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Frage an Ursula von der Leyen: Wie soll der Onlinevertrieb von indizierten Medien realisiert werden?
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(http://www.direktzu.de/vonderleyen/messages/21262)vielen Dank für Ihre Frage. Richtig ist: Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Sie Spiele, die in Deutschland auf dem Index stehen, per Versand aus dem Ausland bestellen. Es muss aber sichergestellt sein, dass solche Siele nicht doch auf irgendeinem Weg an Kinder und Jugendliche weitergegeben werden. Wenn die Wirtschaft hier nicht mitspielt und nicht nach Deutschland liefert, mag dass zu Verdruss und Ärger bei Spielern führen – es ist aber auf jeden Fall im Sinne des Jugendschutzes. Und mir muss es als Jugendministerin in erster Linie um den Schutz von Kindern und Jugendlichen gehen.
Ehrlich gesagt hab ich mit nichts anderem gerechnet. Zwei Dinge die unsere Politiker wirklich gut können:ZappesBPD hat geschrieben:Die Frau geht überhaupt gar nicht auf die Frage ein, die scheinbar entweder nicht verstanden wurde oder zu unbequem war... Die Website da kann man sich jedenfalls schenken.
Nun, da gebe ich Dir natürlich im Prinzip Recht. Was mich hier schockiert, ist, dass diese Antwort ein nicht zu übersehender Beweis für eine der folgenden Thesen ist:sYntiq hat geschrieben:Ehrlich gesagt hab ich mit nichts anderem gerechnet. Zwei Dinge die unsere Politiker wirklich gut können:ZappesBPD hat geschrieben:Die Frau geht überhaupt gar nicht auf die Frage ein, die scheinbar entweder nicht verstanden wurde oder zu unbequem war... Die Website da kann man sich jedenfalls schenken.
1. Auf Fragen antworten ohne im geringsten auf die Frage einzugehen
2. Viel Reden ohne etwas zu sagen.
Ich bin ja mal gespannt, ob es darauf eine Reaktion geben wird und wenn ja, wie diese ausfallen wird. Ich werde an dieser Stelle berichten, sobald sich etwas ergibt.Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist XXXXXXX XXXXXXX, ich bin 34 Jahre alt, Diplom-Informatiker mit Festanstellung in einem Münchner Systemhaus und seit 25 Jahren begeisterter Computerspieler. Als Käufer von Computer- und Videospielen bin ich in letzter Zeit auf einen Trend aufmerksam geworden, der für mich als Verbraucher sehr bedenklich ist, da grundlegende Vebraucherrechte durch die Anwendung veralteter Vorschriften zum Jugendschutz ausgehebelt werden.
Die Thematik, um die es mir geht, ist die des Onlinevertriebs von Medien wie Filmen und Videospielen. Diese Vertriebsform setzt sich zunehmend durch, mit der "PSP Go" hat die Firma Sony vor kurzem beispielsweise die erste Spielkonsole vorgestellt, die ausschließlich über Downloads mit Software zu versorgen ist. Der Musikvertrieb über das Internet boomt und der Download von Filmen gewinnt zunehmend an Popularität.
Das Problem bei den Downloads ist, dass sie für deutsche Verbraucher nur in erheblich eingeschränktem Maße verfügbar sind. Wegen der Jugendschutzvorschriften in Deutschland, die den Onlinevertrieb mit dem Versandhandelssystem vor-elektronischer Tage gleich setzen, ist ein Vertrieb indizierter Medien über das Internet praktisch ausgeschlossen. In den deutschen Netzangeboten von Herstellern wie Sony, Microsoft oder Valve finden sich keine indizierten Medien, der Zugang zu den ausländischen Netzangeboten wird mit technischen Mitteln (IP-Sperre, Prüfung des Kreditkartenausstellungslandes) verhindert. Die legale Beschaffung der entsprechenden Medien ist für Deutsche somit komplett unmöglich.
Dabei ist zu beachten, dass der Handel mit indizierten Medien keineswegs illegal ist. Indizierte Filme und Spiele werden in Deutschland völlig legal über den Versandhandel und Fachgeschäfte vertrieben. Hierbei müssen zwar Altersprüfungen durchgeführt werden, diese Einschränkung ist jedoch durchaus nachvollziehbar und beschränkt nicht nachhaltig die Möglichkeit zum Erwerb der Medien durch volljährige Verbraucher. Auch der Import aus dem Ausland ist üblich und erlaubt - oft ist dies für den Vebraucher allein schon wegen der günstigeren Preise und der originalen Sprachfassungen der Medien interessant.
Es wurde zu dieser Thematik bereits eine Anfrage an die Familienministerin gestellt, die jedoch keine befriedigende Antwort geben konnte oder wollte. Die Anfrage und die zugehörige Antwort können Sie hier einsehen:
http://www.direktzu.de/vonderleyen/messages/21262
Ich bin der Ansicht, dass diese Thematik für viele volljährige Verbraucher in Deutschland von größter Wichtigkeit ist. Es sind schließlich nicht nur vermeintliche "Randgruppenprodukte", sondern um alle digital vertreibbaren Medien, die der Indizierung unterliegen können, betroffen - neben Computer- und Videospielen also auch Filme, Musik, Comics, Zeitschriften und Bücher. Die zuständigen Ministerien (Familie, Inneres) scheint das Problem nicht im mindesten zu interessieren - die Argumentation mit dem Grundgesetz ist dort nicht sehr populär. Somit hoffe ich nun, dass Sie als Verbraucherschützer eventuell einen Grund sehen, sich in der Sache zu engagieren. Dabei geht es nicht darum, neue Freiheiten im Internet zu schaffen, die es vorher nicht gab. Es geht nur darum, das Recht deutscher Vebraucher zum Erwerb gewisser Medien, das heute bereits besteht, auch zukünftig zu wahren. Ein Recht, das vom Grundgesetz ebenso gefordert wird wie von den Bestimmungen zum EU-Binnenmarkt.
Ich bitte Sie darum, auf die Anbieter digitaler Medien einzuwirken, auf dass diese Wege suchen, um den Vertrieb indizierter Medien in Deutschland zu ermöglichen. Ebenso wäre es sinnvoll, die Jugendschützer zur Mäßigung zu mahnen - Jugendschutz ist wichtig, die Verhältnismäßigkeit muss aber gewahrt bleiben. Dies ist derzeit nicht der Fall, und die deutschen Verbraucher benötigen Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
XXXXXXX XXXXXXX
München
(Dieses Schreiben ergeht an die Verbraucherzentralen mehrerer Länder, da der Jugendschutz Ländersache ist, es sich aber um eine Angelegenheit von nationalem Interesse handelt.)