drschmerz hat geschrieben: ↑05.04.2017 15:25
Ich glaube nicht, dass Journalisten überhaupt gemeint sind, da ein Copyright-Strike ja auch erstmal nur bedeutet, dass die Monetarisierung bei youtube entfällt.
Es gibt freischaffende Journalisten, die sich darüber finanzieren. Nicht viele, zugegeben, aber es gibt sie.
Juristisch hat Atlus hier keine freie Bahn, sondern fällt allen (!) prophylaktisch schon mal mit der Tür ins Haus, weil Google entsprechende Tools zur Verfügung stellt, die das "mit der Tür ins Haus fallen" verdammt einfach machen.
Naja, das ist aber doch auch laut AGB, der ja alle zugestimmt haben, die youtube verwenden, auch legitim und wird eben auch klar formuliert. Außerdem ist es einfach nicht erlaubt, Inhalte Dritter bei Youtube hochzuladen.
AGBs haben keinen Gesetzescharakter, können als widerrechtlich sein UND es ist weiterhin nicht geklärt, ab wann ein Stream, ein LP als eigenständiges Werk gilt. Was Google hier an Funktion anbietet, befindet sich formaljuristisch in einer Grauzone, die nur deswegen besteht, weil die davon Betroffenen in der Regel nicht über das Geld verfügen die Sache gerichtlich klären zu lassen.
Es geht letztendlich eben auch nur um Geld - auch den Streamern.
Um Geld geht es nur bei denen, die ihren Lebensunterhalt damit bestreiten. Und die wollen meistens lieber keine rechtliche Klärung, weil das Risiko besteht, dass der Richterspruch nicht in ihrem Sinne ausfällt und arrangieren sich drumherum. Es betrifft, wie immer, nur diejenigen, die sich mangels Geld nicht wehren können, wenn ihre Videos teilweise glasklar widerrechtlich beansprucht werden.
Man kommt ja auch nicht auf die Idee Merchandise der großen Streamer zu verkaufen und übernimmt das Design mit der kleinen Änderung "Fan" oder einer handgezeichneten Illustration auf dem Shirt und gibt das als "fair-use" aus.
Fair-use nach US-Recht erlaubt eine ziemlich große Bandbreite an Handlungen. Da ist man als Europäer oftmals recht überrascht, wobei direkte Markenverletzungen natürlich NICHT damit abgedeckt sind
Ich glaube die betroffenen Youtuber wären bei so einem Fall schneller bei den Anwälten als wir "Urheberrecht" sagen können, um ihr Copyright ihrer Marke zu verteidigen.
Keine Frage. Wer kennt sie nicht, die einst recht bekannte deutsche Piratin, die zuerst massiv gegen das phöse Urheberrechts-Regime gewettert hatte und später, bei ihrem eigenen Buch, um Lichtjahre unentspannter war