Aktuelle News zu Indizierungen und Listenstreichungen

Hier könnt ihr euch über alles rund um Spiele unterhalten.

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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »

KJM-Prüfbericht für das 4. Quartal 2010 veröffentlicht
UFC, Mädchengang und Sido im Visier der Jugendschützer


Wie im jedem Quartal hat die KJM (Kommission für Jugendmedienschutz wieder ihren Prüfbericht über die Jugendschutzverstöße im Rundfunk und in den Telemedien veröffentlicht.

Im Bereich des Rundfunks gab es 11 Fälle, bei denen ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt worden ist.

Davon stellte die KJM 2 Verstoße wegen offensichtlich schwerer Jugendgefährdung:

Betroffen sind die Sendungen UFC Unleashed und UFC Fight Night # 109, welche Anfang 2010 im Nachtprogramm des DSF ausgestrahlt wurden. Problematisch bei den beiden Sendungen war das Einschlagen des Gegner während dieser schon am Boden liegt und die Weiterführung eines Kampfes, obwohl der Kontrahent bereits blutet. Das wird als ein "Brechen vom gesellschaftlichen anerkannten Gewalttabus" angesehen. Ebenfalls nicht unproblematisch ist, dass die Unversehrtheit der Kämpfer aufs Spiel gesetzt und zu Unterhaltungszwecken istrumentalisiert wird. Kritisiert wurde auch, dass die Kämpfe unter dem Deckmantel von "Sport" gezeigt werden. Auch schließt man eine Nachahmungsgefahr von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren nicht aus.

In 5 Fällen stellte man eine Entwicklungsbeeinträchtigung von unter 16-jährigen fest:

Bei der MTV-Sendung Bully Beatdown, welche um 21:30 Uhr gezeigt wird, die in einem neuen, aber ebenfalls problematischen Zusammenhang Ultimate Fighting Kämpfe zeigt. Im Fokus der Show stehen Jugendliche die zu Opfern von Prügeleien werden und sich im Rahmen der Show an ihren Peinigern rächen können, indem diese gegen eine Siegprämie gegen einen UFC-Fighter antreten können. Kritikpunkt ist, dass Gewalt als einziges Mittel der Konfliktlösung dargestellt wird. Außerdem die "die mediale Inszenierung des Rachegedankens mittels verbaler Herabsetzung und Schadenfreude". Prüfgegenstand waren 3 Folgen der Sendung.

Auch Die Mädchengang, in der aggressive und straffällige Mädchen innerhalb von 3 Wochen resozialisiert werden sollen, bekam einen Tadel von der KJM. Ausgestrahlt wurde die Sendung um 20:15 Uhr bei RTL 2. In der Pilotfolge wurde das Verhalten der Mädchen mittels Beleidigungen und Gewalthandlungen ausführlich in Szene gesetzt. Obwohl es sich um teils nach gespielte Szenen handelt, erkannte die Kommission, hauptsächlich wegen der frühen Sendezeit, ein großes Problempotential für Jugendliche. Weitere Folgen wurden ebenfalls geprüft, aber nicht als entwicklungsbeeinträchtigend aufgefasst.

Ebenfalls für unter 16-jährige problematisch war die Ausstrahlung eines Trailers zum Slasherremake Schön bis in den Tod, welcher im Tagesprogramm des Digitalsenders Anixe über den Sender ging. Denn da der Trailer erst ab 16 freigegeben wurde, hätte dieser erst nach 22 Uhr ausgestrahlt werden dürfen.

Bei 4 Fällen konnte man eine Entwicklungsbeeinträchtigung von unter 12-jährigen ausmachen:

Zum einen bei der Castingshow Sido Sexposed die im Tagesprogramm von MTV ausgestrahlt wurde. In der Sendung trifft sich Sido, einmal mit Maske und einmal ohne Maske, mit 2 Frauen von denen er sich eine aussuchen soll. Im Verlauf der Sendung fallen vermehrt anzügliche und frauenfeindliche Sprüche und die KJM problematisiert, dass die Frauen innerhalb dieser Sendung lediglich als Sexobjekte dargestellt werden. Somit soll ein einseitiges Rollenklischee propagiert werden, welches unter 12-jährige in ihrer sexuellen Entwicklung beeinträchtigen können.

Zum anderen wurde eine Ausgabe von Galileo Mystery, welche im Tagesprogramm von ProSieben lief geprüft. Dort gab es einen Beitrag über die Hexenverfolgung im Mittelalter, welche mittels von Spielszenen dargestellt wird. Diese gespielten Szenen zeigen recht detailreich grausame Einzelheiten aus der damaligen Zeit. Dadurch ist der Beitrag geeignet Jüngere Zuschauer nachhaltig zu verängstigen.

Weiter gab es einen Trailer zum Fantasystreifen Legion im Nachmittagsprogramm von Anixe zu sehen. Hier sah man ebenfalls ein großes Ängstigungspotential im Hinblick auf einige drastische, actionreiche und schnellen Inszenierungen des Trailers.

Auch ein Imagetrailer der RTL 2-Sendung Der Trödeltrupp eckte bei der KJM an. Dieser bestand offensichtlich aus einem Zusammenschnitt von Gewalt- und Horrorszenen, welche im Familienprogramm nichts zu suchen haben und die unerwarteten Schreckszenarien jüngere ängstigen können.

Im Bereich der Telemedien gab es 34-Verstöße, welche sich wieder aus pornographischen und Verharmlosungen des Holocausts zusammensetzen.

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2500
R.I.P Paul Gray

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johndoe831977
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Beitrag von johndoe831977 »

Das wird immer Lächerlicher.
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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »

Indizierungen Januar 2011
BPjM startet mit Halloween 2 ins neue Jahr


Noch einmal die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen:
Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen.

Indizierungen


DVDs

Halloween II
(Unrated Director’s Cut)
Sony Pictures Home Entertainment, Culver City/USA
Liste A


Games

Call of Duty: Black Ops
Xbox 360 (Komplett in Deutsch – PEGI 18 – kein USK-Kennzeichen
Activision Blizzard Deutschland GmbH, Ismaning
Liste A



Folgeindizierungen gemäß §21 Abs. 5 Nr. 3 JuschG

2 : 0 für Bumsi-Maus
Starlight Film, Nachfolger: Laser Paradise, Neu Anspach
Liste A

Boschwanza
Starlight Film, Nachfolger: Laser Paradise, Neu Anspach
Liste A

Frau Wirtin hat auch einen...
Starlight Film, Nachfolger: Laser Paradise, Neu Anspach
Liste A

Geheimcode Golden Triangle
VMP Video Medien Pool GmbH, Nachfolger: Kinowelt GmbH (nicht mehr Rechteinhaberin), Leipzig
Liste A

Märchen von Dornmöschen und dem Prinzen, Das (Teil 1 und 2)
Starlight Film, Nachfolger: Laser Paradise, Neu Anspach
Liste A

Orgasmus im Weltall
Starlight Film, Nachfolger: Laser Paradise, Neu Anspach
Liste A

Rammel der Hase
Starlight Film, Nachfolger: Laser Paradise, Neu Anspach
Liste A

Schneeflittchens Rückkehr
Starlight Film, Nachfolger: Laser Paradise, Neu Anspach
Liste A

Schwänzel und Gretl
Starlight Film, Nachfolger: Laser Paradise, Neu Anspach
Liste A

Schweinchen Fick im Wilden Westen
Starlight Film, Nachfolger: Laser Paradise, Neu Anspach
Liste A

Schweinchen Fick – Freibeuter der Mösen
Starlight Film, Nachfolger: Laser Paradise, Neu Anspach
Liste A

Schweinzel-Männchen, Die
Starlight Film, Nachfolger: Laser Paradise, Neu Anspach
Liste A

Sexdance Fever
Mike Hunter Video GmbH, Anschrift unbekannt
Liste A

Tarzfick und die geile Bumssafari
Starlight Film, Nachfolger: Laser Paradise, Neu Anspach
Liste A

Vampire ficken um halb eins
Starlight Film, Nachfolger: Laser Paradise, Neu Anspach
Liste A



Listenstreichungen


Listenstreichung gemäß §18 Abs. 7 JuschG (Zeitablauf)

VHS

Ausbruch der Pantherkatzen
IHV (Label Geiselgasteig), Essen

Eiskalt und ohne Gnade
Polaris Video, Anschrift unbekannt

Follow Me
UFA-ATB, München

Intikam Benim
(türk.)
Kalkavan Video, Neuss

letzten Tabus, Die – Shocking Asia II
All Video Programm (Label Geiselgasteig), Essen

Missing in Action 2 - Die Rückkehr
VMP, München

Ölüm savascisi
(türk.)
Yeni Sila Video, München

Ölüme son adim
(türk.)
Kalkavan Video, Neuss

Önce Vatan
(türk.)
Tele Video Star, München

Schwer erziehbare Mädchen
Euro Video, Ismaning

Sehitler
(türk.)
Birtan Video, Anschrift unbekannt


Comics/Bücher

Corben, Richard
außergewöhnliche Welt des Richard Corben, Die – Band 1 (Comic)
Volksverlag, Linden

Norman, John
Blutsbrüder von Gor, Die
Taschenbuch Nr. 4224, Reihe Fantasy
Wilhelm Heyne Verlag, München

Norman, John
Kajira von Gor
Taschenbuch Nr. 4246, Reihe Fantasy
Wilhelm Heyne Verlag, München



Listenstreichung gemäß §24 Abs. 2 i.V.m §21 Abs. 5 Nr. 2 JuschG (Inhaltsgleichheit)

letzten Tabus, Die – Shocking Asia II
Hit Film Geiselgasteig, Grünwald

Missing in Action 2 - Die Rückkehr
(engl.)
Guild Home Video, Anschrift unbekannt

Missing in Action 2 - Die Rückkehr
(ital.)
Multi Vision, Anschrift unbekannt

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2516
R.I.P Paul Gray

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porii
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Beitrag von porii »

Die Folgeindizierungen sind ja mal sehr kreative Filmtitel :lach:
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XenolinkAlpha
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Beitrag von XenolinkAlpha »

VHS? So was wird noch verkauft? :O
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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »

Petition für PEGI-System liegt zur Mitzeichnung vor
Weniger Zensur, mehr Aufklärung


Wir berichteten in der Vergangenheit bereits häufiger über Petitionen, welche dem Petitionsausschuss des Bundestages vorgelegt worden sind.

Nun wurde ein neuerlicher Petitionstext vorgelegt, welcher sich bereits seit einiger Zeit in der Mitzeichnungsphase befindet und somit Unterstützung benötigt.

Der Petent ist Domenico Gentner, welcher mithilfe seiner Petition erreichen möchte, dass das PEGI-System (Pan European Game Information) in Deutschland zur Anwendung kommt. PEGI wird bereits in zahlreichen europäischen Ländern genutzt. In Deutschland ist seit 1994 die USK für die Vergabe von Altersfreigaben für Computer- und Videospiele zuständig.

Im Petitionstext der Petition heißt es:


Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das PEGI System in Deutschland als Prüfung für elektronische Unterhaltungssoftware einzuführen und im Gesetz verankern, dass elektronische Unterhaltungssoftware mit Filmen und Büchen bei der Bewertung gleichzustellen ist.


Somit geht die Petition nicht nur auf eine Übernahme des PEGI-Systems ein, sondern auch auf eine Gleichbehandlung der Medien, wenn es um die Vergabe von Altersfreigaben geht.

Konkret möchte der Petent:

* Einführung des PEGI Systems in Deutschland. USK sollte nur noch als letzte Instanz auf Fälle prüfen in denen die Gewaltdarstellung zu weit geht und gegen geltende Gesetze verstößt wie als Beispiel das in Deutschland beschlagnahmte Manhunt. Menschenleben verachtende Software möchten auch die deutschen Spieler und Spielerinnen in Deutschland nicht haben.

* Notwendigkeit der Zensur von Spielen in Deutschland aufheben

* FSK18/PEGI18 stärker kontrollieren. Händler die Software für Erwachsene an Minderjährige verkaufen härter bestrafen und Stichproben durchs Ordnungsamt mit Testpersonen anordnen.


* Zertifiziertes und sicheres Onlineverfahren für eine Altersprüfung einführen damit auch der Onlinehandel wie Steam (und viele andere) PEGI18 in Deutschland anbieten kann. Eine Webseite des Bundestages wäre sicher denkbar wo sich jeder deutsche Staatsbürger anmelden kann für eine Altersprüfung per Post/Bürgeramt und der Onlinehandel diese Daten abfragen kann. Wobei hier auf Basis des Namens nur ein JA/NEIN als Antwort erfolgen sollte und keine weiteren Daten übermittelt werden sollten.


Die hier zitierten Punkte sind dabei im Wesentlichen als Kernthemen der vorliegenden Petition zu betrachten.

Doch wie funktioniert PEGI überhaupt? Anders als bei der USK, sind die Publisher beim PEGI-System gewissermaßen selbst für die Altersempfehlung ihrer Spiele verantwortlich. Dies geschieht anhand eines Bewertungsbogens. Die Publisher verpflichten sich, ihre Produkte zu bewerten. Aufgrund dieser Informationen wird dann eine Altersempfehlung erstellt. Diese werden dann vom NICAM (Niederländisches Institut zur Klassifizierung audiovisueller Medien) überprüft. Für Titel mit einer 16+ bzw. 18+ Einstufung, erfolgt eine gesonderte Überprüfung, bevor eine Altersempfehlung vergeben wird. Und genau in dieser Selbstbewertung liegt eine Schwäche des PEGI-Systems, da hier oft kein Kontextbezug zu den einzelnen Inhalten möglich ist. Etwas, dass jedoch besonders bei USK und FSK immer wieder als wichtig empfunden wird. Vorteilhaft ist indes die Kontrolle der Alterseinstufungen durch NICAM, auch um die Publisher ein wenig kontrollieren zu können, damit es stets zu möglichst objektiven Altersempfehlungen kommt.

Die Forderung nach einer Übernahme des PEGI-Systems für Deutschland ist nicht neu, sie kommt immer wieder auf. Jüngst machte vor allem Publisher Electronic Arts von sich reden, welcher die Arbeit der USK kritisierte und sogar ein gerichtliches Verfahren gegen diese anstrebte. Es bedürfte bei einer Übernahme des PEGI-Systems einer grundlegenden Reform des deutschen Jugendschutzes. Die wesentlichen Probleme die deutsche Spieler ertragen müssen, wenn sie sich wieder einmal darüber ärgern das Spiel XY nur zensiert erscheint, liegen im Kern nämlich nicht in der Arbeit der USK, sondern in den strikten Regelungen des Jugendschutzgesetzes verankert. Eine Einführung von PEGI würde diese Probleme jedoch bestenfalls verlagern, nicht jedoch lösen. Ansatzpunkt für eine erfolgreiche Übernahme von PEGI wäre also eine Reform im Jugendmedienschutz.


https://epetitionen.bundestag.de/index. ... tion=15885

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2530
R.I.P Paul Gray

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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »


Bulletstorm das schlimmste Videospiel der Welt?
Kreativschooter im Visier von FOX

Der US-Sender FoxNews tut sich einmal mehr hervor, wenn es darum geht, gegen Video- und Computerspiele ins Felde zu ziehen. Diesmal trifft es Epics bereits massiv umworbenen Shooter Bulletstorm.

Mit "Is Bulletstorm the Worst Video Game in the World?", beginnt der Artikel bereits und gibt somit die klare Stoßrichtung von Beginn an vor.

Besonders hat es Fox dabei auf das System abgesehen, welches lang und breit mit "Kill with Skill" umworben wurde, und für besonders interessante Gegnerausschaltungen extra viele Punkte verleiht.


The in-game awards system, called Skill Shots, ties the ugly, graphic violence into explicit sex acts: "topless" means cutting a player in half, while a "gang bang" means killing multiple enemies. And with kids as young as 9 playing such games, the experts FoxNews.com spoke with were nearly universally worried that video game violence may be reaching a fever pitch.

“If a younger kid experiences Bulletstorm's explicit language and violence, the damage could be significant,” Dr. Jerry Weichman, a clinical psychologist at the Hoag Neurosciences Institute in Southern California, told FoxNews.com.


Es wird also vor allem davon ausgegangen, dass Kinder beim Spielen von Bulletstorm besonders gefährdet sind, da sich für sie der Eindruck erhärten könnte, dass Gewalt immer eine probate Problemlösungsstrategie darstellt.

Eine weitere Expertin, die FoxNews zum Thema befragte, ist Carol Lieberman, ihres Zeichens Psychologin und Autorin. Sie stellt sogar eine Verbindung zwischen der gestiegenen Zahl sexueller Szenen in Spielen, und Sexualdelikten her. Weiterhin greift sie auch die Arbeit der ESRB (Entertainment Software Rating Board) an. Die ESRB ist für die Alterseinstufung von Spielen in den USA zuständig. Lieberman sieht in der ESRB eine weitgehend nutzlose Institution, da die Alterseinstufungen mehr als eine Art Empfehlung funktionieren würden und auch der Handel kaum eingeschränkt sei, wenn er brutale Spiele an Kinder verkauft.

Zu diesen Anschuldigungen äußerte sich Publisher EA. Sie wiesen nochmals ausdrücklich daraufhin, dass Bulletstorm ein Spiel sei, welches durch sein M-Rating (Mature), ausschließlich für Erwachsene gedacht sei. Auch die Werbekampagne des Spiels sei auf ein erwachsenes Publikum hin ausgerichtet. Melanie Killen, Professorin an der Universität von Maryland hält jedoch dagegen:


“The marketing is clearly aimed at children and young adolescents,” Killen said. “Politicians were organizing efforts to address violent video games prior to the presidential election but got distracted by the election. It is time for senators and representatives to come back to the issue.”


So sei das Marketing für entsprechende Spiele klar auf Kinder und heranwachsende ausgerichtet. Gleichsam fordert sie, dass sich Politiker wieder stärker mit dem Problem befassen. Zwar habe es bereits Anstrengungen einiger Politiker gegeben, doch durch die Wahlkampfphasen in Amerika sei das Problem mit brutalen Spielen wieder mehr in den Hintergrund gerückt.

Doch auch bei FoxNews ist man sich im Klaren darüber, dass die Regierung nicht einfach ein Verbot für gewalthaltige Spiele aussprechen kann, da man so auch andere Medienbereiche einschränken würde. Jedoch könne man dem Problem beikommen, in dem es Strafen für jene Verkäufer gibt, welche brutale Spiele an Kinder und Jugendliche Verkaufen. Entsprechende Vorschläge kamen in der Vergangenheit vor allem aus Kalifornien.

Ob Bulletstorm die Debatte um brutale Spiele in den Staaten wieder neu entfacht, muss sich jedoch erst zeigen.

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2544
R.I.P Paul Gray

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4lpak4
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Beitrag von 4lpak4 »

.Punisher256 hat geschrieben:[...] Melanie Killen, Professorin an der Universität von Maryland hält jedoch dagegen: [...]
i loled
johndoe831977
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Beitrag von johndoe831977 »

Es wird also vor allem davon ausgegangen, dass Kinder beim Spielen von Bulletstorm besonders gefährdet sind, da sich für sie der Eindruck erhärten könnte, dass Gewalt immer eine probate Problemlösungsstrategie darstellt.
Bulletstorm ist auch für 10-12 Jährige.....Genau,sicher :roll:
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SkullZx
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Beitrag von SkullZx »

Ist mir eigentlich völlig egal was die Amis oder die Bpjm sagen, solang ich das Spiel irgendwo ungeschnitten kaufen kann :baeh:
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Davinci91
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Beitrag von Davinci91 »

FOX ist republikanisch, das ist reiner Wahlkampf. Nicht weiter beachten FOX ist die Werbemaschenerie der Republikaner. Sie nutzen alles um ihre konservativen Reihen hinter sich zu sammeln.
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Mein Blog zur deutschen Spielebranche: http://spielkabinett.blog.de/
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4lpak4
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Beitrag von 4lpak4 »

USK: Jahresbilanz 2010 veröffentlicht
30000 Prüfungen wurden erreicht

Alle Jahre wieder ist es soweit. Die USK veröffentlicht ihre Bilanz für das vergangene Jahr. Die Bilanz für 2010 liegt nun vor.

Und so gibt es auch gleich einen Grund zu feiern, denn die USK konnte ihre 30000. Prüfung vermelden.

Geschäftsführer Felix Falk:


"Ich freue mich, dass wir als die weltweit älteste Selbstkontrolle für Computerspiele im 17. Jahr unseres Bestehens gerade das 30.000ste Prüfverfahren feiern konnten. Jede einzelne Prüfung ist dabei ein wichtiger Baustein im System des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland"


Doch es gibt für Falk nicht bloß Grund zur Freude. Viel mehr kritisierte er, dass durch den gescheiterten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag weiterhin die Situation gegeben sei, dass für Online-Spiele eine freiwillige Kennzeichnungsmöglichkeit versperrt bleibe. So hinke die Gesetzgebung in dieser Situation nach wie vor hinterher, betonte Falk. Er verwies auch darauf, dass die Hersteller selbst schon seit langer Zeit eine Kennzeichnung von Online-Spielen fordern und das fehlende Kennzeichnungen gleichzeitig auch weniger Jugendschutz bedeuten würden.

Im Vergleich zum Vorjahr ist ein leichter Rückgang in den Prüfungen erkennbar. Waren es 2009 noch 3100 Prüfverfahren, wurden für 2010 nur noch 2844 Prüfungen verzeichnet. Die USK begründet dies damit, dass sich das starke Wachstum beim Nintendo DS und der Wii nicht fortsetzen konnte. So sei dies besonders in der Kategorie USK ab 0 deutlich. Bekamen 2009 noch 52,5% der Prüfungen diese Altersfreigabe, so sind es 2010 nur 46,5 Prozent gewesen. Die Kategorien Ab 6 und ab 12 konnten jedoch im Verlauf des Jahres 2010 zulegen und landeten bei 14,3% bzw. 21%. Somit halten die drei Kategorien 0; 6 und 12 rund 80 Prozent aller Altersfreigaben, die 2010 vergeben worden sind.

Auch die Zahl der Prüfungen, die Keine Jugendfreigabe ergaben, hat zugenommen. Sie wird für 2010 mit 6,3 Prozent angegeben. Im Vorjahr waren es noch 5,3%. Dies wird vor allem mit zahlreichen Plattformübergreifenden Titeln erklären sowie zahlreichen Special Editions des gleichen Spiels.

Die Kategorie Keine Kennzeichnung ist jedoch rückläufig. Sie liegt für 2010 bei unter einem Prozent (0,8%). 2009 fielen noch 1,1% aller Titel durch eine Prüfung. Hier gibt die USK an, dass eine engere Zusammenarbeit mit der BPjM zu diesem erfreulichen Ergebnis geführt habe. Interessant ist hierbei noch, dass bei allen so genannten Zweifellsfallverfahren, letztlich dennoch eine Altersfreigabe erteilt werden konnte, da die BPjM in keinem der Fälle Indizierungsgründe wahrgenommen habe.

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sorry, aber immer wenn ich die kommentare von schnittberichte.com durchlese verlier ich den glauben an die menschheit.
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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »

Indizierungen Februar 2011
Wenig Neues unter der Ladentheke


Indizierungen


DVDs

Carver
Sunfilm Entertainment GmbH
Liste A

Mutiert - Crying Fields
Marketing Film c/o Laser Paradise
Liste B

Paintball
Universum Film GmbH
Liste A


Games

Call of Duty: Black Ops
PC DVD-ROM (Komplett in Deutsch - PEGI 18 - kein USK-Kennzeichen)
Activision Blizzard Deutschland GmbH
Liste A

Call of Duty: Black Ops
Playstation 3 (Komplett in Deutsch - PEGI 18 - kein USK-Kennzeichen)
Activision Blizzard Deutschland GmbH
Liste A

Mercenaries 2: World in Flames
Xbox 360, EU-Version
EA Swiss Sàrl
Liste A

Robert Ludlum's Das Bourne Komplott
Playstation 3, US-Version
Vivendi Games Inc.
Liste A

Robert Ludlum's Das Bourne Komplott
Xbox 360, US-Version
Vivendi Games Inc.
Liste A


Tonträger

Monster bricht aus!, Das
des Interpreten "Breity"
Distributionz Versandhandel
Liste B

Of Moonlords and sunwheelwarriors
der Gruppe "Ases"
Taran Production
Liste A



Folgeindizierungen gemäß §21 Abs. 5 Nr. 3 JuschG

Angst - Das Camp des Schreckens
Karo Video
Liste A

Brigade Mondaine - Gefangen, gequält und zur Liebe gezwungen
Geiselgasteig
Liste A

Cobraman
Gloria Video GmbH
Liste A

Erotica
Mike Hunter Video
Liste A



Listenstreichungen


Listenstreichung gemäß §18 Abs. 7 JuschG (Zeitablauf)

Hasenjagd in Tokio
All Video Programm (Label Geiselgasteig)

Hell Warriors
Gloria Video

Hetzjagd im Sumpf
CIC

Playgirls, Die
UFA-ATB

Schnitzeljagd - Teenage Apokalypse
RCA

Todeskommando am gelben Fluß, Das
VMP

Verschleppten, Die
Movie


Listenstreichung gemäß §23 Abs. 4 JuschG (Vorzeitig)

Dobermann
BMG



http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2579
R.I.P Paul Gray

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Beitrag von .Punisher256 »

Künftig eventuell mehr Appelationsverfahren erwartbar
Anstieg von Appelationsverfahren, aber auch mehr Planungssicherheit


Im Zuge des spektakulären Appelationsverfahrens bei Dead Space 2, reisst die Debatte um das umstrittene Vorgehen des bayerischen Sozialministeriums nicht ab. So kommen mitunter interessante Details ans Licht.

Laut IGMOnline habe man in Bayern überlegt, wegen der Altersfreigabe von GTA IV im Jahr 2008 ein Appelationsverfahren anzuberaumen. Dies berichtete der Geschäftsführer der USK, Felix Falk, gegenüber dem Internetportal IGMOnline.

Ausschussintern wurde das Spiel jedoch noch einmal unter die Lupe genommen und letztlich entschieden sich die Verantwortlichen gegen das Appelationsverfahren.

Gleichsam ist Falk der Ansicht, dass es künftig zu mehr Appelationsverfahren kommen könnte, da seit 1. Februar 2011 die neuen USK-Grundsätze in Kraft getreten sind. So wird künftig nach einem Berufungsverfahren sofort eine Appelation möglich. Dennoch ist Panik nicht angebracht, denn einhergehend mit den neuen USK-Grundsätzen, würde es auch mehr Planungssicherheit bei den Prüfungen geben.

Trotz allem sieht der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) den Vorgang bei Dead Space 2 als einmalig an. Olaf Wolters vom BIU:


„Sollten die Länder die Urteile der von ihnen in die USK entsandten Sachverständigen vermehrt anzweifeln, muss man sich ernsthafte Gedanken über das System machen. Schließ­lich ist die Länderappellation immer auch ein indirektes Misstrauensvotum. [...].Die Länder müssen sich entscheiden, ob sie Teil des Kennzeich­nungs­verfahrens sein oder nur im Nachhinein die Ergebnisse politisch überprüfen wollen. Im ersten Fall geht es um Jugendschutz, im zweiten Fall um Politik.“


Auch in Richtung bayerisches Sozialministerium gab es Kritik von Wolters. So gehe es Frau Haderthauer nicht vordergründig um Jugendschutz, sondern um populistische Meinungsmache.

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2581
R.I.P Paul Gray

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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »

Weiterhin Debatte um 18er-Freigabe in Australien
Das einzige Land ohne Freigabe für Erwachsene

In Australien wird weiterhin für eine Altersfreigabe ab 18 Jahren gekämpft. Besonders engagiert zeigt sich hierbei wieder Brendan O'Connor, Innenminister der australischen Regierung. Es ärgert ihn offenkundig sehr, dass Australien es noch nicht geschafft hat, eine entsprechende Altersfreigabe in die Wege zu leiten. Seiner Meinung nach mache sich das Land damit zur Lachnummer der entwickelten Welt:


“We’re becoming the laughing stock of the developed world, where we’re the only country that doesn’t have an R18 classification level for video games [...].”



O'Connor setzte nun den Justizministern der einzelnen Bundesstaaten eine Frist, bis zum Juli zu einer Einigung hinsichtlich einer Altersfreigabe ab 18 Jahren zu finden. Ein Treffen der Justizminister im vergangenen Dezember verlief bereits ergebnislos. Für Juni ist ein erneuter Versuch geplant. Ein Scheitern wäre für O'Connor nicht akzeptabel, da er eine Reform der Altersfreigaben für Australien als extrem wichtig erachtet, und man aus diesem Grunde unbedingt zu einem Konsens gelangen müsse. Und dieser Konsens solle spätesten im Juli erreicht sein. In diesem Zusammenhang mahnte er auch das Zusammenspiel der unterschiedlichen Zuständigkeiten in Australien an. So dürfe der Reformprozess nicht immer wieder durch das Ausscheren einzelner verantwortlicher, rechtlicher Instanzen gebremst werden.

Weiterhin kritisierte O'Connor auch das bisherige Freigabe-System, da es jungen Leuten schade und von der Konzeption her veraltet sei. Sollte es überdies zu keiner Einigung im Streit um die Einführung einer 18er-Freigabe kommen, könnte evtl. auch das Commonwealth auf der Akteursebene auftauchen, skizziert O'Connor ein mögliches Szenario. Dies wäre denkbar, falls die Verhandlungen im Sommer abermals scheitern sollten.

Die höchste Altersfreigabe in Australien ist derzeit MA+15. In der Vergangenheit haben diverse Spiele diese Freigabe verpasst. Ohne Kennzeichnung jedoch, darf ein Spiel nicht in den Handel gelangen. So bleiben für die Publisher nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie verzichten auf eine Veröffentlichung auf dem australischen Markt, oder sie passen den Titel entsprechend an, um doch noch eine Altersfreigabe zu bekommen. Beide Vorgänge sind in den vergangenen drei bis vier Jahren verstärkt vorgekommen.

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2616
R.I.P Paul Gray

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