Tropes vs. Women: Ms. Male
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Re: Tropes vs. Women: Ms. Male
Siehe Edit. Vergewaltigung ist die schlimmste Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Diese wird durch die Durchbrechung der Eintscheidung "Kein Eindringen in den Körper" wohl bedeutend mehr geschädigt, als wenn die grundsätzliche Zustimmung schon da ist, aber ein Vorbehalt gebrochen wird.
Re: Tropes vs. Women: Ms. Male
So ein Blödsinn.Wigggenz hat geschrieben: Sonst ist jedes Überreden eines Sexualpartners zu etwas Neuem Vergewaltigung.
Was ist denn "überreden"? Jemanden ohne Anwendung psychischer oder physischer Gewalt dazu bringen, etwas zu tun, sprich, eine Willenserklärung, Einvernehmlichkeit o.ä. im rechtlich legalen Bereich zu erwirken.
Natürlich liegt keine Vergewaltigung vor, wenn beide mit dem einverstanden sind, was geschieht.
Es kann keinen einvernehmlichen Sex geben, wenn bei einem "Sex ja, aber..." das "aber" ignoriert wird. Das widerspricht jeglicher Definition von "Einvernehmlichkeit".
Re: Tropes vs. Women: Ms. Male
Das kann doch wohl nicht Dein Ernst sein.Wigggenz hat geschrieben:Siehe Edit. Vergewaltigung ist die schlimmste Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Diese wird durch die Durchbrechung der Eintscheidung "Kein Eindringen in den Körper" wohl bedeutend mehr geschädigt, als wenn die grundsätzliche Zustimmung schon da ist, aber ein Vorbehalt gebrochen wird.
Du und Deine Freundin wollen Sex haben. Beide wollen das. Ihr fangt an, Du dringst ein und kommst dann auf die Idee, "Sport im Zweiten" machen zu wollen. Das will Deine Freundin aber nicht und teilt Dir das auch mit. Dich stört es nicht und Du machst es trotzdem, gegen ihren Willen.
Und das soll jetzt keine Vergewaltigung sein, weil ja die grundsätzliche "Zustimmung" zum Eindringen gegeben worden ist?
Ne, echt jetzt, ist das Dein Ernst?
Re: Tropes vs. Women: Ms. Male
Also stellst du jemand, der von einem anderen gesagt bekommt, "nein, kein Sex auf keinen Fall" und trotzdem Sex erzwingt auf die gleiche Stufe wie jemanden, der von jemand anderem, der sagen würde "kein Sex, auf keinen Fall" die Finger lassen würde, und erst bei "ja, aber" handelt (wobei wir da noch nicht einmal wissen welche Art "Druck ausgeübt wurde)?Nanimonai hat geschrieben:So ein Blödsinn.Wigggenz hat geschrieben: Sonst ist jedes Überreden eines Sexualpartners zu etwas Neuem Vergewaltigung.
Was ist denn "überreden"? Jemanden ohne Anwendung psychischer oder physischer Gewalt dazu bringen, etwas zu tun, sprich, eine Willenserklärung, Einvernehmlichkeit o.ä. im rechtlich legalen Bereich zu erwirken.
Natürlich liegt keine Vergewaltigung vor, wenn beide mit dem einverstanden sind, was geschieht.
Es kann keinen einvernehmlichen Sex geben, wenn bei einem "Sex ja, aber..." das "aber" ignoriert wird. Das widerspricht jeglicher Definition von "Einvernehmlichkeit".
Re: Tropes vs. Women: Ms. Male
Das würde bedeuten, dass ich physische Gewalt anwende.Nanimonai hat geschrieben:Das kann doch wohl nicht Dein Ernst sein.Wigggenz hat geschrieben:Siehe Edit. Vergewaltigung ist die schlimmste Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Diese wird durch die Durchbrechung der Eintscheidung "Kein Eindringen in den Körper" wohl bedeutend mehr geschädigt, als wenn die grundsätzliche Zustimmung schon da ist, aber ein Vorbehalt gebrochen wird.
Du und Deine Freundin wollen Sex haben. Beide wollen das. Ihr fangt an, Du dringst ein und kommst dann auf die Idee, "Sport im Zweiten" machen zu wollen. Das will Deine Freundin aber nicht und teilt Dir das auch mit. Dich stört es nicht und Du machst es trotzdem, gegen ihren Willen.
Und das soll jetzt keine Vergewaltigung sein, weil ja die grundsätzliche "Zustimmung" zum Eindringen gegeben worden ist?
Ne, echt jetzt, ist das Dein Ernst?
Re: Tropes vs. Women: Ms. Male
Meinst Du jetzt mich persönlich oder meine juristische Sicht darauf?Wigggenz hat geschrieben: Also stellst du jemand, der von einem anderen gesagt bekommt, "nein, kein Sex auf keinen Fall" und trotzdem Sex erzwingt auf die gleiche Stufe wie jemanden, der von jemand anderem, der sagen würde "kein Sex, auf keinen Fall" die Finger lassen würde, und erst bei "ja, aber" handelt (wobei wir da noch nicht einmal wissen welche Art "Druck ausgeübt wurde)?
Juristisch ist das nicht ganz so eindeutig zu unterscheiden und kann von Fall zu Fall anders ausgelegt werden, ob es nun schon der Tatbestand der Vergewaltigung ist oder "nur" eine sexuelle Nötigung.
Ich persönlich stelle selbstverständlich jeden auf die gleiche Stufe, der etwas gegen den Willen des Partners macht.
Re: Tropes vs. Women: Ms. Male
Eine "Willenserklärung" dazu kannst Du auch mit vorausgehender psychischer Gewalt erwirken: "Lass mich hinten rein oder ich bringe Dich um."Wigggenz hat geschrieben:Das würde bedeuten, dass ich physische Gewalt anwende.Nanimonai hat geschrieben:Das kann doch wohl nicht Dein Ernst sein.Wigggenz hat geschrieben:Siehe Edit. Vergewaltigung ist die schlimmste Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Diese wird durch die Durchbrechung der Eintscheidung "Kein Eindringen in den Körper" wohl bedeutend mehr geschädigt, als wenn die grundsätzliche Zustimmung schon da ist, aber ein Vorbehalt gebrochen wird.
Du und Deine Freundin wollen Sex haben. Beide wollen das. Ihr fangt an, Du dringst ein und kommst dann auf die Idee, "Sport im Zweiten" machen zu wollen. Das will Deine Freundin aber nicht und teilt Dir das auch mit. Dich stört es nicht und Du machst es trotzdem, gegen ihren Willen.
Und das soll jetzt keine Vergewaltigung sein, weil ja die grundsätzliche "Zustimmung" zum Eindringen gegeben worden ist?
Ne, echt jetzt, ist das Dein Ernst?
Das Eindringen in den Körper ist im Übrigen nicht zwingend vonnöten, um eine sexuelle Handlung als Vergewaltigung zu klassifizieren.
Re: Tropes vs. Women: Ms. Male
Nanimonai hat geschrieben: Eine "Willenserklärung" dazu kannst Du auch mit vorausgehender psychischer Gewalt erwirken: "Lass mich hinten rein oder ich bringe Dich um."

Re: Tropes vs. Women: Ms. Male
Diesen Beitrag kann ich nicht deuten.Obstdieb hat geschrieben:Nanimonai hat geschrieben: Eine "Willenserklärung" dazu kannst Du auch mit vorausgehender psychischer Gewalt erwirken: "Lass mich hinten rein oder ich bringe Dich um."
Re: Tropes vs. Women: Ms. Male
ALso ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, hier mit juristischen begriffen um sich zu werfen. Vor allem bei der Willenserklärung ist das eigentlich nur unnötig kompliziert.
Eine unter vis absoluta, also unmittelbarer Gefährdung für Leib und Leben erwirkte Willenserklärung ist grundsätzlich nichtig, da kein Handlungswille vorhanden ist.
Ist nun eine Willenserklärung durch Nötigung zustande gekommen, ist diese nicht automatisch nichtig, aber anfechtbar.
Ist das wirklich die Ebene, auf der hier sinnvollerweise diskutiert werden sollte? Ich sehe das eher als unnötig verwirrend und kompliziert an (wobei aber "Willenserklärung" ein verdammt schönes Wort ist).
Eine unter vis absoluta, also unmittelbarer Gefährdung für Leib und Leben erwirkte Willenserklärung ist grundsätzlich nichtig, da kein Handlungswille vorhanden ist.
Ist nun eine Willenserklärung durch Nötigung zustande gekommen, ist diese nicht automatisch nichtig, aber anfechtbar.
Ist das wirklich die Ebene, auf der hier sinnvollerweise diskutiert werden sollte? Ich sehe das eher als unnötig verwirrend und kompliziert an (wobei aber "Willenserklärung" ein verdammt schönes Wort ist).
Re: Tropes vs. Women: Ms. Male
Eben. Geht mir genauso wenn ich deinen Beitrag angucke. Das kannst du eigentlich nicht ernst gemeint haben.Nanimonai hat geschrieben: Diesen Beitrag kann ich nicht deuten.
Re: Tropes vs. Women: Ms. Male
Nach deutschem Recht eben wohl. StGB lesen. In Schweden vielleicht nicht.Nanimonai hat geschrieben:Das Eindringen in den Körper ist im Übrigen nicht zwingend vonnöten, um eine sexuelle Handlung als Vergewaltigung zu klassifizieren.
Im Übrigen gebe ich aber nach ein wenig Überlegen beim entspannten Mittagessen zu, dass ich mich zu sehr auf das Mittel als auf den Erfolg konzentriert habe. Wir befinden uns hier ja in strafrechtlichen Dimensionen, da ist Gewalt restriktiv auszulegen und Druckmittel außer Gewalt sind nur unter sehr engen Gesichtspunkten ausreichend, um ein Tatbestandsmerkmal der Vergewaltigung darzustellen.
Aber sofern das Druckmittel den Anforderungen genügt, wäre wohl auch das Sexhaben ohne Kondom gewissermaßen Vergewaltigung. Außerdem habe ich ausgeblendet, dass eine unterschiedliche Schwere der Schuld", welche ich da immer noch annehmen würde, trotz selber Tat immer noch unterschiedlich beurteilt werden kann.
Nun weiß ich nicht, welches Druckmittel genau Assange angeblich verwendet hat, bin deshalb in dubio pro reo von einem milden, nicht unter Gewalt, Bedrohung von Leib und Leben oder Ausnutzung von schutzloser Auslieferung ausgegangen. Auch kenne ich das schwedische Strafrecht nicht, kann ja sein, dass sie einen viel weiteren Vergewaltigungstatbestand haben.
Re: Tropes vs. Women: Ms. Male
Sorry das ist einfach viel zu kurz gedacht. Wer entscheidet denn, was für eine Intention der Autor hatte? Nur der Autor selber? Hätte Hitler dann einfach sagen können "Ich meine das doch gar nicht rassistisch." und dann hätte sich niemand mehr über "Mein Kampf" beschweren können? Oder gibt es irgendeine offizielle Institution, die entscheidet, welcher Autor was wie gemeint hat?Wigggenz hat geschrieben: Und ich werde da auch unumstößlich weiter daran festhalten. Ein Werk hat keine Aussage ohne die Intention des Autors. Das ist eine Grundsatzfrage.
Re: Tropes vs. Women: Ms. Male
Ähm, lesen.Ravrav hat geschrieben:Sorry das ist einfach viel zu kurz gedacht. Wer entscheidet denn, was für eine Intention der Autor hatte? Nur der Autor selber? Hätte Hitler dann einfach sagen können "Ich meine das doch gar nicht rassistisch." und dann hätte sich niemand mehr über "Mein Kampf" beschweren können? Oder gibt es irgendeine offizielle Institution, die entscheidet, welcher Autor was wie gemeint hat?Wigggenz hat geschrieben: Und ich werde da auch unumstößlich weiter daran festhalten. Ein Werk hat keine Aussage ohne die Intention des Autors. Das ist eine Grundsatzfrage.
Ganz abgesehen davon, dass du unbedingt wieder Godwin's Law erfüllen musstest, hat Hitler ausdrücklich geschrieben, dass er andere Ethnien für minderwertig hält.
Re: Tropes vs. Women: Ms. Male
Godwin's Law ist glaub ich bereits in diesem Thread erfüllt worden. Meine Frage hast du trotzdem nicht beantwortet. Wer entscheidet nun über die Intention? Willst du damit sagen, dass es der Künstler/Autor ist? Es gibt aber sehr viele, die absichtlich keine Interpretation zu ihren Werken liefern, weil jeder selber interpretieren soll. Außerdem brichst du deine eigene Regel. Frau S. sagt explizit, dass die entsprechenden Design-Entscheidungen wahrscheinlich nicht absichtlich sondern unterbewusst getroffen wurden. Das was sie also zu ihrer eigenen Intention sagt ist also wohl deiner Meinung nach falsch. Wer entcheidet denn dann allgemeingültig, was die tatsächliche Intention ist?Wigggenz hat geschrieben:Ähm, lesen.Ravrav hat geschrieben:Sorry das ist einfach viel zu kurz gedacht. Wer entscheidet denn, was für eine Intention der Autor hatte? Nur der Autor selber? Hätte Hitler dann einfach sagen können "Ich meine das doch gar nicht rassistisch." und dann hätte sich niemand mehr über "Mein Kampf" beschweren können? Oder gibt es irgendeine offizielle Institution, die entscheidet, welcher Autor was wie gemeint hat?Wigggenz hat geschrieben: Und ich werde da auch unumstößlich weiter daran festhalten. Ein Werk hat keine Aussage ohne die Intention des Autors. Das ist eine Grundsatzfrage.
Ganz abgesehen davon, dass du unbedingt wieder Godwin's Law erfüllen musstest, hat Hitler ausdrücklich geschrieben, dass er andere Ethnien für minderwertig hält.
Wenn du mal ein bisschen länger drüber nachdenkst und dich vielleicht auch mal mit der grundlegenden Theorie hinter Kommunikation und Medien beschäfftigst, sollte dir auffallen, dass das völliger Blödsinn ist.