Lumilicious hat geschrieben: ↑05.04.2017 16:50What? Verwechselst du hier gerade VoD mit Let's Play? Ein Let's Play auf Twitch ist dasselbe wie ein Let's Play auf Youtube. Auf Twitch brauch man wohl bald ne Rundfunklizenz und das bedeutet man betreibt einen Sender.
Du hast gesagt das Kalkofes Urteil nicht zählt, weil es eben kein Rundfunk ist, Meine Frage war wie es in diesen Fällen wäre bei Leuten die einen Sender betreiben und ne Rundfunklizenz besitzen. Hier greift das Urteil des Kalkofe Falls.
Nein, verwechsle ich nicht.
Ein Let's Play findet auf Youtube statt, ein Stream auf Twitch.
Auch wenn es auf Twitch als Lets Play bezeichnet wird, ist es keines, denn der Unterschied ist relativ groß.
Ein Let's Play besteht aus einzelnen Videos, welche eine gewisse Dauer haben, diese Parts kann man sich hintereinander anschauen, es ist also ähnlich einer Serie, jedoch wird hier nichts live übertragen.
Ein Stream ist etwas vollkommen anderes, da dort ein Spiel für einen in der Regel sehr langen Zeitraum gezeigt wird, man könnte in der Mediensprache also von "senden" sprechen, das Spiel wird also gesendet und man kann direkt mit den Zuschauern interagieren.
Und ja, das Kalkofe-Urteil greift hier nicht, da es sich einzig darauf bezieht, Inhalte eines anderen Senders (und Spielehersteller sind keine Sender) satirisch-kritisch zu kommentieren und den Inhalt des anderen Senders zu seinem eigenen Inhalt zu formen.
Dies ist hier schlicht nicht der Fall.
Was man aber nun tun kann, ist, Inhalte der Streamer zu nehmen diese zu kommentieren und daraus wiederrum seinen eigenen Inhalt zu formen.
Da die Rocket Beans nun also als Sender gelten, könnte man nun einfach Ausschnitte der Rocket Beans nehmen, diese kritisch kommentieren und sie könnten rein gar nichts dagegen tun, da HIER dann das Kalkofe-Urteil greifen würde, es greift also nur für die Sender untereinander.
Wenn Sender Filme zeigen wollen, müssen sie für die Lizenzen auch wieder Geld an die Hersteller bezahlen und ähnlich ist es bei Spielen, die Streamer müssen sich erst einmal danach richten, was ihnen die Hersteller vorgeben, wenn sie das nicht tun, dürfen eben jene Hersteller claimen und daran wird auch die Tatsache nichts ändern, dass Streamer in Zukunft als Sender gelten.
Ein Fernsehsender, welcher Filme ohne Einverständnis des Herstellers zeigt, wird vermutlich nicht lange am Markt bleiben und darf sich auf einige Klagen gefasst machen.
Dies könnte sich ändern, sobald der erste Streamer vor Gericht zieht und gewisse Urteile erwirkt, welche dann pauschal für alle Streamer gelten aber bisher ist dem noch nicht geschehen.
Warum Twitch betroffen ist, ist auch relativ einfach erklärt, denn Twitch ist live, ergo wird live gesendet, Youtube-Videos werden zum Beispiel nur hochgeladen, hier können die Landesmedienanstalten nichts tun.
Anders sieht es jedoch wieder mit Youtube Streaming aus, denn hier wäre dann wieder eine Rundfunklizenz nötig, da hier live gesendet wird und die Möglichkeit besteht, potenziell 500 Livezuschauer zu besitzen.
Ausschlaggebend ist hier also die Tatsache, dass etwas live gestreamed bzw. gesendet wird.