mosh_ hat geschrieben:Um das Problem zu lösen einfach mal bei der Polizei anrufen.
Cutversion dürfte es keine geben, aber manche Läden nehmen es da nicht so genau. Spielehändler in der Stadt hatte u.a. auch Condemned (beschlagnahmt) offen im Laden stehen. Beschlagnahmte Titel dürfen mWn weder beworben noch verkauft, indizierte Titel verkauft aber nicht beworben werden.
Naja, so ganz scheint das nicht richtig zu sein. Dead Rising 3 ist Liste B iniziert und die Verbreitung ist damit verboten. nschwärzen werde ich die Videothek nicht, warum auch? Ich finde die Indizierungen kompletter Käse. Gerade in eine Videothek darfst du erst mit 18 rein und da sollte es schon zu bekommen sein.
Es ist schon eine Videothek-Kette, also keine kleine Buchte im Hinterhof. Daher ist es etwas seltsam!d3paX hat geschrieben:Das kommt darauf an was es für eine ist. Hier bei uns steht's sowohl bei Bari, als auch bei videoworld im Verleih. Man darf in beide nur rein wenn man 18 ist. Die Besitzer haben mir beide erklärt das es dann erlaubt ist. Es dürfen nur keine tatsächlich verbotenen Sachen angeboten werden wie wolfenstein o.ä.
So hab ich's zumindest verstanden ^^