Ich mache es Sony nicht zum vorwurf ehrlich gesagt auch wenn sie aufgrund o.g. nicht ganz unschuldig sind. andererseits würde ich von keiner Firma erwarten sich klar von Spielen zu distanzieren. Iss schon Schuld der (soweit es zutrifft dämlichen) Käufer. Dennoch freut mich deswegen die jetzige Situation, in der viel Multi geht. Nicht weil Sony auf die Fresse fällt (wobei auch das eben mal sein muss und ganz gut sein kann, damit ne Firma sich zukünftig vielleicht mal richtig ins Zeug legt) sondern weil diese Leute, die sich eben um nix scheren und laute Parolen für ihre Kiste gröhlten auf die fresse fallen und nun verdutzt gucken, wieso die Games nicht wie immer für ihre Konsole kommen. Ich mag dieses verwirrte Gesicht dabei und hoffe es lässt den einen oder anderen zukünftig einmal mehr nachdenken, wenn er wieder einen satz formt wie "Sony sind die geilsten weil die machen GTA, MGS & Resident Evil". Nicht mehr und nicht weniger
Noch eine Sache, was ich auch nicht mag ist, wenn Leute von Dingen eden, von denen sie keine ahnung haben. Seit wann hat ein Kunde Recht auf Lieferung einer neuen sache bei einem Defekt der kaputten? Richtig ist, dass der Kunde gem. § 439 BGB ein grundsätzliches Wahlrecht hat. Dies wird aber durch § 329 Abs. 3 S.1 BGB massiv eingeschränkt, so kann der Verkäufer die gewählte Handhabe verweigern, wenn (u.a.) unverhältnissmässige Kosten (gegenüber der getroffenen Wahl Lieferung einer mangelfreien Sache) entstehen und die andere Art der Abwicklung (also hier Nacherfüllung in form von Reparatur) ohne erhebliche Nachteile für den Käufer möglich ist. Da die Reparatur der Konsole keine erheblichen NAchteile für den Käufer birgt und die Kosten der Neulieferung erheblich höher sind hat Microsoft im Übrigen sehr wohl das Recht nachzuerfüllen bzw. zu reparieren. Wenn sie eine neue Konsole liefern, wäre sie gem. § 346 BGB i.V.m. § 348 BGB sogar berechtigt dir die zusätzliche gewonnene Nutzung (die lebenszeit der Konsole wurde fiktiv verlängert, da du eine neue Konsole nach dem eigentlichen Kauf bekommst) in rechnung zu stellen - auch wenn der Schaden innerhalb der Garantiezeit entstanden ist. Der Quelle Versandt tut dies ganz gerne, ist allerdings auch streitig bzw. könnte je nachdem, wie der BGH entscheidet/entschuieden hat aus dem Gesetz gestrichen werden. Bürgerliches Gesetzbuch 4tw sag ich nur. Sehr sehr schönm übrigens, dass du es extra ansprichst, dass man es Menschen nicht zum Vorwurf machen kann die zwei Pragraphen im Gesetz nicht gelesen zu haben. Wäre noch eloquenter, wenn du sie dann selbst über den ersten Absatz hinaus gelesen hättest und keine Halbwahrheiten verbreiten würdest. Gesetz lesen und verstehen sind ja zweierlei, gell ^^ pwned
Ich weiss nicht, wie weit du in deiner juristischen Bildung bist oder ob´s nur nen Hobby ist. Folgenden Rat gab uns einst unser PR Professor in der ersten Stunde und auch, wenn BGB so garnicht mein Fachgebiet ist (Steuerrechtler) so ist er wirklich gut gewesen. Er sagte wenn wir etwas im BGB meinen gefunden zu haben, sollten wir in jedem Fall den ganzen Paragraphen lesen. Wenn wir dann immernoch dieselbe Rechtsauffassung haben, sollen wir die zehn folgenden Paragraphen durchstöbern. Wenn wir dann immernoch die selbe Meinung haben, ist sie mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch. Ich glaube letzteres war mehr so ein Juristen Witz oder so. In jedem Fall trifft es aber zu, dass du wenn du nur einen Paragraphen und davon nur einen absatz im BGB liest du eine falsche Auffassung bekommen kannst. Die meisten thesen werden innerhalb der folgenden zehn Paragraphen stark eingeschränkt. Iss blöd aber deswegen bezahlt man auch Anwälte...wenns so leicht wäre mit "aha, iss ja cool, klappt" würde man sich viel ersparen können im Leben...