Ich habe mir letzten Freitag eine Ps Vita gegönnt, leider hab ich übers Wochenende gemerkt das die Konsole eine Macke hat (hatte schon 7 freezes und einmal einen grünen Strich in der mitte des Bildschirms beim starten des Systems).
Nun wollte ich sie heute beim Händler gegen ein neues Gerät eintauschen, der meinte aber das er sie zur Reparatur einschicken müsse
Ich dachte das der Verkäufer bis zu 2 Wochen nach Kaufdatum die Ware zurücknehmen muss.., oder stimmt das nicht ?
Btw ich komme aus der Schweiz und gekauft habe ich das Gerät in einem Inter Discount.
Wäre dankbar um Hilfe.
Rechtslage Umtausch
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Re: Rechtslage Umtausch
Erstens gilt die zwei-Wochen-Regel in Deutschland und nicht in der Schweiz. Zweitens bezieht sie sich auch in Deutschland auf den Versandhandel.
Sorry, das ist wohl einfach ein Garantiefall. Dumm gelaufen!
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Re: Rechtslage Umtausch
Mist !
Beim Media Markt hat das mal funktioniert, aber in dem Fall war das wohl Kulanz..
Beim Media Markt hat das mal funktioniert, aber in dem Fall war das wohl Kulanz..
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Re: Rechtslage Umtausch
Update:
Ich habe mich noch mal ausgiebig erkundigt und mir wurde sowohl von Sony als auch von Interdiscount (hab mich bei einer anderen Filiale erkundigt) versichert das in der ch ein 30tägiges Umtauschrecht auf alle Sony Produkte gilt.
Also lasst euch nicht über den Tisch ziehen
lg.
Ich habe mich noch mal ausgiebig erkundigt und mir wurde sowohl von Sony als auch von Interdiscount (hab mich bei einer anderen Filiale erkundigt) versichert das in der ch ein 30tägiges Umtauschrecht auf alle Sony Produkte gilt.
Also lasst euch nicht über den Tisch ziehen
lg.
Re: Rechtslage Umtausch
Der Umtausch beim Händler vor Ort ist eine reine Kulanzleistung. Meistens hat man aber die Möglichkeit, wenn so ein gravierender Fehler direkt kurz nach dem Kauf auftritt bei Vorhandensein von ovp und original Zubehör auf Kulanz das Gerät zurück zu geben. Gerade größere Ketten wie Saturn oder MM sind da recht kulant, allerdings, kannst du nicht machen, wenn der Händler auf Reparatur besteht. Du musst in dem Fall dem Händler zwei Reparaturversuche gewähren, erst danach hast du in Deutschland das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten.