So ist es nun auch wieder nicht, da schließlich am Ende der Richter das alles gegeneinander abwägt. Du kannst dem Richter natürlich alles darlegen, was du willst, aber am Ende muss es auch überzeugend genug sein, um die als Verteidigung vorgebrachten Gründe zu übertrumpfen.
Bei der Kombination Molotow-Cocktail + jüdisches Restaurant dürfte das bei den meisten Richtern recht eindeutig sein. Wenn es aber darum geht, dass eine körperliche stärkere Person einer anderen Person Gewalt antut, dann wird es schon schwieriger, das auf das Geschlecht herunterzubrechen.
Und zum wiederholten Male: Das kann man alles sehr einfach vermeiden, indem man die Geschlechtsspezifität nicht als "Beweggrund" in das Gesetz aufnimmt, sondern anders formuliert.