GuessHoeIsBack hat geschrieben: ↑20.11.2022 01:00
Es ist doch nicht generell verboten indizierte Spiele zu verkaufen.
Kommt auf das "wie" an.
Na eben. Und das "Wie" lautet nach meinem Kenntnisstand, dass indizierte Spiele nicht öffentlich beworben werden dürfen und eine Altersprüfung beim Erwerb solcher Games fällig ist. Wobei erstens indizierte Spiele eh keine USK-Freigabe erhalten, und zweitens das mit der Altersprüfung in Online-Stores so ein Ding ist. Soweit ich weiß, versendet bspw. Otto physische Datenträger mit USK-18-Freigabe nur mit Altersprüfung. Aber im digitalen Handel scheint das keine Sau zu jucken.
GuessHoeIsBack hat geschrieben: ↑20.11.2022 01:00
Ich gehe zwar iwie davon aus, dass es bei deiner Bezugsquelle nicht "ganz korrekt" war, andererseits, weiß ich jetzt auch nicht, ob du wirklich nach dem Firmensitz des Shops geschaut hast, oder einfach nur von ner ".de"-Adresse ausgehst.
Falls du mit "nicht ganz korrekt" meinst, dass Gamesplanet irgendein Wald-und-Wiesen-Store ist, der mit in Brasilien gekauften Keys handelt: Nope. Der Laden ist offiziell genehmigter Reseller und komplett seriös.
Und nein, die URL lautet halt dotcom, aber bisher war ich aus unerfindlichen Gründen davon ausgegangen, dass der Shop deutsch ist.
Wie ein Blick ins Impressum offenbart, ist er das aber tatsächlich nicht, sondern in Paris registriert.
GuessHoeIsBack hat geschrieben: ↑20.11.2022 01:00Und interessieren tut s eh keinen.
MS verkauft beschlagnahmte Spiele mehr oder weniger in Deutschland, man muss nur temporär seinen Wohnort im Account auf bspw. Österreich ändern.
Da macht es einen Steam oft schwerer.
Das mit auf Liste B beschlagnahmten Games ist so eine Sache. Vermutlich kann man da wirklich die recht laschen Vorkehrungsmaßnahmen umgehen, aber legal ist sowas dann trotzdem nicht. Steam verbietet nach AGB ausdrücklich, VPNs zur Aktivierung von Games zu verwenden, was auch ziemlich logisch ist.
In manchen Fällen ist es möglich, sich Keys aus dem Ausland giften zu lassen und die dann wie jedes andere Spiel im deutschen Steam zu aktivieren. Aber das ist eher die Ausnahme.
Na ja, unterm Strich lässt sich wohl festhalten, dass die Rechtslage im Handel mit digitalen Gütern bestenfalls wacklig ist. Wie gesagt, ich beschwere mich nicht, ich bin ein mündiger erwachsener Bürger, und wenn's nach mir ginge, hätte Steam (und alle anderen Launcher, die das so handhaben) schon längst eine Methode einführen können, indizierte Games legal zu vertreiben, denn technisch machbar ist das definitiv.
Wie ich eine oder zwei Seiten vorher schon schrieb, finde ich es eine Sauerei, nicht mehr wie anno dazumal in den Laden gehen zu können und dort eine PEGI-Version eines hierzulande nicht verkäuflichen Spiels zu besorgen.