Liebe Nichte Kya,
Du mißverstehst mich. Massiv. Was passieren kann. Ist kein Beinbruch, shit happens.
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Liebe Nichte Kya,
Und das ist Copyright technisch absolut lupenrein und legal ?Kajetan hat geschrieben: ↑06.04.2017 14:51 Bei Filmkritiken ist es lediglich ein Problem mit der Verfügbarkeit von Szenen, solange es keinen DVD/Bluray-Release gibt. Danach findet Du genug Videos, in denen in aller Ausführlichkeit z.B. alle Anspielungen und Easter Eggs in Rogue One vorgestellt werden, verbunden mit einer Warnung, dieses Video enthält Spoiler und man auf eigene Gefahr weiterschaut.
Meist haben jene Leute, welche Szenen aus Filmen zeigen, Lizenzen, um das tun zu dürfen.Peter__Piper hat geschrieben: ↑06.04.2017 15:01Und das ist Copyright technisch absolut lupenrein und legal ?
Jaja, ganz böses sexistisches Machwerk... Sieht man eigentlich wieder wie Deutsche die Japaner so sehen.Stalkingwolf hat geschrieben: ↑06.04.2017 14:19 Generell ist die Doppelmoral in dem Spiel gewaltig. Auf der einen Seite sprechen Sie diverse Themen an und machen es dann selber.
z.b Frauen als Sexobjekte. Sieht man eigentlich wieder wie die Japaner so die Welt sehen.
Danke dir für die Info !Bachstail hat geschrieben: ↑06.04.2017 15:11Meist haben jene Leute, welche Szenen aus Filmen zeigen, Lizenzen, um das tun zu dürfen.Peter__Piper hat geschrieben: ↑06.04.2017 15:01Und das ist Copyright technisch absolut lupenrein und legal ?
Ich habe mal eine Zeit lang einen Filmkritiker auf Youtube verfolgt und dieser hat sich des Öfteren darüber beschwert, dass Youtube ihm seine Videos sperrt, obwohl er die notwendigen Lizenzen und Rechte hat, um Filmausschnitte zeigen zu dürfen.
Da nur kurze Ausschnitte gezeigt werden, in der Regel aufbereitet in einem redaktionellen Rahmen ... ja. Das ist durch Fair Use, Zitatrecht und dergleichen ausreichend abgedeckt. Dafür braucht man KEINE Lizenz.Peter__Piper hat geschrieben: ↑06.04.2017 15:01 Und das ist Copyright technisch absolut lupenrein und legal ?
Persönliche Befindlichkeiten taugen nicht wirklich gut als GesetzesgrundlageObwohl so ne Karenzzeit von 2,3 Monaten denke ich mal für die Publisher auch volkommen ok und akzeptabel wäre.
Aber der Lets Player braucht ja scheinbar immer den neusten heißen shizzel, damit ihm die Anhänger nicht weglaufen - soviel zur Schöpfungshöhe...
Der Punkt ist, dass sie genau das brauchen.Peter__Piper hat geschrieben: ↑06.04.2017 15:23Warum sollten Lets Player den nicht auch solche Lizenzen und Rechte brauchen ?
Aber sind es nicht eigene Werbezwecke wenn ich, immer das neuste Spiel zeigen muss, und daraus eine monetarisierung mache ?Kajetan hat geschrieben: ↑06.04.2017 15:29
Eine Lizenz benötigt man nur dann, wenn man diese Szenen für z.B. eigene Werbezwecke einsetzen will oder sie einfach so zeigen möchte.
https://irights.info/artikel/die-gefahr ... ntage/5027
"Das Filmzitat ermöglicht es Filmemachern, einzelne Passagen aus fremden Filme zu zitieren. Allerdings müssen dabei die Regeln des Zitatrechts beachtet werden. Die wichtigste Regel ist, dass das Zitat einem bestimmten Zweck dienen muss. Man darf keine Filmausschnitte übernehmen, nur weil sie dekorativ sind und optisch gut passen würden. Das eigene Filmwerk muss sich mit dem zitierten auseinandersetzen.
Zitiert werden darf nur in selbständigen Werken, die selbst urheberrechtlich geschützt sind. Ein Film, der nur aus Zusammenschnitten anderer Filme oder sonstiger anderer Werke besteht und keinen neuen Zusammenhang begründet, rechtfertigt erst einmal keine Zitate, da es sich nicht um ein selbständiges Werk handelt."
Obwohl so ne Karenzzeit von 2,3 Monaten denke ich mal für die Publisher auch volkommen ok und akzeptabel wäre.
Aber der Lets Player braucht ja scheinbar immer den neusten heißen shizzel, damit ihm die Anhänger nicht weglaufen - soviel zur Schöpfungshöhe...
Nein, aber meinen Gedanken find ich sehr gut :wink:Persönliche Befindlichkeiten taugen nicht wirklich gut als Gesetzesgrundlage
Richtig und genau dies trifft hier auf die Streamer ja auch zu, weshalb viele Streamer sehr erbost über die Entscheidung von Atlus sind.Peter__Piper hat geschrieben: ↑06.04.2017 15:47Aber sind es nicht eigene Werbezwecke wenn ich, immer das neuste Spiel zeigen muss, und daraus eine monetarisierung mache ?
Schau dir doch an wie Ann dargestellt wird. z.b ihre Pose beim Kampf und ihren Anzug.Da-Humm hat geschrieben: ↑06.04.2017 15:14Jaja, ganz böses sexistisches Machwerk... Sieht man eigentlich wieder wie Deutsche die Japaner so sehen.Stalkingwolf hat geschrieben: ↑06.04.2017 14:19 Generell ist die Doppelmoral in dem Spiel gewaltig. Auf der einen Seite sprechen Sie diverse Themen an und machen es dann selber.
z.b Frauen als Sexobjekte. Sieht man eigentlich wieder wie die Japaner so die Welt sehen.
Ich verdiene Geld mit eigenen Werken. Und mein Werk ist die redaktionelle Berichterstattung über ein neues Spiel. Und für diese redaktionelle Berichterstattung darf ich kurze Sequenzen und Bilder zeigen. Wie lange oder kurz diese sind, ist nicht festgelegt. Sie darf jedoch nicht länger sein, als zum Beleg einer Aussage dienlich ist. Sprich, wenn ich sage, dass Charakter X sich unglaubwürdig verhält und diese Szene, in der das zu erkennen ist, zwei Minuten dauert, dann darf mein Zitat an dieser Stelle nicht zwanzig Minuten dauern.Peter__Piper hat geschrieben: ↑06.04.2017 15:47 Aber sind es nicht eigene Werbezwecke wenn ich, immer das neuste Spiel zeigen muss, und daraus eine monetarisierung mache ?
Ich denke schon - gerade weil sie damit Geld verdienen.
ich finde meine Gedanken auch immer gut, ich kann das nachvollziehenNein, aber meinen Gedanken find ich sehr gut :wink:
Und darauf könnte man ein faires System für beide Parteien aufbauen
Nun gut, aber ob man eine kompletten Wiedergabe der Story zu einer redaktionellen Berichterstattung erheben kann ?Kajetan hat geschrieben: ↑06.04.2017 16:10Ich verdiene Geld mit eigenen Werken. Und mein Werk ist die redaktionelle Berichterstattung über ein neues Spiel. Und für diese redaktionelle Berichterstattung darf ich kurze Sequenzen und Bilder zeigen. Wie lange oder kurz diese sind, ist nicht festgelegt. Sie darf jedoch nicht länger sein, als zum Beleg einer Aussage dienlich ist. Sprich, wenn ich sage, dass Charakter X sich unglaubwürdig verhält und diese Szene, in der das zu erkennen ist, zwei Minuten dauert, dann darf mein Zitat an dieser Stelle nicht zwanzig Minuten dauern.Peter__Piper hat geschrieben: ↑06.04.2017 15:47 Aber sind es nicht eigene Werbezwecke wenn ich, immer das neuste Spiel zeigen muss, und daraus eine monetarisierung mache ?
Ich denke schon - gerade weil sie damit Geld verdienen.
Nein, aber meinen Gedanken find ich sehr gut :wink:
Und darauf könnte man ein faires System für beide Parteien aufbauen
Der Gedanke gilt ja auch eher den Lets Player und Streamern - und da greift das Zitatrecht ja nicht wirklich :wink:ich finde meine Gedanken auch immer gut, ich kann das nachvollziehen
Es GIBT BEREITS ein faires System für beide Parteien, siehe Zitatrecht. Man braucht nichts neues.
Das ist ja gerade der Knackpunkt bei der ganzen Sache. Ab wann gilt ein LetsPlay-Video als eigenständiges Werk? Darüber gibt es derzeit viele Meinungen, aber noch keine rechtliche Klärung. Ich selbst vertrete die Position, dass alleine schon das individuelle Spielerlebnis (weil nicht jeder EXAKT gleich spielt) in vielen Fällen ausreichend sein kann, weil gerade die Interaktivität aus einer bloßen Sammlung von Art Assets, Skripten und Algorithmen ein multimediales, einzigartiges Erlebnis macht. Aber hier muss ich einem Gericht notgedrungen das letzte Wort überlassenPeter__Piper hat geschrieben: ↑06.04.2017 16:45 Nun gut, aber ob man eine kompletten Wiedergabe der Story zu einer redaktionellen Berichterstattung erheben kann ?
Wenn man das hinbekommt, hat man es sich auch redlich verdient meiner Meinung nach.
Nix anderes hast du ja mit deinem Websitebeispiel impliziert.