Usul hat geschrieben: ↑19.07.2022 13:05
Ich verstehe nicht ganz, was "ihr" hier bedeuten soll.
Der Einwurf "ihr" war auch blöd, sorry. Wobei ich jetzt gar nicht mehr sagen könnte, auf welche Beiträge ich mich bezogen habe.
Allerdings ist der Einwand berechtigt, der gemacht wurde: Wenn du das Ganze unter "Beweggründe" einordnest, musst du erst einmal nachweisen, dass der Beweggrund "geschlechtsspezifisch" war.
Das wird in der Praxis auch bei vielen Einzelfällen bestimmt schwierig.
Im Prinzip wird natürlich passieren was schon bei fremdenfeindlichen Übergriffen oft der Fall ist; die Täter werden einfach schweigen und darauf hoffen damit durchzukommen. So leicht wie bisher wird es eben nicht mehr, denn kein Täter der sich die Frau gewaltsam nehmen will, schweigt doch währenddessen. Die Frau kann also aus ihrer Sicht die Worte des Täters wiedergeben, am Ende wird das Gericht entscheiden.
Aber selbst wenn man mit dieser Änderung nur ein paar zusätzlichen Tätern habhaft wird, wäre es dies meiner Meinung nach absolut wert. Ich begrüße diesen Paragraf zumindest mal für den Anfang. Nach oben ist möglicherweise noch einiges an Luft.
Aber wenn du verprügelt wirst, weil dein Mann einfach der gewalttätige, stärkere Partner in deiner Beziehung ist - wie sollte man da auf einen geschlechtsspezifischen Beweggrund kommen?
Wenn der heterosexuelle Mann einfach pimpern will und Frau sich mit einem klaren "Nein" widersetzt, dann evtl. schon? Genau das heißt es nämlich eine Frau zu unterwerfen, indem man sie z.B. mit Gewalt gefügig macht.
Ich zitiere nur mal kurz den Wortlaut Buschmanns:
"Wir senden damit auch ein Signal in die Gesellschaft: Wer aus männlichem Besitzdenken Frauen angreift, handelt unserer Werteordnung in besonders eklatanter Weise zuwider"
"Kein Mann darf sich anmaßen, über das Leben einer anderen Frau zu bestimmen. Im Jahr 2022 sollte das selbstverständlich sein."
Es geht bei dieser juristischen Betrachtung nicht darum, dass der Mann die Frau verprügelt
Da wäre ich genau wie Ryan eben nicht so sicher.
Und diese Frage wirst du meines Erachtens in den wenigsten Fällen mit "Ja" beantworten können, sodass dann ein solcher Passus im Gesetz wirken würde.
Wie geschrieben, das ist mir alles bewusst. Aber dieser Paragraf ist ein 1. Schritt, oder besser gesagt Anfang in eine richtige Richtung. Dabei sollte es natürlich nicht bleiben, denn spätestens seit Corona hat die Problematik schon nochmal zugenommen, und nichts anderes war ja auch der Aufhänger vom Justizminister.
Der Punkt ist doch. Bisher wurde nicht mal darüber nachgedacht einen solchen Beweggrund zu werten - es gab ihn juristisch nämlich schlicht nicht.
Allein die Neudefinition per se könnte die Handhabung vieler Fälle komplett ändern, so wie Du eben automatisch in der Justiz die Frage nach Fremdenfeindlichkeit stellst, wenn ein Typ mit Glatze und Landser Pullover einen Farbigen Mitmenschen ohne Vorwarnung ins Gesicht schlägt.