrschende Ursache für solche Übergriffe wie in Winnenden, sondern vielmehr Symptom und Verstärker für andere Defizite ist. Die Gründe für solche Taten dürften maßgeblich in sozialer Isolation, Orientierungslosigkeit und Frustration liegen. Allein mit dem Instrument des Jugendschutzrechts und des Strafrechts lassen sich diese Probleme nicht lösen. Hier müssen alle gesellschaftlichen Gruppen ihre Verantwortung wahrnehmen, allen voran die Eltern.
Eine Liberalisierung des § 131 StGB lässt sich dadurch jedoch nicht rechtfertigen. Das Gewaltdarstellungsverbot soll die Wahrung des öffentlichen Friedens gewährleisten und zielt darauf ab, die Risiken exzessiver Gewaltdarstellung zu verdeutlichen. Denn es lässt sich nicht ausschließen, dass von Gewaltdarstellungen Gefahren ausgehen. Aufgrund der gewichtigen Schutzgüter rechtfertigt schon die Möglichkeit sozialschädlicher Wirkungen das Gewaltdarstellungsverbot des § 131 StGB. Die damit vorgenommene Einschränkung der Grundrechte aus Art. 5 GG ist daher verhältnismäßig.
Dem Gesetzgeber steht insoweit eine sogenannte Einschätzungsprärogative zu – also das Vorrecht, Gesetze entsprechend der eigenen Einschätzung im Hinblick auf tatsächliche Gegebenheiten zu fassen. Er kann zur Wahrung des öffentlichen Friedens Schutzmaßnahmen ergreifen, ohne abwarten zu müssen, welche Wirkungen tatsächlich von Gewaltdarstellungen ausgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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