Aktuelle News zu Indizierungen und Listenstreichungen

Hier könnt ihr euch über alles rund um Spiele unterhalten.

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Ernesto Heidenreich
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Beitrag von Ernesto Heidenreich »

porii hat geschrieben:Die Folgeindizierungen sind ja mal sehr kreative Filmtitel :lach:

Auf jeden,aber ich vermisse "Schneeflittchen und die 7 Schwänze". :lol:
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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »


Dead Island erscheint wohl nicht in Deutschland
Zu hohe Gewaltdarstellungen

Wie die Kollegen von Gamepro in ihrer aktuellen Preview zum kommenden Zombie-Spiel Dead Island vermelden, soll das Spiel wohl nicht in Deutschland veröffentlicht werden.

So sollen die Gewaltdarstellungen extrem hoch sein. Vermutlich versuchen die Entwickler von Techland, die Grenzen des Zeigbaren noch einen Tick nach oben zu buxieren, nachdem zuletzt vor allem Dead Space 2 durch seine hohe Bildschirmgewalt in aller Munde war, und dadurch mitunter auch Kritiker auf den Plan gerufen worden sind.

Publisher Deep Silver erwägt demnach gar nicht erst eine Veröffentlichung in Deutschland, da eine Freigabe der USK für unwahrscheinlich erachtet wird. Auch wolle man das Spiel nicht für Deuschland zensieren.

Einen Vorgemschmack auf das, was den Spieler erwartet, bietet der beeindruckende Render-Trailer, der vor kurzem veröffentlicht worden ist.

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2620
R.I.P Paul Gray

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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »

Indizierungen März 2011
Rambo beendet Einsatz in Afghanistan erfolgreich


Kinowelt kann aufatmen. Nachdem Rambo II bereits im Dezember letzten Jahres vom Index gestrichen wurde, ist das nun auch mit dem 3. Teil geschehen. Man kann die Filme (zusammen mit dem ersten Teil, der eine FSK 16-Freigabe trägt) endlich in den öffentlichen Handel bringen, und zwar völlig ungekürzt. Eine FSK-Freigabe steht zwar noch aus, aber bei Streichung vom Index ist eine "Keine Jugendfreigabe"-Kennzeichnung der FSK immer sicher.

Die restlichen Vorgänge im März bei der BPjM sind weniger spektakulär. Man hatte sich in den letzten Wochen vor allem auf Sex-Heftchen wie Happy Weekend oder die St. Pauli Nachrichten konzentriert, die für unsere Seite nicht relevant sind.



Noch einmal die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen:
Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen.



Indizierungen


DVDs

Halloween II
Director's Cut, gekürzte SPIO/JK
Sunfilm Entertainment GmbH
Liste A

Saw IV
Kinofassung
Kinowelt Home Entertainment GmbH,
Liste A

Saw V
Unrated
Kinowelt Home Entertainment GmbH,
Liste B

Traveller, The
Uncut
Splendid Film GmbH
Liste A


Games

Scarface: The world is yours
Wii, EU-Version
Vivendi Games Europe
Liste B

TimeShift
Xbox 360, EU-Version
Vivendi Games Europe
Liste A

Wanted: Weapons of Fate
Playstation 3, EU-Version
Warner Bros. Interactive Entertainment Inc.
Liste A

Wanted: Weapons of Fate
Xbox 360, EU-Version
Warner Bros. Interactive Entertainment Inc.
Liste A



Folgeindizierungen gemäß §21 Abs. 5 Nr. 3 JuschG

In der Hölle des schwarzen Panthers
VHS, Mike Hunter Video
Liste A

Maniac
VHS, englisch, Intervision Alpha
Liste B

Mondo Cannibale 3. Teil - Die blonde Göttin
VHS, türk, Rüya Video
Liste B

Shogun's Ninja
VHS, Polygram Video
Liste A

Tödliche Rache
VHS, VMP
Liste A

Unternehmen Leopard
Starlight / Highlight
Liste A

Young Warriors
VHS, VMP
Liste A



Listenstreichungen


Listenstreichung gemäß §18 Abs. 7 JuschG (Zeitablauf)

Dead of Night
Medienvilm / Skyline

Intikam Yemini
Kalkavan Video

Luder, Das
Starlight

Randy
Polar Home Video

Supernacht, Die - One Night Only
CBS/FOX

Zwei Däninnen in Lederhosen
UFA-ATB


Listenstreichung gemäß §23 Abs. 4 JuschG (Vorzeitig)

Inferno
Ascot

Rambo III
Marketing Film


Listenstreichung gemäß §24 Abs. 2 i.V.m §21 Abs. 5 Nr. 2 JuschG (Inhaltsgleichheit)

Intikam Yemini
VHS, türk.
Arsel-Instanbul-Film

Rambo III
DVD
Kinowelt

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2637
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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »

Mortal Kombat erscheint nicht in Deutschland
Tradition wird fortgeführt


Wie uns seitens Warner bestätigt worden ist, wird Mortal Kombat in Deutschland nicht erscheinen. Genaue Gründe sind nicht genannt worden. Da der Titel in den letzten 14 Tagen jedoch bei der USK zur Prüfung vorlag, mag hier der Hase im Pfeffer liegen.

Mortal Kombat ist ein Reboot der erfolgreichen und äußerst brutalen Prügelserie. Besonders die harten Finisher waren Jugendschützern in Deutschland immer schon ein Dorn im Auge.

Das Spiel wird außerhalb Deutschlands am 19. April für Playstation 3 und Xbox 360 erscheinen.


http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2643
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Rasheed
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Beitrag von Rasheed »

.Punisher256 hat geschrieben:Mortal Kombat erscheint nicht in Deutschland
Tradition wird fortgeführt


Wie uns seitens Warner bestätigt worden ist, wird Mortal Kombat in Deutschland nicht erscheinen. Genaue Gründe sind nicht genannt worden. Da der Titel in den letzten 14 Tagen jedoch bei der USK zur Prüfung vorlag, mag hier der Hase im Pfeffer liegen.

Mortal Kombat ist ein Reboot der erfolgreichen und äußerst brutalen Prügelserie. Besonders die harten Finisher waren Jugendschützern in Deutschland immer schon ein Dorn im Auge.

Das Spiel wird außerhalb Deutschlands am 19. April für Playstation 3 und Xbox 360 erscheinen.


http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2643
Das war ja klar, nur kann ich darüber nur lachen... Aber so ist sie halt die Politik, lustig und irrational :roll:

Werden die Ösis oder die Scwheizer halt bisschen mehr Umsatz machen, mich störrts nicht, gekauft wirds so oder so ....
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4lpak4
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Beitrag von 4lpak4 »

KJM-Prüfbericht im 1. Quartal 2011
Die Super Nanny verstößt gegen die Menschenwürde

Wie im jedem Quartal hat die KJM (Kommission für Jugendmedienschutz wieder ihren Prüfbericht über die Jugendschutzverstöße im Rundfunk und in den Telemedien veröffentlicht.

Im Bereich des Rundfunks gab es 11 Fälle, bei denen ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt worden ist.

Allen voran eine Sendung der Super Nanny auf RTL, welche nach Ansicht der KJM gegen die Menschenwürde verstößt. Ausgestrahlt wurde die Sendung um 20:15 Uhr und behandelt thematisch das gewalttätige Verhalten einer Mutter zu ihren beiden Töchtern. In einer Szene wird vor laufender Kamera gezeigt wie die Mutter ihre 5-jährige Tochter anschreit, ignoriert, Schläge androht und das Kind anschließend dann auch schlägt. Alles ohne dass das Kamerateam eingreift. Daher würde der soziale Achtungsanspruch verletzt und das Kind zu einem Objekt der Zurschaustellung degradiert.


Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 18-Jährige

(Sendezeitgrenze 23 bis 6 Uhr)

Hier wurden 4 Verstöße von der KJM festgestellt.

Zum einen eine Reportage mit dem Titel Die Frau, die Leiden schafft: Das Handwerk der Domina welche von einem Drittanbieter auf einem Sendeplatz vor 23 Uhr auf RTL gezeigt wurde. Die Reportage handelt von einer Domina und enthalt dementsprechend auch explizitere S/M-Szene, welche auf Grund der frühen Sendezeit auf Jugendliche entwicklungsbeeinträchtigend wirken kann. Neben den Bildern, welche die Kinder überfordern könnte, würde das Bild vermittelt werden, dass Domina ein normaler Beruf sei, wo Frauen mal schnell Geld verdienen können.

Zum anderen wird die Ausstrahlung von Erotik-Werbung auf Jamba TV in der Zeitspanne von 6:10 Uhr bis 7:30 Uhr angeprangert. Auch kabel eins wird gerügt für die Ausstrahlung der ungeschnittenen 18er Fassung des Steven Seagal-Klassikers Alarmstufe: Rot um 22:40.

Genauso wie der Spielfilm Final Voyage, der eine 18er Freigabe trägt und mit 2 Kürzungen um 20:15 Uhr auf Tele 5 gezeigt wurde. Hier war die KJM der Meinung, dass der Film nicht ausreichend gekürzt wurde, da er noch eine Vielzahl von brutalen und zynisch kommentierten Tötungsszenen beinhaltet.


Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige

(Sendezeitgrenze 22 bis 6 Uhr)

Hier wurden ebenfalls 4 Verstöße festgestellt.

Hier verstieß MTV mit der Ausstrahlung von 2 Folgen der Sendung Wild Boyz gegen die Auflagen der FSF. Diese hatten die Episoden nur mit Schnittauflagen für das Hauptabendprogramm freigegeben. Der ehemalige Musiksender setzte die Schnitte allerdings nicht um und strahlte die Folgen ungeschnitten vor 22 Uhr aus.

Auch die Vox-Doku Das Böse nebenan – Wenn Menschen zu Bestien werden, welche um 20:15 Uhr gezeigt wurde, stieß nicht unbedingt auf Gegenliebe der KJM. In der Sendung wurden drastische Gewaltszenen in Ton und Bild gezeigt um den thematischen Schwerpunkt der Nachstellung prominenter Gewaltdelikte zu verstärken.

Im Pay-TV auf MGM wurde der Spielfilm Brannigan trotz FSK 16-Freigabe ohne Jugendschutzsperre bereits im Vorabendprogramm gezeigt. Ohne Pin-Eingabe ist dies erst nach 22 Uhr zulässig.


Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige

(Sendezeitgrenze 20 bis 6 Uhr)

Hier gab es 3 Verstöße gegen die Beschränkungen.

Einmal wurde erneut eine Sendung von Talk Talk Talk auf ProSieben beanstandet. Dort wurden Ausschnitten auf früheren Sendungen gezeigt. Dabei gab es eine Szene, in der die Homosexualität zweier Frauen thematisiert wurde und diese dabei zur Unterhaltung vorgeführt wurden. Verstärkt wird das durch spöttische Kommentare des Off-Sprechers. Dies hat, nach Ansicht der KJM, eine sozialethisch desorientierende Wirkung auf unter 12-jährige.

Ebenfalls ein Dorn im Auge der Jugendschützer war eine Ausgabe von Galileo auf ProSieben. Gezeigt wurde ein Beitrag wo aus geklauten Einkaufswagen Möbelstücke angefertigt wurden. Dies könnte als Anstoß zu einer Straftat interpretiert werden.

Wegen zahlreicher Zoten und Sexismen wurde die Ausstrahlung von Harold und Kumar im Nachmittagsprogramm als ungeeignet für diese Sendezeit eingestuft


http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2663
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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »

Witcher 2 unzensiert und ab 16
Man musste keine Kompromisse eingehen

Die USK vergab für The Witcher 2: Assassins of Kings eine Altersfreigabe ab 16 Jahren. Eventuelle Befürchtungen, dass Spiel könne zensiert sein, entkräftete Publisher Namco Bandai mit einer Pressemeldung.

Laut Senior Producer Tomasz Gop von CD Projekt RED ist Witcher 2 genau das Spiel geworden, welches man haben wollte. Kompromisse mussten nicht eingegangen werden, um irgendwo eine Altersfreigabe zu erreichen und es gäbe weltweit keine Unterschiede in den einzelnen Fassungen.

Witcher 2 erscheint am 17. Mai für den PC.

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2682
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Landungsbrücken
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Beitrag von Landungsbrücken »

ab 16? Wow o.O
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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »

Ist Pippi Langstrumpf rassistisch?
Die freche, rothaarige Göre steht in der Kritik


Mit ihrer Pippi Langstrumpf hatte es Astrid Lindgren, die Schöpferin der inzwischen weltberühmten rothaarigen Rotznase, von Anfang an nicht leicht. Nachdem ihr Buch zunächst in Schweden und dann auch in Deutschland von zahlreichen Verlagen abgelehnt worden war, kam es nach der Veröffentlichung (in Schweden 1945, in Deutschland 1949) schnell zu einer hitzigen Diskussion wegen der Selbständigkeit (viele nannten es auch Anarchie) der jungen Heldin, die allein in einer Villa wohnt und tut und lässt, was sie will. Solch ein antiautoritäres Vorbild sei schädlich für die kindliche Entwicklung befanden damals viele Pädagogen aber auch Eltern. Trotz dieser Vorurteile wurde das Buch und seine Fortsetzungen weltweit sehr populär und heute spricht niemand mehr über diese Thematik.

Ein anderes Thema ist der Rassismus, der der Figur und somit auch indirekt der Autorin unterstellt wird. Seit den siebziger Jahren gibt es immer wieder Beschwerden wegen der Verwendung des Wortes Neger. So erzählt Pippi ihren Freunden davon, dass ihr Vater nach einem Schiffbruch auf einer einsamen Insel in der Südsee an Land gespült und dort Negerkönig geworden sei. Irgendwann werde er sie holen und dorthin mitnehmen. Und dann werde sie eine Negerprinzessin sein.

Zur Zeit der Entstehung der Pippi-Bücher wurde der Begriff in Europa noch überwiegend wertneutral verwendet und bezeichnete allgemein Menschen mit dunkler Hautfarbe. Zudem kannten die allermeisten Europäer zur damaligen Zeit dunkelhäutige Menschen lediglich aus Erzählungen oder allenfalls von Fotos. Die Bedeutung des Begriffs Neger, der zunehmend einen abwertenden Beigeschmack bekam, änderte sich jedoch mit dem Ende der Kolonialisierung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Der Historiker und Leiter des Berliner Zentrums für Antisemitismus-Forschung, Wolfgang Benz findet die Pippi-Bücher daher kolonialrassistisch. Sie seien mit Ressentiments befrachtet und würden bei Kindern Vorurteile prägen. Der aus dem Kongo stammende Journalist und Dolmetscher Kaisa Ilunga, Mitglied im Integrationsrat der Stadt Bonn, fordert gar, die Pippi Langstrumpf Bücher wegen rassistischer Aussagen aus allen öffentlichen Bibliotheken auszusortieren. So weit will die Leiterin der Bonner Staatsbibliothek Gabriele Bellof zwar nicht gehen, die Stadt Bonn plant jedoch den sukzessiven Austausch der Bücher durch "entschärfte" und somit politisch korrekte Exemplare.

Der in Deutschland für den Vertrieb der Lindgren-Bücher zuständige Verlag Oettinger hat nämlich bereits im Jahr 2009 Fakten geschaffen und für die Neuauflagen der Bücher vermeintlich rassistische Begriffe entfernt oder durch andere ersetzt. So ist Pippis Vater jetzt beispielsweise kein Negerkönig mehr, sondern ein Südseekönig. Eine solche Änderung hatte die Autorin zwar stets abgelehnt; nach ihrem Tod im Jahr 2002 sei es dem Verlag allerdings gelungen auf die zunächst gleichfalls ablehnenden Erben Lindgrens einzuwirken, so eine Sprecherin.

Diese Änderung ist übrigens keineswegs die erste dieser Art. Da der Begriff Neger in den USA und in Großbritannien schon immer einen faden Beigeschmack hatte, weil er eng mit der Kolonialisierung und dem Sklavenhandel in Verbindung stand, änderte man bereits bei der Übersetzung ins Englische den Begriff ab. Dort ist seit der Erstauflage nicht vom Negerkönig, sondern vom "Cannibal King", also vom Kannibalenkönig die Rede. Diese Bezeichnung wirkt allerdings unfreiwillig komisch, da sich Pippi ja darauf freut mit den kleinen Kannibalenkindern zu spielen und auch die Mutter von Annika und Tommy hat nichts dagegen einzuwenden, dass ihre Kinder Pippi auf die Kannibaleninsel begleiten.

Bisher hat noch niemand die Forderung erhoben, auch die Verfilmungen von Pippi Langstrumpf zu zensieren, denn diese enthalten das böse Wort ebenfalls. Und gerade jetzt an Ostern flimmerten sie, wie jedes Jahr, wieder über die Mattscheibe des ZDF.

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2685
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.Punisher256
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Beitrag von .Punisher256 »


Indizierungen/ Beschlagnahmen April 2011
Jede Menge Games indiziert und Harakiri beschlagnahmt


Neulich in einem Video haben wir ja gesehen, dass die Mitarbeiter der BPjM begeisterte Gamer sind, wenn auch nicht unbedingt die Geschicktesten. Nach 20 Jahren hartem Training scheint das Zocken wohl zum Büro-Alltag zu gehören. Anders lässt sich kaum erklären, warum sich BPjM-Mitarbeiter aus dem Urlaub im fernen Asien gleich zweimal das Spiel Aliens vs. Predator mitgebracht hat. Und das nachdem das Game bereits dreimal indiziert wurde. Diesen Monat folgten nach vermutlich ausgiebigen Tests also Indizierung 4. und 5.

Auch Call of Duty Black Ops scheint bei der BPjM äußert beliebt zu sein. Nachdem die deutschen PEGI-Varianten bereits in in der PC-, XBox 360- und PS3-Version indiziert wurde, war diesen Monat die englische Version für die XBox 360 als 4. Indizierung an der Reihe.

Medal of Honor dagegen ist eher unterrepräsentiert. Scheinbar gibts keine großen Fans bei den Jugendschützern. Bisher gab es nur eine B-Indizierung der PC-Version. Die wurde jetzt auch noch in ein A umgewandelt und gleichzeitig die XBox 360-Version als 2. Version indiziert.

Mit der B-Indizierung von Dead Rising 2 bereitet man vermutlich schon die Beschlagnahme des Zombie-Spieles vor, dessen Vorgänger wegen §131 StGb aus dem Verkehr gezogen wurde.

Neu indiziert ist noch Dead to Rights: Retribution, während die anderen Games alte Bekannte sind.

Bei sovielen Games war wenig Zeit für Filme. Als einziges Vernünftiges landete Ninja - Revenge will rise landete auf Liste A. Aber wie aus dem Meer an Pornos in deutschen Videotheken ausgerechnet einer mit wohlgeformten, inzestiösen Omas im Autohaus im DVD-Spieler der BPjM landete, bleibt ein Rätsel. Vielleicht war es Teil einer Büro-Party, die außer Kontrolle geriet.


Noch einmal die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen:
Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen.


Indizierungen


DVDs

Dicke Natur-Titten
DVD
BB-Video
Liste A

Nachbarinnen
DVD (inkl. Autohaus Extrem)
BB-Video
Liste A

Ninja - Revenge will Rise
Splendid Film
Liste A

Oma Inzest - 71 Jahre
DVD
BB-Video
Liste A


Games

Aliens versus Predator
PC DVD, Hongkong
Typhoon Games
Liste B

Aliens versus Predator
PC DVD, Indien
e-xpress Interactive Software
Liste B

Call of Duty: Black Ops
XBox 360, EU-Version
Activision Blizzard UK
Liste A

Club, The
PC DVD, EU-Version
Sega Europe
Liste A

Dead Rising 2
PC DVD, EU-Version
Capcom
Liste B

Dead Rising 2
Playstation 3, EU-Version
Capcom
Liste B

Dead to rights: Retribution
XBox 360, EU-Version
Namco Bandai Games
Liste A

Grand Theft Auto: San Andreas
XBox, EU-Version
Take 2 Interactive
Liste A

Medal of Honor
XBox 360, EU-Version
Electronic Arts
Liste A

Rogue Warrior
PC DVD, EU-Version
ZeniMax Europe
Liste A

Silent Hill Homecoming
Playstation 3, US-Version
Konami Digital Entertainment
Liste B


Comics

Damals in Sodom
Comic Traktat
Liste A

Total normal?
Comic Traktat
Liste A



Folgeindizierungen gemäß §21 Abs. 5 Nr. 3 JuschG

Gnadenlose Hetzjagd
Rainbow
Liste A

Zeit zum Sterben - Time to Die
UFA-ATB
Liste A



Listenstreichungen


Listenstreichung gemäß §18 Abs. 7 JuschG (Zeitablauf)

Ac Kartallar
türk.
Kalkavan

Auf der Alm da gibt's koa Sünd
UFA-ATB

Entsetzen
VMP

In der Hitze von New York
USA-Video

Kurier des Todes, Der
RCA

Ninja Terminator
All Video / Pacific

Osmanli Kartali
türk.
Faith Video

Sartana - Zwei ungleiche Brüder im erbittertem Kampf
United Video

Sex Rallye
Starlight / Video Palace

Tarkan (Altin Madalyon) - Das alte Medaillon
türk.
Imwa Video

Tödliche Engel schlagen zurück
VPS

W.A.S.P. Animal (F..K like a beast)
Schallplattenhülle
Music for Nations, GB


Listenstreichung gemäß §24 Abs. 2 i.V.m §21 Abs. 5 Nr. 2 JuschG (Inhaltsgleichheit)

Desert Heat
Columbia Tristar

Osmali Kartali
türk.
Arsel-Film


Beschlagnahme gemäß §131 StGB

DVD

Harakiri
Unearthed Films, Citrus Springs/USA
AG Fulda
Beschlagnahmebeschluss vom 08.04.2011, Az.: 27 Gs - 43 Js 10787/10



Indizierungen und Beschlagnahmen von rechtsradikalen oder rassistichen Medien sowie Zeitschriften und Bücher werden hier nicht gelistet.


http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2689
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Beitrag von .Punisher256 »


Mortal Kombat steht kurz vor Indizierung
Ab Freitag auf Liste B


Wie Spieletipps.de berichtet, wird das aktuelle Mortal Kombat am Freitag, dem 6. Mai 2011, auf Listenteil B des Index landen. Dies bestätigte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien BPjM heute gegenüber dem Internetportal. Betroffen sind demnach die beiden britischen Fassungen für die PS3 und die Xbox 360.

Wirksam wird die Indizierung durch die offizielle Bekanntmachung im Bundesanzeiger Nr. 70, welcher diesen Freitag veröffentlicht wird.
Als Grund für die Indizierung auf Liste B nannte die stellvertretende Vorsitzende der BPjM, Petra Meier, die zahlreichen drastischen Gewaltdarstellungen. Durch die Indizierung auf Liste B sieht die BPjM auch strafrechtliche Relevanz.

Wirklich überraschend kommt diese Meldung tatsächlich nicht, ist Mortal Kombat doch hierzulande durch die Prüfung bei der USK gefallen und lief somit ohnehin Gefahr einer Indizierung.

Verbunden mit der Indizierung sind dann natürlich auch ein Werbe- und Verkaufsverbot im öffentlichen Bereich.

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2706
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Beitrag von johndoe831977 »

So ein Schwachsinn es auf Liste B zu setzen.
Aber Dead Space/2 kommt Uncut hier raus....
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Beitrag von .Punisher256 »

-CloneShift- hat geschrieben:So ein Schwachsinn es auf Liste B zu setzen.
Aber Dead Space/2 kommt Uncut hier raus....
shift naja du kennst ja die BPJM :wink: was nicht usk freigeben is indiziern die meist sofort :wink:
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johndoe831977
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Beitrag von johndoe831977 »

.Punisher256 hat geschrieben:
-CloneShift- hat geschrieben:So ein Schwachsinn es auf Liste B zu setzen.
Aber Dead Space/2 kommt Uncut hier raus....
shift naja du kennst ja die BPJM :wink: was nicht usk freigeben is indiziern die meist sofort :wink:
Die BPJM ist mir sowieso ein Dorn im Auge.:|
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Beitrag von .Punisher256 »

BPjM-Sonderinfo: Mortal Kombat auf Liste B
Vorläufige Anordnung um Verkauf in Deutschland zu stoppen


Wie bereits vor 2 Tagen angekündigt, wurde heute das Spiel Mortal Kombat (2011) mittels einer vorläufigen Anordnung auf Liste B indiziert. Dies hat die BPjM in einer Sonderinfo nur 1 Woche nach den letzten offiziellen Indizierungen bekannt gegeben.

Durch die Blitzindizierung auf Liste B sollen vor allem auch deutsche Händler, die den Jugendschutz einhalten (also beispielsweise den Titel nicht öffentlich ausstellen), daran gehindert werden, das Spiel an Erwachsene zu verkaufen, da zumindest laut der Ansicht der BPjM ein Verbreitungsverbot gemäß §131 StGb für diesen Titel besteht.

Der Grund für die vorläufige Anordnung ist, dass im Zusammenhang mit Artikel 5 des Grundgesetzes in Deutschland eine Vorzensur nicht möglich ist. Die Beschlagnahme oder die Indizierung eines Titels kann also erst dann erfolgen, wenn der Titel bereits erschienen ist. Gerade wegen sehr beliebten Titeln (wie scheinbar Mortal Kombat), die weltweit zum gleichen Zeitpunkt erscheinen und bei denen Gefahr besteht, dass sie sofort nach dem Release in großen Mengen verkauft werden, wurde der BPjM vor einigen Jahren die Möglichkeit der Vorläufigen Anordnungen gemäß §25 Absatz 3 JuSchG eingeräumt.

Wenn die Gefahr besteht, dass ein Träger- oder Telemedium kurzfristig in großem Umfange vertrieben, verbreitet oder zugänglich gemacht wird und die endgültige Listenaufnahme offensichtlich zu erwarten ist, kann die Aufnahme in die Liste im vereinfachten Verfahren vorläufig angeordnet werden


Bei einer vorläufigen Anordnung ist eine abschließendene Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien innerhalb eines Monats erforderlich. Aber wie in allen bekannten Fällen zuvor, nutze man auch hier die mögliche Verlängerung um einen weiteren Monat. Danach wird dann bekannt gegeben ob der Titel auf Liste B bleibt oder auf Liste A umgetragen wird, die es auch sehr vorsichtigen Händlern wieder ermöglichen würde den Titel in Deutschland unter der Ladentheke zu verkaufen.

Der normale Indizierungprozess dauert für gewöhnlich immer mindestens 2-3 Monate bis nach Erscheinen des Titels. Hier hätten wohl ein Großteil der Interessenten den Titel bereits gekauft.

Explizit indiziert wurden heute die PS3- und XBox 360-Versionen aus England von Warner Bros. Interactive.


http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2707
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