Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

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drschmerz
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von drschmerz »

Kajetan hat geschrieben: 05.04.2017 16:29
drschmerz hat geschrieben: 05.04.2017 16:13 Zu erst einmal wäre die Partei im Recht, die das Originalwerk erstellt hat und falls man dann meint, man habe was Neues erschaffen, kann man das auch erklagen.
Äh, nein :)

Die Partei, die das Spiel erstellt hat, möchte lediglich etwas. So wie ich auch gerne jeden Tag etwas Tolles möchte. Rechtsgrundlage für das Wollen von Atlus? Strittig. Atlus droht sogar global mit Copyright-Strikes, unberücksichtigt des Kontextes, in dem solche Ausschnitte auftauchen, wohlwissend, dass die davon Betroffenen nicht über die Mittel verfügen Atlus deswegen gerichtlich anzugehen.

Ich halte das nicht für "gutes Recht", sondern für dreistes Bullying. Welches nur deswegen keine Folgen für die Firma hat, weil den meisten Kunden dieser Firma das Verhalten dieser Firma entweder unbekannt ist, egal ist oder es auf Grund emotionaler Abhängigkeit sogar grundsätzlich für toll befunden wird.
Wenn du dir ein Haus für 500 000€ baust, und ich eine lustige Garage auf deinem Grundstück an die Häuserwand anbaue um Motorradclubs einzuladen und wir jeden Dienstag und Donnerstag eine Feier veranstalten, wärst du natürlich auch immer noch voll dabei. Vielleicht nicht jeden Dienstag, aber Donnerstags... jedenfalls würde ich damit ja nur das Haus aufwerten und gleichzeitig dafür sorgen, dass der Bäcker um die Ecke mehr Brötchen verkauft; also gratis Werbung.
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Kajetan
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von Kajetan »

Lumilicious hat geschrieben: 05.04.2017 16:35Die Medienanstalten sehen das aber anders, da einer der erfolgreichsten deutschen Streamer/Youtuber jetzt von denen gezwungen wird eine Rundfunklizenz zu beantragen damit er weiterhin seine Let's Plays aus Deutschland raus streamen darf (wundert mich das man hierzu nie ne News auf 4p gesehen hat).

https://www.golem.de/news/piet-smiet-al ... 26928.html

So gesehen besitzen die Rocketbeans eine Rundfunklizenz (auch notgedrungen) für ihren Sender der überwiegend Let's Plays ausstrahlt. Was ist mit denen? Deren Programm zählt im ganzen zum Rundfunk da der Content keine Rolle spielt, sondern wie es präsentiert und dem Zuschauer zur Verfügung gestellt wird.
Achtung! Hier geht es nicht um Streamer, die alle paar Tage mal ein neues Video hochladen, sondern um Kanäle, die ein klar gegliedertes Programm mit fixen (!) Programmpunkten/Sendungen den ganzen Tag über bringen. Um Kanäle, deren Output formal dem eines TV-Senders gleichen. Wo der einzige Unterschied nur darin besteht, dass sie ihr Programm nicht über TV-Frquenzen ausstrahlen, sondern Youtube verwenden.
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von Gast »

Was für ein absoluter Bullshit. Traurig das sowas hier auch noch verteidigt wird. Und bzg. Schöpfungshöhe: Wo ist jene bei einem Rennfahrer oder einem Opernsänger? ;) Man nimmt sich etwas vorhandenes und erschafft etwas neues. Und sei es nur, dass Geschehen zu kommentieren. Oder gar wie LobosJR daraus etwas mitunter sehr komisches zu erschaffen.
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von sourcOr »

drschmerz hat geschrieben: 05.04.2017 16:38Wenn du dir ein Haus für 500 000€ baust, und ich eine lustige Garage auf deinem Grundstück an die Häuserwand anbaue um Motorradclubs einzuladen und wir jeden Dienstag und Donnerstag eine Feier veranstalten, wärst du natürlich auch immer noch voll dabei. Vielleicht nicht jeden Dienstag, aber Donnerstags... jedenfalls würde ich damit ja nur das Haus aufwerten und gleichzeitig dafür sorgen, dass der Bäcker um die Ecke mehr Brötchen verkauft; also gratis Werbung.
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Bachstail
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von Bachstail »

Lumilicious hat geschrieben: 05.04.2017 16:35Die Medienanstalten sehen das aber anders, da einer der erfolgreichsten deutschen Streamer/Youtuber jetzt von denen gezwungen wird eine Rundfunklizenz zu beantragen damit er weiterhin seine Let's Plays aus Deutschland raus streamen darf (wundert mich das man hierzu nie ne News auf 4p gesehen hat).

https://www.golem.de/news/piet-smiet-al ... 26928.html

So gesehen besitzen die Rocketbeans eine Rundfunklizenz (auch notgedrungen) für ihren Sender der überwiegend Let's Plays ausstrahlt. Was ist mit denen? Deren Programm zählt im ganzen zum Rundfunk da der Content keine Rolle spielt, sondern wie es präsentiert und dem Zuschauer zur Verfügung gestellt wird.
Ich weiß von diesem Fall und die Landesmedienanstalten sehen dies nicht anders, denn ein Stream ist etwas anderes als ein Let's Play.

Ein Stream - wie er zum Beispiel von den Rocket Beans betrieben wird - sendet Rund um die Uhr und besitzt einen festen Zeitplan, ergo erfüllen sie alle Faktoren für den Rundfunk und müssen dementsprechend eine Rundfunklizenz beantragen, ein Let's Play auf Youtube besteht aus einzelnen, mehr oder minder kurzen Videos, welche keinem strikten Zeitplan unterliegen, hier können die Landesmedienanstalten rein gar nichts tun.

Es geht hier also nur um Streamer, Let's Player auf Youtube haben vor den Rundfunkanstalten rein gar nichts zu befürchten.
Zuletzt geändert von Bachstail am 05.04.2017 16:49, insgesamt 4-mal geändert.
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Kajetan
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von Kajetan »

drschmerz hat geschrieben: 05.04.2017 16:38 Wenn du dir ein Haus für 500 000€ baust, und ich eine lustige Garage auf deinem Grundstück an die Häuserwand anbaue um Motorradclubs einzuladen und wir jeden Dienstag und Donnerstag eine Feier veranstalten, wärst du natürlich auch immer noch voll dabei. Vielleicht nicht jeden Dienstag, aber Donnerstags... jedenfalls würde ich damit ja nur das Haus aufwerten und gleichzeitig dafür sorgen, dass der Bäcker um die Ecke mehr Brötchen verkauft; also gratis Werbung.
Unpassender Vergleich ist sowas von unpassend.
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Das bestreitet doch niemand. Dies gibt Atlus aber nicht das Recht Handlungen zu verlangen, deren rechtliche Grundlage gar nicht geklärt ist.
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greenelve
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von greenelve »

Lumilicious hat geschrieben: 05.04.2017 16:35 So gesehen besitzen die Rocketbeans eine Rundfunklizenz (auch notgedrungen) für ihren Sender der überwiegend Let's Plays ausstrahlt. Was ist mit denen? Deren Programm zählt im ganzen zum Rundfunk da der Content keine Rolle spielt, sondern wie es präsentiert und dem Zuschauer zur Verfügung gestellt wird.
Rocket Beans senden rund um die Uhr mit verschiedenen Formaten, darunter auch Nachrichten. Lets Plays kamen erst "später" dazu und die Sendezeit dafür ging nach oben - Zuschauer mögen das Format und es lässt sich relativ preiswert umsetzen. Überhaupt war das Projekt Rocket Beans TV von Anfang an als Fernsehsender konzipiert, der im Internet auf einer Streamingplattform läuft. Ich dächte, die hätten auch erst mit Twitch, später mit Youtube ein Abkommen, da sie nicht zu den normalen Streamern zählen (Spiele waren ein eher kleiner Teil des Programms).

Das mit PietSmiet hatte ich auch schon gelesen und verfolge es mit Interesse, was dabei herauskommt, denn das kann für jeglichen Streamer Auswirkungen haben. Besonders für die kleinen "Hobby"Streamer in sämtlichen Bereichen, nicht nur Lets Plays.
Gelangweilt? Unterfordert? Masochistisch veranlagt? http://www.4players.de/4players.php/dow ... 47903.html Jetzt auch auf Steam: store. steampowered .com/app/752490/
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Lumilicious
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von Lumilicious »

Kajetan hat geschrieben: 05.04.2017 16:41
Lumilicious hat geschrieben: 05.04.2017 16:35Die Medienanstalten sehen das aber anders, da einer der erfolgreichsten deutschen Streamer/Youtuber jetzt von denen gezwungen wird eine Rundfunklizenz zu beantragen damit er weiterhin seine Let's Plays aus Deutschland raus streamen darf (wundert mich das man hierzu nie ne News auf 4p gesehen hat).

https://www.golem.de/news/piet-smiet-al ... 26928.html

So gesehen besitzen die Rocketbeans eine Rundfunklizenz (auch notgedrungen) für ihren Sender der überwiegend Let's Plays ausstrahlt. Was ist mit denen? Deren Programm zählt im ganzen zum Rundfunk da der Content keine Rolle spielt, sondern wie es präsentiert und dem Zuschauer zur Verfügung gestellt wird.
Achtung! Hier geht es nicht um Streamer, die alle paar Tage mal ein neues Video hochladen, sondern um Kanäle, die ein klar gegliedertes Programm mit fixen (!) Programmpunkten/Sendungen den ganzen Tag über bringen. Um Kanäle, deren Output formal dem eines TV-Senders gleichen. Wo der einzige Unterschied nur darin besteht, dass sie ihr Programm nicht über TV-Frquenzen ausstrahlen, sondern Youtube verwenden.
Jain. PietSmiet brauch die Lizenz für beide seiner Kanäle, das hat er in einem seiner Videos dazu bestätigt. Zuerst dachte er, er brauch nur für den 24/7 Kanal ne Lizenz, dem war aber nicht so, er brauch sie auch für seinen Hauptkanal wo nur gestreamed wird wenn die bock drauf haben.

https://www.youtube.com/watch?v=H6c48AHCzJY
Bachstail hat geschrieben: 05.04.2017 16:43 Ich weiß von diesem Fall und die Landesmedienanstalten sehen dies nicht anders, denn ein Stream ist etwas anderes als ein Let's Play.
What? Verwechselst du hier gerade VoD mit Let's Play? Ein Let's Play auf Twitch ist dasselbe wie ein Let's Play auf Youtube. Auf Twitch brauch man wohl bald ne Rundfunklizenz und das bedeutet man betreibt einen Sender.

Du hast gesagt das Kalkofes Urteil nicht zählt, weil es eben kein Rundfunk ist, Meine Frage war wie es in diesen Fällen wäre bei Leuten die einen Sender betreiben und ne Rundfunklizenz besitzen. Hier greift das Urteil des Kalkofe Falls.
Zuletzt geändert von Lumilicious am 05.04.2017 16:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Kajetan
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von Kajetan »

Lumilicious hat geschrieben: 05.04.2017 16:50 Jain. PietSmiet brauch die Lizenz für beide seiner Kanäle, das hat er in einem seiner Videos dazu bestätigt. Zuerst dachte er, er brauch nur für den 24/7 Kanal ne Lizenz, dem war aber nicht so, er brauch sie auch für seinen Hauptkanal wo nur gestreamed wird wenn die bock drauf haben.

https://www.youtube.com/watch?v=H6c48AHCzJY
*Hrmpf* Habe ich jetzt die Begründung der Medienaufsicht nicht verstanden, warum er sich registrieren muss oder hat die Medienaufsicht ihre eigene Begründung nicht verstanden?
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von Gast »

Beinhaltete die Begründung des Vorsitzenden nicht auch "Wir wollen klarere gesetze, also schiessen wir mit Kanonen auf Spatzen!"?

edit: okay, es war nur ne Aussage von ihm, stand glaube so nicht in der offiziellen begründung.
Zuletzt geändert von Gast am 05.04.2017 16:59, insgesamt 1-mal geändert.
drschmerz
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von drschmerz »

Trimipramin hat geschrieben: 05.04.2017 16:41 Was für ein absoluter Bullshit. Traurig das sowas hier auch noch verteidigt wird. Und bzg. Schöpfungshöhe: Wo ist jene bei einem Rennfahrer oder einem Opernsänger? ;) Man nimmt sich etwas vorhandenes und erschafft etwas neues. Und sei es nur, dass Geschehen zu kommentieren. Oder gar wie LobosJR daraus etwas mitunter sehr komisches zu erschaffen.
Ein Rennfahrer trainiert sein Leben lang. Das geht a) über die eigene Go-Kart-Bahn der Eltern und dem Zufall, dass man jeden Tag so viel fahren kann, wie man möchte, oder b) über Sponsoring.
Sobald man Unmengen von Summen für Wagen, Equipment und Reisekosten ausgegeben hat und durch seine eigene Leistung die Ligen nach oben steigt, ist man entweder pleite und die Karriere ist vorbei; oder man hat tolle Investoren gefunden, die weiter Geld ausgeben damit man fahren darf. Wenn man Glück hat und auch ein bisschen Medienwirksam ist, wird man sogar von den ganz großen Geldgebern und Teams entdeckt. Also die paar, die genug Geld besitzen um in den besseren Ligen zu fahren und dort die Lizenzen bezahlen können. Und wenn man außergewöhnlich gut ist, merken diese Menschen, dass man ein Talent für Motorsport und der Technik dahinter hat. Die Leute begreifen, dass es sehr klug wäre, auf technische Hinweise zu hören. Der Rennfahrer wird Teil von einem Team aus Experten, die mit ihm am Auto arbeiten und es auf den persönlichen Fahrstil perfektionieren, um damit noch erfolgreicher zu werden.
Aber vor all diesen tollen Dingen, die man immer im TV sieht, steht ein Vertrag. Der sagt wieviel man dem Team wert ist, was man darf, was man nicht darf - und wie man sich am besten verhalten solle. Falls man damit nicht d'accord ist, gibt es aber auch noch andere Talente, die fast so gut und medienwirksam sind.

Ein Opernsänger beginnt in den meisten Fällen in jungen Jahren seine Ausbildung und landet dann in einer Musikhochschule. Da Opern jetzt aber nicht so populär wie Computerspiele sind, wird in diese Kultur auch viel staatliches Geld gesteckt. Lirum Larum, nach unzähligen Jahren Ausbildung hat man vielleicht das Glück an einem großen Haus genommen zu werden. 90% werden das nicht - die werden dann was anderes, z.B. Lehrer.
Das schöne an der Oper ist auch, dass die Klassiker so alt sind, dass das Copyright nicht mehr gilt. Aber das gilt natürlich nicht bei modernen Opern, die fallen unter das Urheberrecht. Das funktioniert so:
Ein Opernhaus möchte gerne etwas Modernes aufführen. Also wird bei den Rechteinhabern gefragt, wie viel Geld sie denn dafür wollen, dass unser Opernsänger an 12 Terminen im Monat diese Oper singen darf. Hmm, 50 000€ wären gut - ok, das hört sich gut an. 10 Wochen später ist Premiere, alle haben Karten gekauft und kucken sich dieses unfassbare Live-Event in der Oper an.
Aber Moment - sogar Bayern 3 berichtet darüber und lässt 30 Sekunden des Gesangs als Aufnahme laufen.
Ein Jahr später hat sich ARTE die Rechte für drei Ausstrahlungen gekauft. Und der Opernsänger bekommt noch einmal Geld, obwohl nur die Aufnahme gezeigt wird; da hat er sich aber einen ausgefuchsten Vertrag ausgehandelt. Und sogar der Komponist bekommt Tantiemen.
Alle sind glücklich - bis auf die Leute, die nicht verstehen wieso GEZ Gelder an so einen Unsinn wie ARTE und einer Oper im TV verfeuert werden.
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von Lumilicious »

Trimipramin hat geschrieben: 05.04.2017 16:58 Beinhaltete die Begründung des Vorsitzenden nicht auch "Wir wollen klarere gesetze, also schiessen wir mit Kanonen auf Spatzen!"?
"Exempel statuieren" oder so wurde doch auch in den Raum geworfen.

Wie gesagt, wäre interessant zu wissen was Atlus da machen will wenn der Stream des Let's Plays als "TV Format" zählt. Da gelten ja andere Regeln.
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von Bachstail »

Lumilicious hat geschrieben: 05.04.2017 16:50What? Verwechselst du hier gerade VoD mit Let's Play? Ein Let's Play auf Twitch ist dasselbe wie ein Let's Play auf Youtube. Auf Twitch brauch man wohl bald ne Rundfunklizenz und das bedeutet man betreibt einen Sender.

Du hast gesagt das Kalkofes Urteil nicht zählt, weil es eben kein Rundfunk ist, Meine Frage war wie es in diesen Fällen wäre bei Leuten die einen Sender betreiben und ne Rundfunklizenz besitzen. Hier greift das Urteil des Kalkofe Falls.
Nein, verwechsle ich nicht.

Ein Let's Play findet auf Youtube statt, ein Stream auf Twitch.

Auch wenn es auf Twitch als Lets Play bezeichnet wird, ist es keines, denn der Unterschied ist relativ groß.

Ein Let's Play besteht aus einzelnen Videos, welche eine gewisse Dauer haben, diese Parts kann man sich hintereinander anschauen, es ist also ähnlich einer Serie, jedoch wird hier nichts live übertragen.

Ein Stream ist etwas vollkommen anderes, da dort ein Spiel für einen in der Regel sehr langen Zeitraum gezeigt wird, man könnte in der Mediensprache also von "senden" sprechen, das Spiel wird also gesendet und man kann direkt mit den Zuschauern interagieren.

Und ja, das Kalkofe-Urteil greift hier nicht, da es sich einzig darauf bezieht, Inhalte eines anderen Senders (und Spielehersteller sind keine Sender) satirisch-kritisch zu kommentieren und den Inhalt des anderen Senders zu seinem eigenen Inhalt zu formen.

Dies ist hier schlicht nicht der Fall.

Was man aber nun tun kann, ist, Inhalte der Streamer zu nehmen diese zu kommentieren und daraus wiederrum seinen eigenen Inhalt zu formen.

Da die Rocket Beans nun also als Sender gelten, könnte man nun einfach Ausschnitte der Rocket Beans nehmen, diese kritisch kommentieren und sie könnten rein gar nichts dagegen tun, da HIER dann das Kalkofe-Urteil greifen würde, es greift also nur für die Sender untereinander.

Wenn Sender Filme zeigen wollen, müssen sie für die Lizenzen auch wieder Geld an die Hersteller bezahlen und ähnlich ist es bei Spielen, die Streamer müssen sich erst einmal danach richten, was ihnen die Hersteller vorgeben, wenn sie das nicht tun, dürfen eben jene Hersteller claimen und daran wird auch die Tatsache nichts ändern, dass Streamer in Zukunft als Sender gelten.

Ein Fernsehsender, welcher Filme ohne Einverständnis des Herstellers zeigt, wird vermutlich nicht lange am Markt bleiben und darf sich auf einige Klagen gefasst machen.

Dies könnte sich ändern, sobald der erste Streamer vor Gericht zieht und gewisse Urteile erwirkt, welche dann pauschal für alle Streamer gelten aber bisher ist dem noch nicht geschehen.

Warum Twitch betroffen ist, ist auch relativ einfach erklärt, denn Twitch ist live, ergo wird live gesendet, Youtube-Videos werden zum Beispiel nur hochgeladen, hier können die Landesmedienanstalten nichts tun.

Anders sieht es jedoch wieder mit Youtube Streaming aus, denn hier wäre dann wieder eine Rundfunklizenz nötig, da hier live gesendet wird und die Möglichkeit besteht, potenziell 500 Livezuschauer zu besitzen.

Ausschlaggebend ist hier also die Tatsache, dass etwas live gestreamed bzw. gesendet wird.
Zuletzt geändert von Bachstail am 05.04.2017 17:23, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von unknown_18 »

Luststrolch hat geschrieben: 05.04.2017 12:18
EllieJoel hat geschrieben: 05.04.2017 11:57 Von mir aus können se machen was sie wollen wenn Persona 6 genauso Grandios wird komm kaum von 5 weg. Ein unglaubliches Meisterwerk. Hut ab. Sollen die Streamer halt den wünschen des Besitzers dieses Werkes folge leisten und nicht nachher rumheulen wenns nen strike gibt.
Allerdings kann man sich so auch Sympathien verspielen und potentielle Käufer verlieren. Für mich ist das Spiel damit ein No-Go, egal wie toll es auch sein möge.
Als ob du es je gekauft hättest. ;)
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Re: Persona 5: Atlus droht Streamern mit Copyright-Strikes, falls sie Szenen aus dem späten Spielverlauf zeigen

Beitrag von Kajetan »

Lumilicious hat geschrieben: 05.04.2017 17:00 Wie gesagt, wäre interessant zu wissen was Atlus da machen will wenn der Stream des Let's Plays als "TV Format" zählt. Da gelten ja andere Regeln.
Ich glaube nicht, dass sich Atlus großartig dafür interessiert, welchen regional-rechtlichen Spezialstatus ein Streamer in einem anderen Land eventuell hat oder nicht hat :)

Da wird via Youtube en bloc ein Copyright-Strike für alle betroffenen Videos ausgelöst und mit Sicherheit NICHTS differenziert.
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